In der Vergangenheit sind bei der Belieferung mit nicht-apothekenpflichtigem Sprechstundenbedarf häufig Probleme aufgetreten, u.a. Qualitätsmängel und Falschlieferungen. Der KV Berlin ist es nun gelungen, mit den Krankenkassenverbänden das Bestell- und Belieferungsverfahren neu zu regeln.
Lieferung schriftlich bestätigen
Seit 1. Januar 2008 muss die vollständige Lieferung nicht-apothekenpflichtigen
Sprechstundenbedarfs dem Lieferanten gegenüber innerhalb von drei Sprechstundentagen
schriftlich bestätigt werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass
die Krankenkassen nur die Ware bezahlen, die bestellt und ausgeliefert wurde.
Nur Lieferungen, deren Empfang schriftlich bestätigt worden ist, werden
dem Lieferanten bezahlt. Durch fehlende Lieferbestätigungen können
Lieferanten unter Umständen in wirtschaftliche Schieflage oder gar wirtschaftliche
Not geraten (siehe auch Rundschreiben
vom 14.04.2008). Ein Merkblatt
informiert darüber, worauf bei der Annahme einer Lieferung geachtet werden sollte
und wie die Ware reklamiert werden kann.
Ärzte haben Wahlfreiheit bei den Produkten, nicht aber beim Lieferanten
Ärzte können nach der neuen Sprechstundenvereinbarung die Produkte, die sie zur Versorgung ihrer Patienten in der Praxis benötigen, selbst auswählen und den Austausch der von ihnen bestellten Artikel durch andere Produkte explizit ausschließen. Dazu müssen die betreffenden Produkte auf einem gesonderten Formular mit dem
Zusatz „nicht austauschen“ oder „keine Substitution“ aufgeführt werden. Die Auswahl des Lieferanten obliegt den Ärzten jedoch nicht.
Die neue Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft; Bestellungen für das erste Quartal 2008 erfolgen also bereits nach den neuen Regeln.
Grundsätzlich gilt weiterhin das Anforderungs- und Belieferungsverfahren über
die AOK Berlin. Details zu den Neuerungen und Hinweise für die Bestellung finden
Sie in dieser Übersicht.
Austausch von Produkten wirtschaftlich sinnvoll
Beim nicht-apothekenpflichtigen Sprechstundenbedarf gibt es ganz erhebliche
Preisunterschiede (siehe Preisliste).
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sollten Ärzte von der Möglichkeit Gebrauch
machen, angeforderte Produkte gegen preisgünstigere austauschen zu lassen. Nur
wenn sie wegen der Qualität oder der Anwendungssicherheit ein bestimmtes Produkt
bevorzugen, sollten sie die Substitution ausschließen.
Elektronisches Bestellverfahren ("e-SSB") geplant
Zur Vereinfachung der Anforderung von Sprechstundenbedarf und zur Beschleunigung
des Bearbeitungs- und Belieferungsverfahrens planen die KV Berlin und die Krankenkassenverbände
in Berlin die Einführung eines elektronischen Bestellverfahrens. Bestellformulare
sollen am PC ausgefüllt, gespeichert und als Vorlage wieder aufgerufen werden
können. Das Formular wird elektronisch übertragen und auch die Bestätigung auf
diesem Wege zu erhalten.
Zurück zur Themenübersicht
(Quelle: KV Berlin)