Seit Juli 2008 gehört auch die Früherkennung von Hautkrebs zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Ab dem Alter von 35 können Versicherte alle zwei Jahre die Früherkennungsuntersu-
chung in Anspruch nehmen.
Bei der Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung wird die gesamte Haut inklusive
der Hautanhangsgebilde wie Nägel und der sichtbaren Schleimhäute von
dafür speziell geschulten Hausärzten und Haut-
ärzten untersucht. Wie bei allen anderen Früherkennungsunter-
suchungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird auch beim Hautkrebs-Screening
keine Praxisgebühr erhoben.
Ist der untersuchende Arzt ein Hausarzt, folgt bei jedem als ver-
dächtig erkannten Pigmentfleck die Überweisung zum Hautarzt, der dann
die weitere Diagnostik und Therapie einleitet.
Neben der Ganzkörperuntersuchung gehören zur Hautkrebs-Früh-
erkennung eine Beratung zum individuellen Krankheitsrisiko des Patienten und
Verhaltenstipps zum Schutz vor Hautkrebs.
Die Untersuchung wird von eigens dafür qualifizierten Haus- und Hautärzten
durchgeführt, die vorab eine entsprechende Fortbildung absolvieren müssen.
Welche Ärzte in Berlin bereits diese Qualifikation erworben haben, können
Sie immer aktuell über unsere Internet-
Arztsuche herausfinden: Einfach unter www.kvberlin.de
die Arzt-
suche anklicken und bei der Stichwortsuche „Hautkrebs-Screening“
eingeben.
Noch ein Hinweis: Die zum 1. Juli 2008 eingeführte Früherken-
nungsuntersuchung Hautkrebs-Screening richtet sich an Versicherte ab dem vollendeten
35. Lebensjahr. In Berlin bieten einzelne Krankenkassen ihren Versicherten –
auch unter 35 Jahren – über besondere Verträge mit der Kassenärztlichen
Vereinigung Berlin bereits seit 2006 Hautkrebs-Früherken-
nungsuntersuchungen „auf Chipkarte“ an. Hier ist allerdings die Praxisgebühr
zu entrichten. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse, ob sie
entsprechende Sonderverträge zur Hautkrebsvorsorge abgeschlossen hat.
(Quelle: KV Berlin)