Die KV Berlin und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
arbeiten jetzt noch enger zusammen, um den niedergelassenen Ärzten Berlins
zeitnah infektiologische Entwicklungen in der Stadt mitteilen zu können.
Ob Masern, Influenza oder Norovirus: Wir informieren Sie künftig per Mail
und auf unserer Homepage über aktuelle infektionsmedizinische bzw. epidemiologische
Auffälligkeiten, gegebenenfalls auch über Symptome und Meldepflicht.
Respiratorische Erkrankungen in Verbindung mit Influenza A(H7N9) [Stand:
11.04.2013]
Aviäre Influenza A(H7N9)
Das Europäische Zentrum für Krankheitsprävention und Kontrolle (ECDC) schätzt „das Risiko einer Verbreitung nach Europa derzeit als gering“ ein, schließt aber einzelne aus China eingeschleppte Fälle nicht aus. Da eine Übertragung von Mensch zu Mensch bisher nicht stattgefunden hat, kann man zurzeit davon ausgehen, dass weitere Menschen nicht angesteckt werden.
Sollte sich in einer Vertragsarztpraxis ein Patient mit schwerer respiratorischer Erkrankung und einer Reiseanamnese (China) über den Zeitraum von zehn Tagen vor Erkrankungsbeginn vorstellen, so empfiehlt die Berliner Gesundheitsbehörde, sich umgehend mit dem für den Praxissitz zuständigen Amtsarzt oder Hygienereferenten in Verbindung zu setzen und das weitere Vorgehen abzusprechen.
Zunehmende Masernfallzahlen in Berlin seit Februar 2013 - Dringender Aufruf zur Schließung von Impflücken bei Kindern und Erwachsenen
Die hoch infektiöse, aber impfpräventable Infektionskrankheit Masern ist seit Einführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowohl für klinisch tätige Ärzte/innen als auch für Labore meldepflichtig. Bis zum Jahr 2009 lag die jährliche Inzidenz der gemäß IfSG gemeldeten Masernfälle in Berlin unter dem bundesweiten Wert und überschritt nie den Wert von einem Fall pro 100.000 Einwohner. In 2010 und 2011 wurden in Berlin jeweils größere Masernausbrüche in Gemeinschaftseinrichtungen gemeldet, die durch einem großen Anteil ungeimpfter Personen gekennzeichnet waren. Dies führte zu hohen Jahresfallzahlen von 92 bzw. 160 Erkrankungen in Berlin und zu Inzidenzen, die erstmals deutlich über dem bundesweiten Niveau lagen.
Masernerkrankungen sind meldepflichtig: Namentlich gemeldet werden müssen dem für den Aufenthalt des Betroffenen zuständigen Gesundheitsamt bereits der klinische Verdacht sowie die manifeste Erkrankung und Todesfälle. Seit dem 29.3.2013 muss diese Meldung spätestens innerhalb von 24 Stunden nach erlangter Kenntnis erfolgen. Es empfiehlt sich deshalb, die erforderlichen Meldeformulare in der Praxis vorrätig zu haben. Die Formulare erhalten Sie bei dem für Ihre Praxis zuständigen Gesundheitsamt.
Seit Februar 2013 nehmen die gemeldeten Masernfälle in Berlin erneut stark zu auf bisher 36 Fälle, während es im Vergleichszeitraum 2012 lediglich fünf Fälle waren. Im Unterschied zu den Vorjahren handelt es sich jetzt um ein sich diffus ausbreitendes Geschehen, von dem zehn Bezirke betroffen sind. Epidemiologisch lassen sich die Erkrankungsfälle nicht auf einen bestimmten Infektionsort, z. B. eine Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtung zurückführen. Es wurden bisher mehrere kleinere meist familiäre Ausbrüche gemeldet, die aber teilweise miteinander in Verbindung stehen.
Eine Masernhäufung steht in Zusammenhang mit der Fruchtmesse, die Anfang Februar 2013 in Berlin stattgefunden hat. Es wurden mindestens acht Masernerkrankungen aus Berlin, anderen Bundesländern (Hamburg, Bayern, Hessen, Brandenburg) und dem Ausland (Schweden) berichtet, die sich vermutlich auf dieser Messe angesteckt haben.
