Seit 1. Juli: Hautkrebs-Screening

Seit Juli 2008 gehört auch die Früherkennung von Hautkrebs zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Ab dem Alter von 35 können Versicherte alle zwei Jahre die Früherkennungsuntersu- chung in Anspruch nehmen.

Bei der Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung wird die gesamte Haut inklusive der Hautanhangsgebilde wie Nägel und der sichtbaren Schleimhäute von dafür speziell geschulten Hausärzten und Haut-
ärzten untersucht. Wie bei allen anderen Früherkennungsunter-
suchungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird auch beim Hautkrebs-Screening keine Praxisgebühr erhoben.

Ist der untersuchende Arzt ein Hausarzt, folgt bei jedem als ver-
dächtig erkannten Pigmentfleck die Überweisung zum Hautarzt, der dann die weitere Diagnostik und Therapie einleitet.

Neben der Ganzkörperuntersuchung gehören zur Hautkrebs-Früh-
erkennung eine Beratung zum individuellen Krankheitsrisiko des Patienten und Verhaltenstipps zum Schutz vor Hautkrebs.

Die Untersuchung wird von eigens dafür qualifizierten Haus- und Hautärzten durchgeführt, die vorab eine entsprechende Fortbildung absolvieren müssen. Welche Ärzte in Berlin bereits diese Qualifikation erworben haben, können Sie immer aktuell über unsere Internet-
Arztsuche herausfinden: Einfach unter www.kvberlin.de die Arzt-
suche anklicken und bei der Stichwortsuche „Hautkrebs-Screening“ eingeben.

Noch ein Hinweis: Die zum 1. Juli 2008 eingeführte Früherken-
nungsuntersuchung Hautkrebs-Screening richtet sich an Versicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahr. In Berlin bieten einzelne Krankenkassen ihren Versicherten – auch unter 35 Jahren – über besondere Verträge mit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin bereits seit 2006 Hautkrebs-Früherken-
nungsuntersuchungen „auf Chipkarte“ an. Hier ist allerdings die Praxisgebühr zu entrichten. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse, ob sie entsprechende Sonderverträge zur Hautkrebsvorsorge abgeschlossen hat.

(Quelle: KV Berlin)

Früherkennung Hautkrebs

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