Maßnahmen der Qualitätssicherung bei der Darmspiegelung
In Berlin haben 73 Fachärzte eine Abrechnungsgenehmigung der KV für
präventive Darmspiegelungen. Abrechnungsgenehmigung heißt, diese
Ärzte dürfen diese Leistung zu Lasten der gesetzlichen Kran-
kenversicherung erbringen, weil sie die entsprechende Qualifikation und Routine
gegenüber der KV nachgewiesen haben. Jährlich werden bei allen Ärzten
stichprobenartig die Vollständigkeit der Untersuchung des Dickdarmes und
die Qualität der Polypenentfernung überprüft. Zusätzlich
finden zweimal im Jahr unangekündigte Hygienekontrollen statt, bei denen
die bei der Untersuchung eingesetzten Koloskope überprüft werden.
Nur wer die Qualität nachweist, darf diese Leistung im Rahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung weiter erbringen. Welche Ärzte dies in Berlin sind,
können Patienten beim Gesundheitslotsendienst der KV Berlin (Tel. 31003-222)
oder über die Arztsuche
im Internet (www.kvberlin.de) erfahren.
Fachliche Voraussetzungen
Anders als im Krankenhaus dürfen im ambulanten Bereich nur spe-
zialisierte Fachärzte, und zwar Gastroenterologen bzw. Internisten oder
Chirurgen mit einer Subspezialisierung, Darmspiegelungen zu Lasten der gesetzlichen
Krankenversicherung durchführen.
Mindestzahl an Untersuchungen
Nicht nur die Ausbildung, sondern auch die Häufigkeit der durchge-
führten Koloskopien ist ein Qualitätsindikator. Ärzte, die die
Leistung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen möchten,
müssen nachweisen, dass sie 200 totale Koloskopien und 50 Polypektomien
innerhalb von zwei Jahren vor Antragstellung durchgeführt haben –
und zwar unter Anleitung eines so genannten weiterbildungsberechtigten Arztes.
Überprüfung der Hygienequalität
Alle Arztpraxen mit einer Koloskopie-Genehmigung müssen zweimal pro Jahr
an einer Hygienekontrolle teilnehmen. Dabei werden ein bis zwei Koloskope (Instrument
zur Durchführung der Darmspiegelung) hygienisch-mikrobiologisch überprüft.
Unabhängige, von der KV beauftragte Hygieneinstitute nehmen die Kontrollen
vor. Diese erfolgen in Berlin – im Gegensatz zu anderen Bundesländern
– unangemeldet.
Sollten Beanstandungen bei der Hygienekontrolle festgestellt werden, erfolgen
in kurzen Zeitabständen bis zu zwei Wiederholungen. Werden bei der letzten
Hygieneprüfung immer noch Beanstandungen festgestellt, wird die Genehmigung
zur Ausführung und Abrechnung der Koloskopie widerrufen. In Berlin erhalten
alle Praxen, die erfolgreichan einer Hygieneüberprüfung teilgenommen
haben, ein Zertifikat.
Berlin übernimmt Vorreiterrolle
In der bundesweiten Koloskopie-Vereinbarung waren die Anforde-
rungen an die Bilddokumentation bisher nicht näher definiert. Die Koloskopie-Kommission
der KV Berlin hat deshalb eigene Regeln festgelegt:
Da nur die totale Koloskopie - die Untersuchung vom Enddarm bis zum Blinddarm
- die Diagnose sichern kann, prüfen die Experten jede Bilddokumentation
auf die eindeutige Identifikation der anatomischen Struktur der Dickdarmklappe
(Bauhinklappe). Die Darstellung des Übergangs vom Dick- zum Dünndarm
(Ileozökalklappe) gilt als Beleg der vollständigen Koloskopie. „Wird
der Darm nicht komplett unter-
sucht, steigt die Quote der Fehldiagnosen“, begründet der Vorsitzen-
de der Kommission, Dr. Rolf Drossel, das Vorgehen. Die Berliner Regelung gilt
seit Beginn des Jahres bundesweit.
Qualitätssicherung Plus
Wer in Berlin eine Darmspiegelung durchführen lässt, befindet sich
„in guten Händen“. Nicht nur, dass die Ärzte bestens qualifiziert
sind und die Hygienevorschriften einhalten, auch die technische Ausstat-
tung entspricht dem Standard. Durch erhebliche Investitionen haben die Vertragsärzte
dazu beigetragen, dass der medizintechnische Fortschritt im Bereich der Koloskopie
zu einem Wandel geführt hat. Auch gab es in den letzten Jahren mehrere
wissenschaftliche Studien in Zusammenarbeit mit dem Virchow-Klinikum der Charité.
Bei der Suche nach einem Facharzt für Innere Medizin/Gastro-
enterologie in Ihrer Nähe hilft Ihnen auch die Kassenärztliche Vereinigung
Berlin weiter:
Unter der Nummer 31 00 3 - 222 erreichen Sie unseren Gesundheitslotsendienst.
Weiter zu Teil 3: Häufige Fragen zur
Darmkrebs-Vorsorge
(Quelle: KV Berlin)