Ab dem Alter von 35 Jahren haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre Anspruch auf einen Gesundheits-
Check beim Allgemeinmediziner oder Internisten zur Vorsorge und Früherkennung von Erkrankungen.
Ab 35 regelmäßig zum Gesundheits-TÜV
Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Zuckerkrankheit
(Diabetes mellitus) und Nierenerkrankungen. Früh-
zeitig erkannt, können die meisten Risikofaktoren durch Verhaltensänderungen
ausgeräumt, bleibende Funktionsstörungen verhindert oder Erkrankungen so früh
wie möglich behandelt werden.
(Quelle: KV Berlin)