Fragen und Antworten zum Mammographie-Screening

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Warum wird ein Mammographie-Screening-Programm eingeführt?

An wen richtet sich das Programm?

Wodurch zeichnet sich das Programm aus?

Wo finden die Untersuchungen statt?

Welche Ärzte sind am Mammographie-Screening beteiligt?

Wie erfolgt die Finanzierung des Screenings?

Brauchen die Patientinnen eine Überweisung?

Welche Informationen enthält die Einladung?

Muss für die Teilnahme am Screening die Praxisgebühr entrichtet werden?

Wie läuft das Mammographie-Screening im Einzelnen ab?

Wann bekommen die Frauen das Ergebnis mitgeteilt?

Was passiert, wenn der Befund negativ ist?

Besteht die Gefahr, dass Patientinnen nicht mehr zur jährlichen Krebsvorsorge in die Praxis kommen, wenn sie das Screening-Angebot wahrnehmen?

Woher bekomme ich weitere Informationen?

 

Warum wird ein Mammographie-Screening-Programm eingeführt?

Brustkrebs ist mit rund 47.000 Neuerkrankungen jährlich die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland. Knapp 18.000 Patientinnen sterben jedes Jahr an dieser Krankheit. Dabei werden zwei Drittel aller Brusttumore erst entdeckt, wenn sie größer als zwei Zentimeter sind. Mit der qualitätsgesicherten Röntgen-Reihenuntersuchung soll zum einen die Sterblichkeit an Brustkrebs deutlich gesenkt, zum anderen durch die frühe Erkennung kleinster Tumore eine schonendere Behandlung und damit eine Verbesserung der Lebensqualität der betroffenen Frauen erreicht werden. 

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An wen richtet sich das Programm?

Alle Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine präventive Mammographie. Ob gesetzlich oder privat versichert, spielt keine Rolle - die Kosten der Untersuchung werden von den gesetzlichen wie privaten Krankenversicherungen übernommen, wobei sich die Kostenübernahme bei privat Versicher-
ten nach dem individuellen Vertrag (Selbstbehalt?) richtet. Studien haben gezeigt, dass vor allem Frauen dieser Altersspanne den größten Nutzen vom Mammographie-Screening haben. Die Röntgen-
aufnahmen von Frauen unter 50 Jahren sind weniger gut zu beur-
teilen, weil diese Frauen noch dichteres Drüsengewebe haben. Zudem nimmt das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, mit zuneh-
mendem Alter zu. Hingegen nimmt das Risiko, an Brustkrebs zu sterben, bei Frauen über 70 Jahren ab. In Berlin haben rund 430.000 Frauen Anspruch auf ein Mammographie-Screening. 

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Wodurch zeichnet sich das Programm aus?

Das Programm unterliegt hohen Qualitätsanforderungen, die sich nach den Europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings richten. Neben der apparativen und räumlichen Ausstattung und der fachlichen Qualifikation des Personals sind auch die Abläufe einheitlich geregelt. So ist vorgeschrieben, dass jede Röntgenaufnahme von zwei Ärzten unabhängig voneinander beurteilt wird. Weichen die Ergebnisse voneinander ab, wird der Programmverantwortliche Arzt hinzugezogen. Die Ärzte müssen jährlich mindestens 5.000 Bilder befunden. Das Programm wird außerdem evaluiert, um die Effekte nachzuweisen. Neuartig an dem Pogramm ist außerdem der Bevölkerungsbezug: Die Frauen werden schriftlich zur Untersuchung eingeladen. 

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Wo finden die Untersuchungen statt?

Das Früherkennungsprogramm ist in regionale Versorgungsprogramme gegliedert. In Berlin gibt es vier Screening-Einheiten:

  • Screening-Einheit 1: Spandau, Reinickendorf, Mitte
  • Screening-Einheit 2: Pankow, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf
  • Screening-Einheit 3: Treptow-Köpenick, Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg
  • Screening-Einheit 4: Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf

In einer Screening-Einheit wird es eine oder mehrere Untersuchungszentren geben, in denen die Mammographie-Aufnahmen erstellt werden und die Abklärungsdiagnostik stattfindet. 

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Welche Ärzte sind am Mammographie-Screening beteiligt?

