Patienten haben das Recht, Einsicht in ihre Krankenunterlagen zu nehmen. Der Arzt ist verpflichtet, Auskunft über die zum Patienten gespeicherten Daten zu erteilen. Damit können Patienten die für sich relevanten Gesundheitsdaten, insbesondere die ärztlichen Befunde erfahren.
Das Einsichtsrecht kann in Ausnahmefällen eingeschränkt sein, unter
anderem wenn Rechte anderer in die Behandlung einbezogener Per-
sonen (z.B. Angehörige, Freunde) berührt werden. Diese Einschrän-
kung ist vom Arzt zu begründen.
Eine ausführliche Darstellung der Einsichtsrechte in Patientenunter-
lagen finden Sie hier.
Informationen zum Thema Aufbewahrungspflichten von Patienten-
akten finden Sie unter dem Stichwort Aufbewahrungsfristen.
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(Quelle: KV Berlin)