Um medizinische Rehabilitationsleistungen zur Behandlung und/oder Nachbehandlung bereits eingetretener Erkrankungen verordnen zu können (Verordnung auf Formular 61), benötigen die Ärzte nach den gesetzlichen Vorgaben einen entsprechenden Qualifikationsnachweis: So muss der Arzt der Kassenärztlichen Vereinigung den Nachweis erbringen, dass er entweder durch sein Fachgebiet über die entsprechenden Kenntnisse zur Verordnung von Rehabilitationsleistungen verfügt oder sich beispielsweise dementsprechend fortgebildet hat.
Welche Ärzte in Berlin diese Qualifikation besitzen, darüber gibt die Arzt- und
Psychotherapeutensuche der KV Berlin Auskunft: Einfach in das Feld „Stichwortsuche“ den Begriff „Rehabilitation“ eintragen, das entsprechende Fachgebiet und den gewünschten Stadtbezirk auswählen
– und schon wird eine Liste der jeweiligen Ärzte angezeigt. Da die Daten der Arztsuche wöchentlich aktualisiert werden, ist die Liste automatisch immer auf dem neuesten Stand.
Hinweis: Ambulante und stationäre Vorsorgekuren (Verordnung auf Formular 20a bis d) kann weiterhin jeder Vertragsarzt verordnen, genauso wie Leistungen zur Anschlussrehabilitation an eine Krankenhausbehandlung, Maßnahmen zur Frühförderung behinderter oder von
Behinderung bedrohter Kinder sowie Reha-Leistungen, die in den Zuständigkeitsbereich
anderer Rehabilitationsträger fallen (z. B. gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung).
(Quelle: KV Berlin)