Eine ärztliche Praxis ist meist völlig auf die Person des Praxisinhabers ausgerichtet: Ihm obliegen in der Regel alle wirtschaftlichen und rechtlichen Transaktionen. Wenn der Praxisinhaber langfristig oder dauerhaft handlungsunfähig wird oder stirbt, werden keine Einnahmen mehr gemacht, während die Ausgaben weiterlaufen. Dies kann zu schweren finanziellen Verlusten führen, denen es vorzubeugen gilt.
- Bei Unfall, Krankheit oder Tod müssen so schnell wie möglich die Formalitäten
zur Vertretung oder
zur Praxisnachfolge
geregelt werden.
- Eine Generalvollmacht
ermöglicht dafür die schnelle Handlungsfähigkeit der Angehörigen.
Neben den beruflichen Vorsorgemaßnahmen sollten auch private Anordnungen für den Fall schwerer Krankheit oder Tod getroffen werden:
- Mit einer Patientenverfügung
wird für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit des Patienten festgelegt,
welche medizinischen Behandlungen vorgenommen oder unterlassen werden sollen.
- Ein Testament regelt
die Erbfolge, insbesondere wenn sie nicht der gesetzlichen Erbfolge entsprechen
soll, und es kann Streitigkeiten unter den Angehörigen vermeiden.
Geordnete Unterlagen für den Fall des Falles
Es empfiehlt sich, einen Ordner anzulegen und regelmäßig zu aktualisieren, in dem neben den genannten Dokumenten auch z. B. Versicherungspolicen etc. abgelegt sind. Die Angehörigen müssen über die Existenz des Hefters und seinen Aufbewahrungsort informiert sein.
Außerdem sollte die Sammlung folgende Informationen enthalten:
- Mitgliedschaften in Berufsverbänden, Organisationen, Vereinen usw. inkl. Kontaktdaten
- Kontaktdaten der Kassenärztlichen Vereinigung (Zulassungsausschuss)
- Kontaktdaten und Kunden-Nummern aller Vertragspartner für Strom, Wasser, Telefon usw.
- Kontaktdaten von hilfreichen Personen (Justiziar der KV, Obmann des Berufsverbandes u. Ä.)
- Kontaktdaten des Steuerberaters
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(Quelle: KV Berlin)