Das bislang größte Gesetzesprojekt der schwarz-roten Regierungskoalition tritt zum 1. April dieses Jahres in Kraft: das GKV-Wirtschaftlichkeitsstärkungsgesetz (GKV-WSG). Auch nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bleibt dieses Gesetz unter den Betroffenen heftig umstritten ? selbst innerhalb der Ärzteschaft. Während freie Verbände und Bundesärztekammer das GKV-WSG nach wie vor ablehnen, geht die Kassenärztliche Bundesvereinigung von ihrer Linie einer Totalopposition ab und plädiert nun für einen differenzierten Umgang. Die Proteste der Ärzte hätten Erfolg gezeigt, heißt es. Die Honorarreform wurde auf Wiedervorlage gelegt. Sie kommt erst 2009.
"Nach wie vor lehnen wir alle Elemente der Reform ab, die zu Zentralismus, Staatsmedizin und staatlicher Beeinflussung des Patienten-Arzt-Verhältnisses führen", ließ KBV-Chef Andreas Köhler bereits siebzehn Minuten
nach der entscheidenden Abstimmung im Deutschen Bundestag am 2. Februar wissen, aber es gäbe auch Chancen,
"die wir im Interesse der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten
nutzen wollen. Dazu", so Köhler, "gehört die Möglichkeit, die Bindung der vertragsärztlichen Vergütung
an die Grundlohnsumme zu lösen." Es sei wohl wahr, dass die Budgetierung
"nicht vollständig aufgehoben
und die finanzielle Unterdeckung ärztlicher Leistungen aus der Vergangenheit nicht behoben" wurde, aber aus dem Budgetdeckel sei ein
"Budgetsieb" geworden. Damit "ist die Chance groß, dass ab 2009 die Ärzte ein besseres Honorar für ihre Leistungen
erwarten können." Zudem werde das Morbiditätsrisiko auf die Krankenkassen übergehen. Die massiven Proteste
der Ärzte hätten bei der Politik offenbar zu einem Umdenken geführt.
Ob das aber am Ende wirklich so kommt, daran haben nicht nur die außerparlamentarischen Kritiker dieser Reform ihre Zweifel, sondern auch Fachleute innerhalb des Bundestages. So sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete
Wolfgang Wodarg am 31. Januar in einem Interview mit "Deutschlandradio Kultur":
"Alles was wirklich strittig
war in diesen Verhandlungen, soll erst zum 1. Januar 2009 geschehen.
Das ist das Jahr der Bundestagswahl, und da sollen zum Beispiel die Arzthonorare oder Maßstäbe, mit denen Arzthonorare dann berechnet werden, erst klar werden. … Ob das kommt, da habe ich so meine Zweifel." Wodarg sitzt seit 1994 im Bundestag und ist seit dieser Zeit auch Mitglied im Bundestags-Gesundheitsausschuss. Der Abgeordnete hatte am 2. Februar mit weiteren Kollegen aus seiner und der CDU/CSU-Fraktion gegen die Reform gestimmt.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung
sieht indes auch für die Mitwirkung
von KBV und KVen bei der hausarztzentrierten Versorgung Fortschritte.
Anders als in den Entwürfen ist im Gesetzestext nun die Mitwirkung
des KV-Systems bei solchen Verträgen möglich, wenn ihm von entsprechenden Ärztegruppen ein Mandat dazu erteilt wird. Ins Gesetz geschrieben wurde auch die Gründung
von Consult-Gesellschaften durch Kassenärztliche Vereinigungen bzw. KBV, mit denen diese das betriebswirtschaftliche
Beratungsgeschäft und andere Serviceleistungen, wie Vertragsabschlüsse für Dritte, Dienstleistungen für Praxisnetze usw., abwickeln können.
Keinen Erfolg hatte der Widerstand der Ärzte hingegen bei der Einführung des PKV-Basistarifes, der sie zwingen wird, PKV-Mitglieder zu einem abgesenkten
Honorar zu behandeln. Allerdings wurden auf Intervention von CDU und CSU im Bundestag die Zugangsvoraussetzungen
verändert, unter anderem durch eine zeitlich enge Aufnahmefrist. Wie viel PKV-Honorar durch den neuen Basistarif für die Ärzte verloren geht, lässt sich derzeit nicht sicher sagen. Die
"Ärzte-Zeitung" spricht von 20 bis 30 Prozent Verlust als eine mögliche Größenordnung, abhängig unter anderem
von der Zahl der Wechsler innerhalb
der PKV.
Für die Bundesärztekammer gehören lt. Presseberichten "die
Straßenproteste der Vergangenheit an". Ärztekammerpräsident Jörg Dietrich Hoppe habe sich von der Strategie der Einflussnahme
über öffentliche Proteste verabschiedet, gleichwohl würde die BÄK-Kritik an dieser Reform nicht nachlassen. Solange der
Bundespräsident und das Bundesverfassungsgericht nicht entschieden hätten, bestünde noch Hoffnung, das Gesetz zu verändern.
Im Bundestag selbst kam es bei der Schlussabstimmung über das GKV-WSG am 2.2. zu einem heftigen
Schlagabtausch zwischen der Regierungskoalition
und der Opposition. Vertreter der Oppositionsparteien warfen der Regierung
vor, das Reformwerk aus reinem Machterhaltungstrieb heraus durch die Parlamentsgremien gejagt zu haben. Bis kurz vor der Schlussabstimmung habe es noch 81 Änderungsanträge gegeben, die in dieser kurzen Zeitspanne
unmöglich hätten durchgearbeitet
werden können. Viele Abgeordnete
hätten gar nicht wissen können, über was sie konkret abstimmen.
Die FDP-Bundestagsfraktion nannte dies ein "unwürdiges Spiel". Sie erwägt zudem eine Verfassungsklage, weil das Gesetz in zentralen Elementen
einen erheblichen öffentlichen Finanzbedarf erfordere, eine entsprechende
Finanzreform jedoch fehle. Unter anderem sieht das neue Gesetz einen schrittweisen Zuschuss an die Krankenkassen vor (2,5 Milliarden Euro bis 2008 und danach bis über 10 Milliarden Euro), von dem auch Finanzminister Peer Steinbrück sagte, dass solche Zahlungen vermutlich nur mit Steuererhöhungen zu finanzieren seien.
Kommentatoren des Gesetzgebungsverfahrens, sprachen von einem "denkwürdigen Freitag" für die parlamentarische Demokratie. 53 Abgeordnete aus dem Lager der Regierungskoalition stimmten mit der Opposition gegen die Reform oder enthielten sich. Allerdings äußerte sich keiner der Nein-Sager aus den Reihen von CDU/CSU und SPD während der Bundestagsdebatte zu den Gründen seiner Ablehnung. Nach Angaben der
"Berliner Zeitung" droht zumindest den Abweichlern in der SPD-Fraktion jetzt eine fraktionsinterne Debatte. Das Blatt zitierte Fraktionschef Peter Struck mit den Worten:
"Es gilt in unserer Fraktion das Mehrheitsprinzip", das Verhalten der Abgeordneten werde in der Fraktion debattiert.
Reinhold Schlitt
(Quelle: KV Blatt 03/2007)