Die KV Berlin und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
arbeiten jetzt noch enger zusammen, um den niedergelassenen Ärzten Berlins
zeitnah infektiologische Entwicklungen in der Stadt mitteilen zu können.
Ob Masern, Influenza oder Norovirus: Wir informieren Sie künftig per Mail
und auf unserer Homepage über aktuelle infektionsmedizinische bzw. epidemiologische
Auffälligkeiten, gegebenenfalls auch über Symptome und Meldepflicht.
Vermehrt Masernfälle in Berlin
Seit Anfang April 2011 nehmen nun auch in Berlin, wie bereits seit einiger
Zeit in anderen Bundesländern, die übermittelten Masernfallzahlen
signifikant zu. Es ist mit dem Auftreten weiterer Masernfälle zu rechnen.
Es sind nicht nur Kinder betroffen: 53 % der Erkrankten in Berlin sind zwischen
15 und 45 Jahre alt! Die KV Berlin bittet deshalb alle Vertragsärzte um
erhöhte Aufmerksamkeit.
Im Prodromalstadium weist die Kombination von unspezifischen katarrhalischen
Symptomen der oberen Luftwege mit einer ausgeprägten Konjunktivitis, eventuell
auch Lichtscheu auf Masern hin. Oft haben die Patienten auch Fieber. Hier ist
die die Inspektion der Mundschleimhaut wichtig, um die als Frühzeichen
der Erkrankung geltenden „Koplik-Flecke“ und das sich anschließende
fleckige Enanthem der Mundhöhle nicht zu übersehen, die vor dem typischen
Exanthem auftreten können. Das makulo-papulöse, teilweise konfluierende
Masernexanthem beginnt typischerweise hinter den Ohren und breitet sich rasch
über dem gesamten Körper aus. Während dieser Zeit kommt es zu
einem zweiten Fieberanstieg. Die durch Tröpfcheninfektion übertragene
Erkrankung ist hochinfektiös. Die Kontagiosität beginnt 2-3 Tage vor
Beginn des Prodromalstadiums und endet, wenn der Ausschlag die Füße
erreicht hat.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Robert
Koch-Instituts.
Masernerkrankungen sind meldepflichtig: Namentlich gemeldet werden
müssen dem örtlichen Gesundheitsamt bereits der klinische Verdacht
sowie die manifeste Erkrankung und Todesfälle. Meldeformulare erhalten
Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.
....................................................................................................