Warum wurde ein Mammographie-Screening-Programm eingeführt?
An wen richtet sich das Programm?
Warum haben nur Frauen im Alter von 50 und 69 Jahren einen Anspruch?
Wodurch zeichnet sich das Programm aus?
Brauchen die Patientinnen eine Überweisung?
Welche Informationen enthält die Einladung?
Muss für die Teilnahme am Screening die Praxisgebühr entrichtet werden?
Wo findet die Untersuchung statt?
Wie läuft die Untersuchung ab?
Wann bekommen die Frauen das Ergebnis mitgeteilt?
Was passiert, wenn der Befund negativ ist?
Was passiert, wenn die Mammographie auffällig ist?
Besteht weiterhin ein Anspruch auf die jährliche Vorsorgeuntersuchung beim
Gynäkologen?
Welche Aufgaben hat das Referenzzentrum?
Welche Aufgaben hat die Zentrale Stelle?
Warum wurde ein Mammographie-Screening-Programm eingeführt?
Brustkrebs ist in Deutschland mit rund 47.500 Fällen jährlich die häufigste
Krebserkrankung bei Frauen. Jede zehnte Frau wird im Laufe ihres Lebens mit der
Diagnose konfrontiert und nahezu 18.000 sterben jedes Jahr an dieser Krankheit.
Die Teilnahme am Screening beugt dem Krebs nicht vor. Aber es bietet die Chance,
Krebs rechtzeitig zu erkennen. Zwei Drittel aller Brusttumore werden erst
entdeckt, wenn sie größer als zwei Zentimeter sind. Mit der qualitätsgesicherten
Röntgen-Reihenuntersuchung soll zum einen die Sterblichkeit an Brustkrebs
deutlich gesenkt, zum anderen durch die frühe Erkennung kleinster Tumore eine
schonendere Behandlung und damit eine Verbesserung der Lebensqualität der
betroffenen Frauen erreicht werden. nach oben
An wen richtet sich das Programm?
Alle Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch
auf eine Röntgenuntersuchung der Brust. Ob gesetzlich oder privat versichert,
spielt keine Rolle – die Kosten der Untersuchung werden von den gesetzlichen
wie privaten Krankenversicherungen übernommen. In Berlin haben rund 437.000
Frauen einen Anspruch auf Screening-Mammographie. nach oben
Warum haben nur Frauen im Alter von 50 und 69 Jahren einen Anspruch?
Brustkrebserkrankungen treten zu 75 Prozent bei Frauen diesen Alters auf.
Studien haben gezeigt, dass vor allem Frauen dieser Altersspanne den größten
Nutzen vom Mammographie-Screening haben. Die Röntgenaufnahmen von Frauen unter
50 Jahren sind weniger gut zu beurteilen, weil diese Frauen noch dichteres Drüsengewebe
haben. Zudem nimmt das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, mit zunehmendem Alter
zu. Hingegen nimmt das Risiko, an Brustkrebs zu sterben, bei Frauen über 70
Jahren ab. nach oben
Wodurch zeichnet sich das Programm aus?
Das Programm unterliegt hohen Qualitätsanforderungen, die sich nach den
Europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings
richten. Neben der apparativen und räumlichen Ausstattung und der fachlichen
Qualifikation des Personals sind auch die Abläufe einheitlich geregelt. So ist
vorgeschrieben, dass jede Röntgenaufnahme von zwei Ärzten unabhängig
voneinander beurteilt wird. Weichen die Ergebnisse voneinander ab, wird der
programmverantwortliche Arzt hinzugezogen. Die Ärzte müssen jährlich
mindestens 5000 Bilder befunden. Das Programm wird außerdem evaluiert, um die
Effekte nachzuweisen. nach oben
Brauchen die Patientinnen eine Überweisung?
Nein, eine Überweisung wird nicht benötigt. Jede Frau im Alter zwischen 50
und 69 Jahren wird alle zwei Jahre durch ein persönliches Schreiben zu der
Untersuchung eingeladen. Die Einladung erfolgt über die so genannte Zentrale
Stelle, eine gemeinsame Einrichtung der Krankenkassenverbände in Berlin und der
Kassenärztlichen Vereinigung Berlin. Damit die Zentrale Stelle die Daten des
Landeseinwohneramtes nutzen kann, hat der Senat eine entsprechende Gesetzesänderung
auf den Weg gebracht. nach oben
Welche Informationen enthält die Einladung?
