Gesundheitsreform: Budgetlockerung und mehr Honorar - im Wahljahr kommt's zum Schwur

Das bislang größte Gesetzesprojekt der schwarz-roten Regierungskoalition tritt zum 1. April dieses Jahres in Kraft: das GKV-Wirtschaftlichkeitsstärkungsgesetz (GKV-WSG). Auch nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bleibt dieses Gesetz unter den Betroffenen heftig umstritten ? selbst innerhalb der Ärzteschaft. Während freie Verbände und Bundesärztekammer das GKV-WSG nach wie vor ablehnen, geht die Kassenärztliche Bundesvereinigung von ihrer Linie einer Totalopposition ab und plädiert nun für einen differenzierten Umgang. Die Proteste der Ärzte hätten Erfolg gezeigt, heißt es. Die Honorarreform wurde auf Wiedervorlage gelegt. Sie kommt erst 2009.

"Nach wie vor lehnen wir alle Elemente der Reform ab, die zu Zentralismus, Staatsmedizin und staatlicher Beeinflussung des Patienten-Arzt-Verhältnisses führen", ließ KBV-Chef Andreas Köhler bereits siebzehn Minuten nach der entscheidenden Abstimmung im Deutschen Bundestag am 2. Februar wissen, aber es gäbe auch Chancen, "die wir im Interesse der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten nutzen wollen. Dazu", so Köhler, "gehört die Möglichkeit, die Bindung der vertragsärztlichen Vergütung an die Grundlohnsumme zu lösen." Es sei wohl wahr, dass die Budgetierung "nicht vollständig aufgehoben und die finanzielle Unterdeckung ärztlicher Leistungen aus der Vergangenheit nicht behoben" wurde, aber aus dem Budgetdeckel sei ein "Budgetsieb" geworden. Damit "ist die Chance groß, dass ab 2009 die Ärzte ein besseres Honorar für ihre Leistungen erwarten können." Zudem werde das Morbiditätsrisiko auf die Krankenkassen übergehen. Die massiven Proteste der Ärzte hätten bei der Politik offenbar zu einem Umdenken geführt.

Ob das aber am Ende wirklich so kommt, daran haben nicht nur die außerparlamentarischen Kritiker dieser Reform ihre Zweifel, sondern auch Fachleute innerhalb des Bundestages. So sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wodarg am 31. Januar in einem Interview mit "Deutschlandradio Kultur": "Alles was wirklich strittig war in diesen Verhandlungen, soll erst zum 1. Januar 2009 geschehen. Das ist das Jahr der Bundestagswahl, und da sollen zum Beispiel die Arzthonorare oder Maßstäbe, mit denen Arzthonorare dann berechnet werden, erst klar werden. … Ob das kommt, da habe ich so meine Zweifel." Wodarg sitzt seit 1994 im Bundestag und ist seit dieser Zeit auch Mitglied im Bundestags-Gesundheitsausschuss. Der Abgeordnete hatte am 2. Februar mit weiteren Kollegen aus seiner und der CDU/CSU-Fraktion gegen die Reform gestimmt.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sieht indes auch für die Mitwirkung von KBV und KVen bei der hausarztzentrierten Versorgung Fortschritte. Anders als in den Entwürfen ist im Gesetzestext nun die Mitwirkung des KV-Systems bei solchen Verträgen möglich, wenn ihm von entsprechenden Ärztegruppen ein Mandat dazu erteilt wird. Ins Gesetz geschrieben wurde auch die Gründung von Consult-Gesellschaften durch Kassenärztliche Vereinigungen bzw. KBV, mit denen diese das betriebswirtschaftliche Beratungsgeschäft und andere Serviceleistungen, wie Vertragsabschlüsse für Dritte, Dienstleistungen für Praxisnetze usw., abwickeln können.

Keinen Erfolg hatte der Widerstand der Ärzte hingegen bei der Einführung des PKV-Basistarifes, der sie zwingen wird, PKV-Mitglieder zu einem abgesenkten Honorar zu behandeln. Allerdings wurden auf Intervention von CDU und CSU im Bundestag die Zugangsvoraussetzungen verändert, unter anderem durch eine zeitlich enge Aufnahmefrist. Wie viel PKV-Honorar durch den neuen Basistarif für die Ärzte verloren geht, lässt sich derzeit nicht sicher sagen. Die "Ärzte-Zeitung" spricht von 20 bis 30 Prozent Verlust als eine mögliche Größenordnung, abhängig unter anderem von der Zahl der Wechsler innerhalb der PKV.

Für die Bundesärztekammer gehören lt. Presseberichten "die Straßenproteste der Vergangenheit an". Ärztekammerpräsident Jörg Dietrich Hoppe habe sich von der Strategie der Einflussnahme über öffentliche Proteste verabschiedet, gleichwohl würde die BÄK-Kritik an dieser Reform nicht nachlassen. Solange der Bundespräsident und das Bundesverfassungsgericht nicht entschieden hätten, bestünde noch Hoffnung, das Gesetz zu verändern.

Im Bundestag selbst kam es bei der Schlussabstimmung über das GKV-WSG am 2.2. zu einem heftigen Schlagabtausch zwischen der Regierungskoalition und der Opposition. Vertreter der Oppositionsparteien warfen der Regierung vor, das Reformwerk aus reinem Machterhaltungstrieb heraus durch die Parlamentsgremien gejagt zu haben. Bis kurz vor der Schlussabstimmung habe es noch 81 Änderungsanträge gegeben, die in dieser kurzen Zeitspanne unmöglich hätten durchgearbeitet werden können. Viele Abgeordnete hätten gar nicht wissen können, über was sie konkret abstimmen.

Die FDP-Bundestagsfraktion nannte dies ein "unwürdiges Spiel". Sie erwägt zudem eine Verfassungsklage, weil das Gesetz in zentralen Elementen einen erheblichen öffentlichen Finanzbedarf erfordere, eine entsprechende Finanzreform jedoch fehle. Unter anderem sieht das neue Gesetz einen schrittweisen Zuschuss an die Krankenkassen vor (2,5 Milliarden Euro bis 2008 und danach bis über 10 Milliarden Euro), von dem auch Finanzminister Peer Steinbrück sagte, dass solche Zahlungen vermutlich nur mit Steuererhöhungen zu finanzieren seien.

Kommentatoren des Gesetzgebungsverfahrens, sprachen von einem "denkwürdigen Freitag" für die parlamentarische Demokratie. 53 Abgeordnete aus dem Lager der Regierungskoalition stimmten mit der Opposition gegen die Reform oder enthielten sich. Allerdings äußerte sich keiner der Nein-Sager aus den Reihen von CDU/CSU und SPD während der Bundestagsdebatte zu den Gründen seiner Ablehnung. Nach Angaben der "Berliner Zeitung" droht zumindest den Abweichlern in der SPD-Fraktion jetzt eine fraktionsinterne Debatte. Das Blatt zitierte Fraktionschef Peter Struck mit den Worten: "Es gilt in unserer Fraktion das Mehrheitsprinzip", das Verhalten der Abgeordneten werde in der Fraktion debattiert.

Reinhold Schlitt

(Quelle: KV Blatt 03/2007)

Autor: KV-Blatt-Redaktion | Erstellt am: 01.03.2007

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