Inzwischen haben am Nationalen Referenzzentrum für Masern-Mumps-Röteln beim Robert Koch-Institut in Berlin durchgeführte Genotypisierungsuntersuchungen bestätigt, dass mindestens drei Fälle aus Berlin sowie weitere Fälle aus anderen Bundesländern und dem Ausland, die sich zuvor in Berlin aufgehalten hatten, eine übereinstimmende Variante des Masern-Wildtyps D8 aufweisen.
Auffällig ist der große Anteil von Erkrankten, die nicht mehr im Kindesalter sind.
60 Prozent der Erkrankten sind im Alter von 16 bis 45 Jahren. Etwa die Hälfte aller Erkrankten musste stationär behandelt werden, der Anteil lag bei den älteren Personen sogar noch höher. Schwere Krankheitsverläufe, z. B. Pneumonie wurden berichtet.
Aufgrund der aktuellen Lage werden alle niedergelassenen Ärzte in Berlin, die Aufgaben im Bereich der Impfprävention wahrnehmen, aufgerufen, der Überprüfung des Masernimpfschutzes ihrer Patienten gemäß der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Gemäß dieser Empfehlung sollen alle Kleinkinder ab dem 11. Monat zwei Impfungen gegen Masern, meist in Kombination mit Mumps, Röteln und Varizellen erhalten.
Darüber hinaus sollen Impflücken bei Kindern und Jugendlichen, die bisher nicht zweimal gegen Masern geimpft wurden, geschlossen werden.
Außerdem empfiehlt die STIKO allen Erwachsenen,
- die nach 1970 geboren wurden und
- bei denen keine Masernerkrankung ärztlich dokumentiert ist und
- die einen unklaren Masernimpfstatus oder aber bislang nur eine oder gar keine Impfung erhalten haben
eine einmalige aktive Immunisierung vorzugsweise mit einem MMR-Impfstoff.
Die Masernerkrankung zeichnet sich im Prodromalstadium durch die Kombination von unspezifischen katarrhalischen Symptomen der oberen Luftwege mit einer ausgeprägten Konjunktivitis, eventuell auch Lichtscheu auf Masern aus. Oft haben die Patienten auch Fieber. Hier ist die
Inspektion der Mundschleimhaut wichtig, um die als Frühzeichen der Erkrankung geltenden „Koplik-Flecke“ und das sich anschließende fleckige Enanthem der Mundhöhle nicht zu übersehen, die vor dem typischen Exanthem auftreten können. Das makulo-papulöse, teilweise konfluierende Masernexanthem beginnt typischerweise hinter den Ohren und breitet sich rasch über dem gesamten Körper aus. Während dieser Zeit kommt es zu einem zweiten Fieberanstieg. Die durch Tröpfcheninfektion übertragene Erkrankung ist hochinfektiös. Die Kontagiosität beginnt 2-3 Tage vor Beginn des Prodromalstadiums und endet, wenn der Ausschlag die Füße erreicht hat.
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Änderung des Infektionsschutzgesetzes am 29.03.2013 in Kraft - Erweiterte
Meldepflicht für impfpräventable Erkrankungen und Verkürzung der Meldefristen
Am 29.03.2013 trat das Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften
(2005) und zur Änderung weiterer Gesetze (IGV-DGuaÄndG) in Kraft. Neben
anderen Änderungen ist u. a. der Abschnitt Meldewesen im Infektionsschutzgesetz
(IfSG) mit spürbaren Auswirkungen auch für die Ärzteschaft betroffen. Die wichtigsten
Änderungen werden im Folgenden dargestellt und betreffen zum einen die Ausweitung
der Meldepflicht auf vier impfpräventable Erkrankungen und zum anderen die Verkürzung
der Meldefrist u. a. für behandelnde Ärzte und untersuchende Labore.
Ausweitung der Meldepflicht
Für folgende impfpräventable Erkrankungen wird gemäß §6 IfSG eine namentliche Meldepflicht an das zuständige Gesundheitsamt für den Krankheitsverdacht, die Erkrankung und den Tod eingeführt:
- Mumps
- Pertussis
- Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
- Varizellen
Im Land Berlin gilt seit dem 07.04.2013 eine zusätzliche namentliche
Meldepflicht für die Erkrankung und den Tod (nicht Verdacht!) an
Lyme-Borreliose.
