Zum 1.7.2010 ist der Rahmenvertrag über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) zwischen der KV Berlin, den Berliner Krankenkassen und dem Home Care e. V. in Kraft getreten. Damit gilt Berlin als erstes Bundesland, das die SAPV flächendeckend eingeführt hat.
Hintergrund: Seit 2007 haben GKV-Versicherte einen Anspruch
auf SAPV. Der Gesetzgeber hatte die Krankenkassen beauftragt, eine SAPV anzubieten,
um die ambulante Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen sicherzustellen.
Die SAPV baut auf den langjährigen Erfahrungen bei der intensiven ärztlichen
Versorgung krebs- und HIV-kranker Menschen durch das 1992 gestartete Modellprojekt
Home Care auf und erweitert den Kreis der anspruchsberechtigten Patienten. Die
Verträge
zur Home-Care-Betreuung endeten, bis auf den Vertrag mit der Postbeamtenkrankenkasse,
zum 30.06.2010.
Ziele des SAPV-Rahmenvertrages sind zum einen die Sicherstellung der Versorgung
von Menschen im häuslichen Umfeld, die an nicht heilbaren, zum Tode führenden
Erkrankungen im Endstadium leiden. Zum anderen soll die Symptomatik der Erkrankung
sowie die Lebensqualität der Patienten verbessert werden.
Speziell ausgebildete Ärzte leiten und koordinieren die Versorgung der
Patienten, um ihnen eine schmerzlindernde und menschenwürdige letzte Lebensphase
zu Hause zu ermöglichen. Der Palliativarzt übernimmt eine zentrale
Rolle in der SAPV. Dabei bezieht er die Beteiligten, wie Angehörige und
andere Ärzte sowie spezialisierte Pflegedienste, Hospize oder die Krankenseelsorge
der Kirchen, mit ein. Der Palliativarzt muss eine 24-Stunden-Rufbereitschaft
gewährleisten und regelmäßig an palliativmedizinischen Fortbildungen
teilnehmen.
Neben den bisherigen Home-Care Ärzten können weitere Ärzte am
Vertrag teilnehmen, sofern sie die Qualifikationen erfüllen. Dazu gehören
u. a. eine Weiterbildung in Palliativmedizin sowie der Nachweis von mindestens
75 selbstständig ambulant versorgten Palliativ-Patienten in den vergangenen
drei Jahren.
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