9- bis 11-jährige Mädchen werden bei der AOK Berlin seit dem 1.7.2007 nicht mehr in die HPV-Impfung
einbezogen. Mit dieser Entscheidung passt die größte Berliner Krankenkasse ihre Impfleistungen nunmehr den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) an.
Nur noch 12- bis 17-Jährige: Seit 1. Juli 2007 sind nur noch die bei der Kasse
versicherten Mädchen und jungen Frauen im Alter von 12 bis 17 Jahren berechtigt, die HPV-Impfung zu Lasten
der AOK Berlin in Anspruch zu nehmen. Patientinnen im Alter von unter 11 Jahren bzw. über 17 Jahren können folglich nur noch mit einer
Privatliquidation geimpft werden; der Impfstoff ist auf Privatrezept zu verordnen. .
Ausnahmen gelten für die bis zum Inkrafttreten der STIKO-Empfehlungen bereits begonnenen Impfungen bei jüngeren Mädchen im Alter von 10 und 11 Jahren bzw. bei jungen Frauen, bei denen die erste Impfung kurz vor dem 18. Lebensjahr erfolgte und deren Impfdosen in zwei
Folgequartalen komplettiert werden müssen. In diesen Fällen gilt: HPV-Impfstoff auf Muster 16 mit dem Namen der
Patientin zu Lasten der AOK Berlin beziehen; unbedingt das Markierungsfeld „8“ auf dem Muster 16 ankreuzen; kein HPV-Impfstoff über Sprechstundenbedarf!
Kosten für Folgeimpfungen bei 9-jährigen Mädchen, bei denen seit Beginn der Sondervereinbarung zwischen der KV Berlin und der AOK Berlin bereits die erste(n) Impfung(en) erfolgt sind, werden von der AOK Berlin im Rahmen der Kostenerstattung übernommen, soweit die Folgeimpfungen in den auf die Erstimpfung folgenden zwei Quartalen erfolgen.
Diese Regelung gilt auch für die Folgeimpfungen der 10- bis 11-jährigen Mädchen, die seit der
STIKO-Empfehlung angeimpft wurden.
(Quelle: KV-Blatt 08/2007)