Bitte beachten Sie: Die Neuraminidasehemmer Oseltamivir (Tamiflu®) oder
Zanamivir (Relenza®) dürfen erst bei einer vorliegenden Grippe –
bzw. wenn verlässliche epidemiologische Daten darauf hindeuten, dass das
Influenzavirus in der Bevölkerung auftritt – zu Lasten der gesetzlichen
Krankenversicherung verordnet werden.
Diese Mittel sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der ersten 48 Stunden nach
Einsetzen der Symptome verabreicht werden.
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(Quelle: KV Berlin)