Stellungnahme der Vertreterversammlung der KV Berlin
Im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung über die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin gibt die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin folgende Erklärung ab:
- Die Vertreterversammlung ist das demokratisch gewählte Parlament der
niedergelassenen Berliner Ärzte und Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen
Versorgung teilnehmen. Zu ihren Aufgaben gehört die Entscheidung über
die Höhe der Bezüge des Vorstandes der KV Berlin.
- Die Vergütung des Vorstandes der KV Berlin setzt sich zusammen aus
den folgenden Komponenten: 1. Jahresgehalt, 2. Zuschuss zur Sozial- und Rentenversicherung,
3. ggf. Übergangsgeld und/oder eine Prämie.
- In den Medien wurde dargestellt, dass die Übergangsgelder dem Vorstand
unrechtmäßig zugegangen seien. Hierzu ist festzustellen:
Die Vertreterversammlung hat im Mai 2011 den neuen Verträgen
mehrheitlich zugestimmt. Das Geldvolumen, das für das Übergangsgeld
zur Verfügung stand, wurde prospektiv als erfolgsunabhängige Prämie
verstanden. So konnte eine nur moderate Steigerung der Jahresgehälter
vereinbart werden.
- Die gesamten Bezüge werden im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht.
- Alle Verträge wurden der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis offen
gelegt.
Autor: KV Berlin, Öffentlichkeitsarbeit |
Erstellt am: 09.12.2011