In der Einladung wird den Frauen ein Screening-Termin genannt und auch die für
sie zuständige Screening-Einheit mit vollständiger Adresse. Selbstverständlich
kann dieser Termin auch verschoben und mit der Zentralen Stelle neu vereinbart
werden. Zusammen mit der Einladung wird ein Merkblatt an die Frauen verschickt,
das über Hintergründe, Ziele, Inhalte und Ablauf des Früherkennungsprogramms
informiert. nach oben
Muss für die Teilnahme am Screening die Praxisgebühr entrichtet werden?
Nein. Die Praxisgebühr entfällt, weil das Mammographie-Screening
Bestandteil des gesetzlichen Früherkennungsprogramms ist. Für Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen
inklusive der entsprechenden Beratung hierzu fällt generell keine Praxisgebühr
an. nach oben
Wo findet die Untersuchung statt?
Die Untersuchung findet in einer Screening-Einheit statt. Diese Einrichtung
ist auf Screening-Mammographien spezialisiert und unterliegt strengen Qualitätsanforderungen.
Hier werden die Mammographie-Aufnahmen erstellt und, sollten Auffälligkeiten
festgestellt werden, diese weiter untersucht. Geleitet wird die
Screening-Einheit von dafür speziell geschulten Ärzten. Eine Screening-Einheit
gleicht in etwa einer normalen (Röntgen)Arztpraxis. Allerdings mit dem
Unterschied, dass am Tag der Untersuchung hier ausschließlich
Screening-Mammographien erstellt werden. Ein weiterer Unterschied: Die Aufnahmen
werden von mindestens zwei Ärzten begutachtet. Weichen die Befunde der beiden
Ärzte voneinander ab, beurteilt sie ein weitere/r Ärztin/Arzt. Der
Hauptwohnsitz der eingeladenen Frau entscheidet, in welcher Screening-Einheit
die Untersuchung stattfindet.
In Berlin konnte mit dem Start der 4. Screening-Einheit die flächendeckende
Einführung des Mammographie-Screening abgeschlossen werden. Die
Screening-Einheiten befinden sich für die Bezirke:
- Spandau, Reinickendorf und Mitte im Kapweg 3, Berlin - Reinickendorf
- Pankow/ Lichtenberg/ Marzahn-Hellersdorf in der Schönhauser Allee 118,
Berlin - Prenzlauer Berg
- Treptow-Köpenick/ Neukölln/ Friedrichshain-Kreuzberg in der
Dieffenbachstr.1, Berlin - Kreuzberg
- Tempelhof-Schöneberg/ Steglitz-Zehlendorf/ Charlottenburg-Wilmersdorf in
der Schlossstraße 88, Berlin - Steglit
nach oben
Wie läuft die Untersuchung ab?
Die Frau füllt zuerst einen Anamnesebogen aus. Hier werden persönliche
Daten erfasst und mögliche Vorerkrankungen erfragt. Im Anschluss werden die
Screening-Mammographie-Aufnahmen von einer speziell geschulten radiologischen
Fachkraft unter Anleitung und Aufsicht eines Arztes erstellt. Dabei wird die
Brust zwischen zwei Kunststoffplatten gelegt, kurz zusammengedrückt und
durchleuchtet. Die Aufnahmen werden dann von mindestens zwei besonders
erfahrenen und geschulten Ärzten beurteilt. Wenn die Beurteilungen voneinander
abweichen oder mindestens ein Arzt die Aufnahmen als „auffällig“ beurteilt,
wird der Programmverantwortliche Arzt (leitet die Screening-Einheit)
hinzugezogen. Die Kosten der Untersuchung werden im Rahmen des bestehenden
Krankenversicherungsschutzes übernommen. nach oben
Wann bekommen die Frauen das Ergebnis mitgeteilt?
