Stellungnahme der Vertreterversammlung der KV Berlin

Im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung über die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin gibt die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin folgende Erklärung ab:

  1. Die Vertreterversammlung ist das demokratisch gewählte Parlament der niedergelassenen Berliner Ärzte und Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Zu ihren Aufgaben gehört die Entscheidung über die Höhe der Bezüge des Vorstandes der KV Berlin.
  2. Die Vergütung des Vorstandes der KV Berlin setzt sich zusammen aus den folgenden Komponenten: 1. Jahresgehalt, 2. Zuschuss zur Sozial- und Rentenversicherung, 3. ggf. Übergangsgeld und/oder eine Prämie.
  3. In den Medien wurde dargestellt, dass die Übergangsgelder dem Vorstand unrechtmäßig zugegangen seien. Hierzu ist festzustellen: Die Vertreterversammlung hat im Mai 2011 den neuen Verträgen mehrheitlich zugestimmt. Das Geldvolumen, das für das Übergangsgeld zur Verfügung stand, wurde prospektiv als erfolgsunabhängige Prämie verstanden. So konnte eine nur moderate Steigerung der Jahresgehälter vereinbart werden.
  4. Die gesamten Bezüge werden im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht.
  5. Alle Verträge wurden der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis offen gelegt.

Autor: KV Berlin, Öffentlichkeitsarbeit | Erstellt am: 09.12.2011

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