Diese neuen Meldepflichten sind in erster Linie für klinisch tätige Ärzte/innen von Bedeutung. Die bisher bestehende nichtnamentliche Meldepflicht direkt an das Robert Koch-Institut für Rubella-Virus (nur bei konnatalen Infektionen) wurde aufgehoben.
Außerdem wird eine namentliche Meldepflicht gemäß §7 IfSG bei Nachweis der folgenden Krankheitserreger eingeführt, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen:
- Bordatella pertussis und Bordatella parapertussis
- Mumpsvirus
- Rubellavirus
- Varzella-Zoster-Virus
Im Land Berlin gilt seit dem 07.04.2013 eine zusätzliche namentliche
Meldepflicht für den direkten oder indirekten Nachweis von Borrelia
burgdorferi sensu lato, soweit der Nachweis auf eine akute Infektion
hinweist.
Diese neuen Meldepflichten betreffen vorrangig Labore. Bei zwei weiteren bisher schon meldepflichtigen Erregernachweisen wurde die Meldepflicht erweitert auf
„humanpathogene Cryptosporidium sp.“ und auf „humanpathogene Leptospira sp.“.
Die Weltgesundheistsorganisation (WHO) hat die Ausrottung von Masern und Röteln in Europa bis 2015 zum Ziel gesetzt. Mit den neu eingeführten Meldepflichten wird u. a. die Erwartung verknüpft, auch in Deutschland neben Masern verlässliche Daten zu weiteren impfpräventablen Erkrankungen zu erhalten, die Auskunft über die Wirksamkeit der Impfprogramme auf Bevölkerungsebene geben können.
Verkürzung der Meldefrist
Die bisher bestehende Meldefrist für namentlich meldepflichtige Krankheiten und Erregernachweise gemäß §§6,7 IfSG sowie nichtnamentlich meldepflichtiges gehäuftes Auftreten nosokomialer Infektionen gemäß IfSG §6 wird folgendermaßen geändert (§9
IfSG):
„Die namentliche Meldung muss unverzüglich erfolgen und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach erlangter Kenntnis dem für den Aufenthalt des Betroffenen zuständigen Gesundheitsamt, im Falle des Absatzes 2 dem für den Einsender
zuständigen Gesundheitsamt vorliegen."
Diese Meldefrist betrifft einerseits klinisch tätige Ärzte/innen, die an das für den Aufenthalt des betroffenen Patienten zuständige Gesundheitsamt melden müssen. Der Absatz 2 bezieht sich insbesondere auf
Labore, die an das für den Einsendenden zuständige Gesundheitsamt melden müssen.
Im Rahmen des EHEC-HUS-Ausbruchs in 2011 mit Schwerpunkt in Norddeutschland wurden teilweise schlechte Erfahrungen mit sehr langen Meldezeiten gemacht. Mit der aktuellen Gesetzesänderung soll eine Verbesserung des Meldewesens erreicht werden, die dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zukünftig ein frühes Erkennen infektionsepidemiologisch bedeutender Geschehen möglich machen soll.
Weitere nicht das Meldewesen berührende Änderungen betreffen andere Abschnitte des IfSG, die IGV und andere Gesetze, auf die in diesem Rahmen nicht im Einzelnen eingegangen werden kann. Es wird dazu auf den vollständigen Gesetzestext verwiesen, der über das Bundesgesetzblatt und andere Quellen zur Verfügung steht.
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DRUCK-Studie: Drogen und chronische Infektionskrankheiten in Deutschland
Um die Verbreitung von HBV, HCV und HIV bei intravenös injizierenden
Drogengebrauchern (IVD) sowie deren Verhalten, Einstellungen und Wissen zu diesen
Infektionskrankheiten in Städten mit größerer Drogenszene besser
kennen zu lernen und zu erfassen, hat das RKI die DRUCK-Studie (Drogen und chronische
Infektionskrankheiten in Deutschland) initiiert. Die Ergebnisse sollen in gezielte
Präventionsempfehlungen zum Schutz vor HIV und Hepatitiden bei IVD einfließen.