Da die Aufnahmen von mindestens zwei Ärzten beurteilt werden, erhalten die
Frauen das Untersuchungsergebnis nicht am selben Tag, sondern in der Regel
innerhalb von sieben Werktagen nach der Untersuchung. nach oben
Was passiert, wenn der Befund negativ ist?
Ist der Befund negativ, das heißt es wird nichts festgestellt, werden die
Frauen schriftlich benachrichtigt und in zwei Jahren erneut zum
Mammographie-Screening eingeladen. nach oben
Was passiert, wenn die Mammographie auffällig ist?
Bei etwa 5 Prozent aller Frauen zeigt die Mammographie Auffälligkeiten, die
weitere Untersuchungen erforderlich machen. In diesem Fall wird die Frau zur
weiteren diagnostischen Abklärung eingeladen. Wichtig: Nicht jede Auffälligkeit
lässt auf einen bösartigen Tumor schließen. Bisherige Erfahrungen zeigen,
dass 80 Prozent der Frauen, die wegen einer auffälligen Mammographie erneut
eingeladen wurden, keinen Brustkrebs hatten.
Der Programmverantwortliche Arzt bespricht mit der Frau die Röntgenaufnahmen
und informiert sie über die weiteren Untersuchungen, die nötig sind. Sollte
sich doch der Verdacht auf eine Krebserkrankung bestätigen, bespricht der Arzt
das weitere Vorgehen mit der Patientin.
Die Krankenkassen in Berlin unterstützen betroffene Frauen mit einem
strukturierten Behandlungsprogramm Brustkrebs. Daran teilnehmende Patientinnen
werden in qualifizierten Brustzentren behandelt, wo sie auch eine intensive
psychosoziale Betreuung erhalten. Weitere Informationen zu dem sogenannten
Disease-Management-Programm Brustkrebs erhalten die Frauen bei ihrer
Krankenkasse. nach oben
Besteht weiterhin ein Anspruch auf die jährliche Vorsorgeuntersuchung beim
Gynäkologen?
Das Screening ist ein Angebot zusätzlich zur jährlichen Früherkennungsuntersuchung
durch den Frauenarzt. Frauen ab dem 30. Lebensjahr haben daher wie bisher
Anspruch auf die üblichen Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung. Dazu zählt
unter anderem die jährliche Tastuntersuchung, bei der der Arzt die Brüste und
Achselhöhlen der Patientin auf Knoten abtastet. Ist der Tastbefund auffällig,
erfolgt ebenfalls eine Mammographie. Die Mammographie bei Verdachtsfällen ist
immer eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, das heißt sie wird
von den Krankenkassen übernommen. nach oben
Welche Aufgaben hat das Referenzzentrum?
Die Referenzzentren betreuen, beraten und bilden die am Mammographie-
Screening-Programm teilnehmenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte fort. Die
Qualitätssicherung und Evaluierung des Programms zählt ebenso zu den Aufgaben
der Referenzzentren. Jede/-r Leiterin/Leiter eines Referenzzentrums muss auch
Programmverantwortliche Ärztin/ Arzt in einer dem Referenzzentrum
angegliederten regionalen Screening-Einheit sein. Bundesweit soll es fünf
Referenzzentren geben, die die rund 90 Screening-Zentren vom Aufbau bis zur
Datenauswertung betreuen. In Berlin leitet Fr. Dr. Regitz-Jedermann das
Referenzzentrum und ist Programmverantwortliche Ärztin der 1. Screening-Einheit
in Berlin. nach oben
Welche Aufgaben hat die Zentrale Stelle?
Die Zentrale Stelle ist eine gemeinsame Einrichtung der Krankenkassenverbände
in Berlin und der KV Berlin. Sie verarbeitet die erforderlichen Adressdaten
der Einwohnermeldeämter und verschickt die Einladungen an die teilnehmenden
Frauen. Des Weiteren ist sie auch die datentechnische Schnittstelle zwischen
Krebsregister und Screening-Einheit oder Referenzzentrum bei der Ermittlung
und Aufarbeitung der Daten von Intervallkarzinomen. In Berlin leitet Frau Katrin
Haschke die Zentrale Stelle. nach
oben
(Quelle: KV Berlin)