Berlin, 20. November 2009. Die rund 6.700 Berliner Kassenärzte dürfen ihren Patienten im nächsten Jahr Medikamente in Höhe von maximal rund 1,2 Milliarden Euro verschreiben. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin und die Krankenkassenverbände geeinigt. Ein Teil der Summe ist allerdings – wie in den vergangenen Jahren auch – an eine Reihe von Informationsmaßnahmen und das Erreichen von Versorgungszielen geknüpft. „40 Millionen Euro werden die Krankenkassen für ihre Versicherten nur bereitstellen, wenn wir die Ärzte noch stärker über mögliche Wirtschaftlichkeitsreserven informieren und die Ärzte noch mehr preisgünstige Medikamente verordnen“, betonte KV-Vorstand Burkhard Bratzke am Freitag.
„Mit dem vereinbarten Medikamentenvolumen ist es uns gelungen, die Lücke zwischen dem medizinischen Bedarf der Berliner Bevölkerung und den bundesweiten Vorgaben zu verringern. Sie ist jedoch noch nicht geschlossen“, erklärte Bratzke. Der Betrag liege immer noch unter dem, was im Jahr 2010 an Arzneimitteln notwendig werde. Das Ausgabenbudget des Jahres 2009 für Berliner Kassenpatienten beträgt 1,1 Milliarden Euro. Voraussichtlich werden Medikamente für rund 127 Millionen Euro mehr verordnet. „In den Berliner Arztpraxen werden
überdurchschnittlich viele Patienten behandelt, die teure Spezialmedikamente z.B. für Krebs und HIV/AIDS benötigen. Für die Behandlung dieser Krankheiten gibt es keine Alternativen“, begründete Bratzke den Bedarf. 48 Prozent der Berliner Arzneimittelausgaben entfielen auf diese Arzneimittel, im Bundesdurchschnitt seien es nur 38 Prozent.
Im Rahmen der vereinbarten Beratungs- und Informationsmaßnahmen wollen KV und Krankenkassen den Ärzten verstärkt preisgünstige Alternativen aufzeigen. So sind Informationsschreiben und Publikationen
z. B. zur Verordnung von Medikamenten in der Schmerztherapie geplant. Außerdem sollen im Bereich bestimmter Therapien, beispielsweise von Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Osteoporose, noch vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden – soweit möglich.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, einen medizinisch unnötigen Anstieg der Arzneimittelkosten zu verhindern. „Die Ärzte werden deshalb
immer dann, wenn der Austausch eines teuren durch ein preisgünstigeres Medikament ohne Qualitätsverluste möglich ist, dem
Patienten ein anderes Produkt verschreiben. Leider werden diese Sparbemühungen durch Rabattverträge der Kassen konterkariert, die es dem Apotheker ermöglichen, ein teureres Medikament abzugeben, als verordnet wurde“, erläuterte Bratzke. Die Berliner Vertragsärzte verordneten bereits außerordentlich wirtschaftlich. So lagen sie bei der Verordnung von Generika in der Vergangenheit bundesweit an der Spitze.