Check-up 35

Ab dem Alter von 35 Jahren haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre Anspruch auf einen Gesundheits- Check beim Allgemeinmediziner oder Internisten zur Vorsorge und Früherkennung von Erkrankungen.

Ab 35 regelmäßig zum Gesundheits-TÜV

Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) und Nierenerkrankungen. Früh-
zeitig erkannt, können die meisten Risikofaktoren durch Verhaltens-
änderungen ausgeräumt, bleibende Funktionsstörungen verhindert oder Erkrankungen so früh wie möglich behandelt werden. Die Ge-
sundheitsuntersuchung Check-up 35 ist eine Vorsorgeuntersuchung, für die keine Praxisgebühr erhoben wird.

(Quelle: KV Berlin)

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