Im Epidemiologischen Bulletin 33/2012 werden
die Ergebnisse der Pilotstudie, die im Jahr 2011 in Berlin und Essen durchgeführt
wurde, präsentiert. Inzwischen laufen die Vorbereitungen für die DRUCK-Hauptstudie,
die voraussichtlich zwischen Herbst 2012 und Mitte 2014 in sechs weiteren Städten
durchgeführt werden wird.
Hinweise zu Impfungen Drogenabhängiger
Hepatitis A: möglich zu Lasten der GKV als Indikationsimpfung
für Personen mit einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung
(z.B. "Drogenstrich") oder Personen mit Krankheiten der Leber/mit
Leberbeteiligung (z.B. Hephatitis C) (Anlage
1 SiR [Seite 9 / Punkte 1. und 2.])
Hepatitis B: möglich zu Lasten der GKV als Indikationsimpfung
bei Drogenabhängigkeit oder bei Patienten mit chronischer Leberkrankheit
/ Krankheit mit Leberbeteiligung (z.B. Hephatitis C), HIV-Positive oder Sexualverhalten
mit hoher Infektionsgefährdung (Anlage
1 SiR [Seite 12/Punkte 1., 3. und 4.])
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Sonderausgabe: Praxisinformationsdienst
Juli 2012 - Anthrax-Infektion jetzt auch in Berlin
Zwei Anthrax-Infektionen bei Heroinkonsumenten in Deutschland
Am 5.6.2012 ist ein 51-jähriger Mann in Regensburg / Bayern an einer
Milzbrandsepsis verstorben ist. Er hatte u.a. Heroin intravenös und intramuskulär
injiziert und sich wegen einer infizierten Injektionsstelle am 5.6.2012 ärztlich
vorgestellt. In der Blutkultur wurden aerobe Sporenbildner diagnostiziert. Die
Verdachtsdiagnose Milzbrand wurde mittels PCR bestätigt. Am 20.6.2012 wurde
ein zweiter Milzbrandfall bei einer Heroinkonsumentin in Regensburg bekannt.
Die Patientin stellte sich mit hohem Fieber und einer eitrig entzündeten
Injektionsstelle ärztlich vor (Injektion 3 Tage zuvor). Die PCR auf Bacillus
anthracis aus einer Blutkultur war auch in diesem Fall positiv. Diese Patientin
ist derzeit klinisch in stabilem Zustand. Eine mögliche Infektionsquelle
in beiden Fällen ist verunreinigtes Heroin. Die Kriminalpolizei ermittelt.
Mikrobiologische Vergleichsuntersuchungen des Stamms dieses aktuellen ersten
Milzbrandfalls in 2012 mit dem Ausbruchsstamm eines ähnlichen Geschehens
mit Milzbrandfällen in Großbritannien und Deutschland in 2009/2010
erbrachte den interessanten Hinweis, dass es sich um den gleichen oder einen
sehr ähnlichen Antraxstamm handeln könnte. In 2009/2010 waren in Großbritannien
52 Heroinkosumenten an einer Infektion mit Anthrax erkrankt (davon 17 verstorben)
und in Deutschland drei Personen (ein Todesfall). Die Infektionsquelle konnte
damals nicht gefunden werden. In Berlin wurden keine Fälle bekannt.
Da kontaminiertes Heroin auch in Berlin vertrieben worden sein könnte,
möchte das LAGeSo die Berliner Ärzteschaft und insbesondere die entsprechenden
Schwerpunktpraxen, aber auch Krankenhäuser, Labore und andere Institutionen
wie Drogenberatungsstellen oder Drogentherapieeinrichtungen über das Geschehen
in Kenntnis setzen. In Berlin lebt eine relativ große Zahl von intravenös
Drogen gebrauchenden Personen, daher bittet das LAGeSo um erhöhte Aufmerksamkeit.
Da die Prognose der Infektion durch eine frühzeitige gezielte Antibiotikatherapie
deutlich verbessert werden kann, ist es wichtig, dass die mit der Betreuung
der Betroffenen befassten Ärzte die Diagnose Antrax denken.
Am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin steht am ZBS2 ein Labor für die
Bestätigungsdiagnostik von Anthraxverdachtsfällen zur Verfügung.
Ansprechpartner: Herr PD Dr. Grunow, Tel. 030-18754-2100 (Email:
GrunowR@rki.de).
Weiterführende Informationen des RKI: Milzbrand
(Anthrax) – Kurzinformation
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