Hinweise zur Verordnung

Bitte beachten Sie: Die Neuraminidasehemmer Oseltamivir (Tamiflu®) oder Zanamivir (Relenza®) dürfen erst bei einer vorliegenden Grippe – bzw. wenn verlässliche epidemiologische Daten darauf hindeuten, dass das Influenzavirus in der Bevölkerung auftritt – zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.

Diese Mittel sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der ersten 48 Stunden nach Einsetzen der Symptome verabreicht werden.

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(Quelle: KV Berlin)

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