Sprechstundenbedarf

In der Vergangenheit sind bei der Belieferung mit nicht-apothekenpflichtigem Sprechstundenbedarf häufig Probleme aufgetreten, u.a. Qualitätsmängel und Falschlieferungen. Der KV Berlin ist es nun gelungen, mit den Krankenkassenverbänden das Bestell- und Belieferungsverfahren neu zu regeln.

Lieferung schriftlich bestätigen

Seit 1. Januar 2008 muss die vollständige Lieferung  nicht-apothekenpflichtigen Sprechstundenbedarfs dem Lieferanten gegenüber innerhalb von drei Sprechstundentagen schriftlich bestätigt werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Krankenkassen nur die Ware bezahlen, die bestellt und ausgeliefert wurde. Nur Lieferungen, deren Empfang schriftlich bestätigt worden ist, werden dem Lieferanten bezahlt. Durch fehlende Lieferbestätigungen können Lieferanten unter Umständen in wirtschaftliche Schieflage oder gar wirtschaftliche Not geraten (siehe auch Rundschreiben vom 14.04.2008). Ein Merkblatt informiert darüber, worauf bei der Annahme einer Lieferung geachtet werden sollte und wie die Ware reklamiert werden kann.

Ärzte haben Wahlfreiheit bei den Produkten, nicht aber beim Lieferanten

Ärzte können nach der neuen Sprechstundenvereinbarung die Produkte, die sie zur Versorgung ihrer Patienten in der Praxis benötigen, selbst auswählen und den Austausch der von ihnen bestellten Artikel durch andere Produkte explizit ausschließen. Dazu müssen die betreffenden Produkte auf einem gesonderten Formular mit dem Zusatz „nicht austauschen“ oder „keine Substitution“ aufgeführt werden. Die Auswahl des Lieferanten obliegt den Ärzten jedoch nicht. 

Die neue Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft; Bestellungen für das erste Quartal 2008 erfolgen also bereits nach den neuen Regeln. 

Grundsätzlich gilt weiterhin das Anforderungs- und Belieferungsverfahren über die AOK Berlin. Details zu den Neuerungen und Hinweise für die Bestellung finden Sie in dieser Übersicht.

Austausch von Produkten wirtschaftlich sinnvoll

Beim nicht-apothekenpflichtigen Sprechstundenbedarf gibt es ganz erhebliche Preisunterschiede (siehe Preisliste). Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sollten Ärzte von der Möglichkeit Gebrauch machen, angeforderte Produkte gegen preisgünstigere austauschen zu lassen. Nur wenn sie wegen der Qualität oder der Anwendungssicherheit ein bestimmtes Produkt bevorzugen, sollten sie die Substitution ausschließen.

Elektronisches Bestellverfahren ("e-SSB") geplant

Zur Vereinfachung der Anforderung von Sprechstundenbedarf und zur Beschleunigung des Bearbeitungs- und Belieferungsverfahrens planen die KV Berlin und die Krankenkassenverbände in Berlin die Einführung eines elektronischen Bestellverfahrens. Bestellformulare sollen am PC ausgefüllt, gespeichert und als Vorlage wieder aufgerufen werden können. Das Formular wird elektronisch übertragen und auch die Bestätigung auf diesem Wege zu erhalten.

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(Quelle: KV Berlin)

Im Blickpunkt

Rundschreiben vom 05.08.2011
Bestellung des nicht-
apotheken- pflichtigen Sprechstundenbedarfs

(PDF, 326 KB [2 Seiten])

Rundschreiben vom 14.04.2008
Bestätigung der Lieferung
(PDF, 48 KB [2 Seiten])

Rundschreiben vom 06.12.2007
Änderungen beim Bestell- und Belieferungsverfahren
(PDF, 173 KB [15 Seiten])

Weitere Informationen

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