Berlin, 15. Mai 2009. Arztpraxen dürfen nicht unter das Verbot der Sonntagsarbeit fallen. Das fordert der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin. „Viele niedergelassene Ärzte verstehen sich als moderne Dienstleister für ihre Patienten und bieten zunehmend auch Sprechstunden an den Wochenenden an. Während dieser Trend im Einzelhandel durch eine Änderung des Ladenschlussgesetzes längst berücksichtigt wurde, wird die Erweiterung des Angebotes ambulanter medizinischer Leistungen durch das Arbeitszeitgesetz eingeschränkt“, kritisiert KV-Vorsitzende Dr. Angelika
Prehn.
Die Berliner Senatsgesundheitsverwaltung hatte die KV Anfang der Woche in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass das Verbot der Sonntagsarbeit auch in Arztpraxen gelte. Nach Ansicht der Behörde fällt die Öffnung von Arztpraxen nicht unter die Ausnahmeregelungen des Arbeitszeitgesetzes, wonach Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in Not- und Rettungsdiensten sowie in Krankenhäusern und „anderen Einrichtungen“ zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen beschäftigt werden dürfen. Sie vertritt ferner die Auffassung, dass zwar Kinderheime, Seniorenheime, Sozialstationen und Frauenhäuser, aber nicht Arztpraxen als „andere Einrichtungen“ im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zu verstehen sind.
Der Vorstand appelliert an die Senatsverwaltung, die Ausnahmeregelung für „andere Einrichtungen“ auch für Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren gelten zu lassen. Sollte die Behörde bei der Beurteilung keinen Spielraum sehen, müsse sich der Berliner Senat für eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes einsetzen, fordert die Vorstandsvorsitzende Prehn. Anderenfalls hätte dies nicht unerhebliche Auswirkungen für die ambulante Versorgung der Berliner.
Eine Konsequenz ist, dass zwar zugelassene Vertragsärzte ihre Praxis am Sonntag öffnen dürfen, eine Tätigkeit von medizinischem Hilfspersonal und angestellten Ärzten jedoch nach dem Arbeitszeitgesetz verboten ist. Dieses Beschäftigungsverbot betrifft nicht nur die Öffnung der Praxen und Medizinischen Versorgungszentren, sondern auch die Hausbesuchstätigkeit an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. Vertragsärzte dürfen danach angestellte Ärzte nicht damit beauftragen, Hausbesuche an einem Sonntag durchzuführen.
In Berlin bieten am Wochenende rund 600 Ärzte eine Sprechstunde an, davon etwa 60 am Sonntag. Dieses Serviceangebot wird vor allem von berufstätigen Berlinern gerne in Anspruch genommen. Auch Patienten, die am Wochenende akut erkranken, aber nicht den Bereitschaftsdienst rufen oder ins Krankenhaus gehen wollen, nutzen die Sondersprechzeiten. In Berlin gibt es insgesamt rund 6.800 ambulant tätige Vertragsärzte.
(Quelle: KV Berlin)