Auch fünf Jahre nach Einführung der Praxisgebühr reißen die Fragen zur Zuzahlung nicht ab. Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat deshalb für Praxismitarbeiter die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Alle Informationen gibt es auch in Form einer Broschüre, die im Internet und bei der KV Berlin erhältlich ist.
Der Gesetzgeber hat die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro im Jahr
2004 eingeführt, um die gesetzlichen Krankenkassen finanziell zu entlasten.
Ärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, diese für die Krankenkassen
einzuziehen und in voller Höhe an sie abzuführen.
Die Praxisgebühr ist eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro, die gesetzlich
Krankenversicherte vor einer ambulanten Behandlung zahlen müssen. Die Vertragsärzte
und Vertragspsychotherapeuten sind per Gesetz verpflichtet, diese bei ihren
Patienten einzuziehen. Die Praxisgebühr wird mit dem Honorar verrechnet
und fließt in voller Höhe den Krankenkassen zu.
Im Folgenden haben wir häufig gestellte Fragen zum Thema und die Antworten
darauf zusammengetragen:
1. Wann fällt die Praxisgebühr an?
2. Gebühr beim Psychologischen Psychotherapeuten
3. Vertretungsfall/Urlaub
4. Praxisgebühr im organisierten Notfalldienst
5. Überweisungen
6. Quittungen
7. Sonstige Kostenträger
8. Praxisgebühr & Abrechnung
9. Nicht gezahlte Gebühr: Was tun?
10. Symbolnummernübersicht
(Quelle: KV Berlin)