Berlin, 3. September 2009. Viele Verträge zur integrierten Versorgung sehen verdeckte Prämien an Ärzte für die Einweisung von Patienten in bestimmte Krankenhäuser vor. „Diese Verträge hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt selbst eingeführt“, kritisiert Burkhard Bratzke, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin, am Donnerstag. Damit habe sie eine Rechtsgrundlage für solche Zuweiser-Pauschalen geschaffen und sie erst salonfähig gemacht . Dies sei skandalös. „Geld dürfe nicht darüber entscheiden, in welcher Klinik ein Patient behandelt wird.“
Diese häufig zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und einigen Ärzten geschlossenen Verträge zur integrierten Versorgung sehen auch eine zusätzliche Vergütung für niedergelassene Ärzte vor. Diese verpflichten sich im Gegenzug dazu, die vor- und nachstationäre Betreuung der Patienten zu übernehmen, die sie in das jeweilige Kooperationskrankenhaus einweisen. „Das Honorar, das die Ärzte dann für diese Leistungen erhalten, ist häufig ein Mehrfaches von dem, was sie normalerweise dafür bekommen“, erläutert Bratzke und betont: „Für mich sind das verdeckte Zuweiser-Pauschalen“. So erhielten Ärzte, die an einem von einer großen Berliner Krankenkasse abgeschlossenen Vertrag teilnehmen, für zwei Nachuntersuchungen rund 200 Euro. Zum Vergleich: Einen Betrag in dieser Höhe erhalten diese Ärzte ansonsten für die gesamte ambulante Behandlung eines Patienten über ein ganzes Jahr.
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat in der Vergangenheit wiederholt versucht, dagegen vorzugehen. „Wir wollten erreichen, dass niedergelassene Ärzte, die an solchen Kooperationen teilnehmen, dies der KV mitteilen müssen. Dies hat die Berliner Senatsgesundheitsverwaltung jedoch abgelehnt“, kritisiert Bratzke. Abgelehnt hat der Senat auch, dass die KV, die die ambulante Versorgung in der Hauptstadt organisiert, die Verträge zur Kenntnis erhält.
„Wir hoffen, dass diese Praxis durch das Auslaufen der Anschubfinanzierung Ende 2008 bald ein Ende haben wird“, betont Bratzke. „Ohne Anschubfinanzierung dürfte den Krankenkassen künftig das Geld für überhöhte Honorarzahlungen im Rahmen der integrierten Versorgung fehlen.“ In der Vergangenheit durften Krankenkassen bis zu ein Prozent des für die normale ambulante Regelvorsorgung zur Verfügung stehenden Geldes einbehalten und zur Förderung solcher Kooperationen verwenden. In Berlin waren dies jährlich rund 10 Millionen Euro.
(Quelle: KV Berlin)