Ab dem Alter von 35 Jahren haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre Anspruch auf einen Gesundheits-
Check beim Allgemeinmediziner oder Internisten zur Vorsorge und Früherkennung von Erkrankungen.
Ab 35 regelmäßig zum Gesundheits-TÜV
Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Zuckerkrankheit
(Diabetes mellitus) und Nierenerkrankungen. Früh-
zeitig erkannt, können die meisten Risikofaktoren durch Verhaltens-
änderungen ausgeräumt, bleibende Funktionsstörungen verhindert oder Erkrankungen
so früh wie möglich behandelt werden. Die Ge-
sundheitsuntersuchung Check-up 35 ist eine Vorsorgeuntersuchung, für die keine
Praxisgebühr erhoben wird.
(Quelle: KV Berlin)