Der Standardtarif
Der Standardtarif der PKV war ein brancheneinheitlicher Tarif mit einem gesetzlich
begrenzten Höchstbeitrag (2009: ~ € 570,-), dessen Versicherungsschutz
vergleichbar ist mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Er wurde
1993 eingeführt und diente insbesondere zur Beitragsreduzierung im Alter.
Dieser Tarif ist seit seiner Einführung nur für bestimmte, vom Gesetzgeber
definierte Personengruppen geöffnet. Seine Zugangsbeschränkungen sind
sehr restriktiv.
Der Standardtarif konnte bis Ende 2008 bei jedem privaten Versiche-
rer abgeschlossen werden. Er wurde dann vom sogenannten Basis-
tarif abgelöst, d. h. PKV-Neukunden können den Standardtarif seit 1.
Januar 2009 nicht mehr abschließen. PKV-Versicherte im Standard-
tarif genießen Bestandsschutz. Nur Versicherte, die sich bis zum 31. Dezember
2008 privat krankenversichert hatten, können auch künftig noch unter
den heutigen Bedingungen in den Standardtarif wechseln.
Der Basistarif
Seit 1. Januar 2009 besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Der Basistarif
muss seitdem von allen privaten Krankenversicherungen angeboten werden und umfasst
eine nach Art und Umfang mit den Leistungen der GKV vergleichbare ärztliche
Versorgung.
Woran erkennt der Arzt, in welchem Tarif der Patient versichert ist?
Der PKV-Versicherte muss vor der Behandlung dem Arzt mitteilen, in welchem
Tarif er versichert ist. Tut er dies nicht, ist der Arzt berechtigt, eine privatärztliche
Rechnung entsprechend der GOÄ zu stellen.
Honoraranspruch/Steigerungssätze ab 1. April 2010
| Leistungen der GOÄnach |
Beschränkung auf höchstens das |
| |
Standard (Alt-Versicherte) |
Basis |
| Abschnitt M sowie Nr. 437 |
1,16-fache des Gebührensatzes
der GOÄ |
0,9-fache des Gebührensatzes
der GOÄ |
| Abschnitt A, E, O |
1,38-fache des Gebührensatzes
der GOÄ |
1,0-fache des Gebührensatzes
der GOÄ |
| übrige Leistungen |
1,8-fache des Gebührensatzes
der GOÄ |
1,2-fache des Gebührensatzes
der GOÄ |
Zurück zur Themenübersicht