Am Mammographie-Screening nehmen Vertragsärzte unterschiedlicher Fachrichtungen wie Radiologen, Gynäkologen, chirurgisch tätige Ärzte und Pathologen teil. Auch ermächtigte Krankenhausärzte können sich beteiligen, sofern sie chirurgisch, pathologisch oder radiologisch arbeiten. Die Leistungen im Rahmen des Mammographie-Screenings werden innerhalb eines Versorgungsauftrages durch den Leiter der jeweiligen Screening-Einheit, den programmverantwortlichen Arzt, sowie durch kooperierende Ärzte erbracht. Die Beteiligten haben unterschiedliche Aufgaben:

  • Der programmverantwortliche Arzt
    Der programmverantwortliche Arzt leitet die Screening-Einheit. Dazu gehört neben der Praxisorganisation die Zusammenarbeit mit der Zentralen Stelle, dem Referenzzentrum, der Kooperationsgemeinschaft und der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung. Außerdem überprüft der programmverantwortliche Arzt vor der Erstellung der Mammographie-Aufnahmen den Anspruch der Frau und ob sie über das Programm ausreichend aufgeklärt wurde. Ebenso zählt zu seinen Aufgaben, die Erstellung der Mammographie-Aufnahmen durch eine radiologische Fachkraft anzuleiten und die Diagnostik der Aufnahmen zu organisieren oder selber vorzunehmen. Auch leitet er die Konsensus-Konferenzen, die Abklärungsdiagnostik und multidisziplinäre Fallkonferenzen, und er muss die Vorgaben zur Qualitätssicherung organisieren und umsetzen.
  • Die kooperierenden Ärzte
    Am Mammographie-Screening können die beteiligten Ärzte unter anderem als Befunder der Mammographie-Aufnahmen teilnehmen, Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle ausführen oder als Pathologen die Beurteilung der histopathologischen Präparate übernehmen.
  • Die Krankenhausärzte
    Sie übernehmen eine wichtige Funktion, indem sie an den multidisziplinären Fallkonferenzen unter Leitung des programmverantwortlichen Arztes teilnehmen.

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Wie erfolgt die Finanzierung des Screenings?

Die Krankenkassen stellen für die Finanzierung des Programms zusätzliches Geld bereit. Die Vergütung erfolgt also extrabudgetär und somit außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung. 

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Brauchen die Patientinnen eine Überweisung?

Nein. Jede Frau im Alter zwischen 50 und 69 Jahren wird alle zwei Jahre durch ein persönliches Schreiben zu der Untersuchung eingeladen. Die Einladung erfolgt über die so genannte Zentrale Stelle, einer Einrichtung der Krankenkassen. Damit die Zentrale Stelle die Daten des Landeseinwohneramtes nutzen kann, hat der Senat eine entsprechende Gesetzesänderung auf dem Weg gebracht. Das Abgeordnetenhaus soll darüber Anfang April entscheiden. 

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Welche Informationen enthält die Einladung?

In der Einladung wird den Frauen ein Screening-Termin genannt und auch die für sie zuständige Screening-Einheit mit vollständiger Adresse. Selbstverständlich kann dieser Termin auch verschoben werden. Zusammen mit der Einladung wird ein Merkblatt an die Frauen verschickt, das über Hintergründe, Ziele, Inhalte und den Ablauf des Früherkennungsprogramms informiert. 

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Muss für die Teilnahme am Screening die Praxisgebühr entrichtet werden?

Nein. Die Praxisgebühr entfällt, weil das Mammographie-Screening Bestandteil des gesetzlichen Früherkennungsprogramms ist. 

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Wie läuft das Mammographie-Screening im Einzelnen ab?

Zuerst füllt die Frau einen Anamnesebogen aus. Hier kann sie auch angeben, ob ihr Frauen- bzw. Hausarzt ebenfalls über das Untersuchungsergebnis informiert werden soll. Im Anschluss werden die Screening-Mammographie-Aufnahmen von einer speziell geschulten radiologischen Fachkraft unter Anleitung und Aufsicht eines Arztes erstellt. Die Aufnahmen werden von zwei Ärzten unabhängig voneinander befundet. Wenn die Beurteilungen voneinander abweichen oder mindestens ein Arzt die Aufnahmen als "auffällig" beurteilt, wird der Programmverantwortliche Arzt hinzugezogen. Die abschließende Beurteilung wird in einer so genannten Konsensus-Konferenz festgelegt. Der Programmverantwortliche Arzt leitet die Screening-Einheit. 

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Wann bekommen die Frauen das Ergebnis mitgeteilt?

Da die Aufnahmen von mindestens zwei Ärzten beurteilt werden, erhalten die Frauen das Untersuchungsergebnis nicht am selben Tag, sondern in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach der Untersuchung mitgeteilt. 

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Was passiert, wenn der Befund negativ ist?

In diesem Fall werden die Frauen schriftlich benachrichtigt und in zwei Jahren erneut zum Mammographie-Screening eingeladen. 

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Was passiert, wenn die Mammographie auffällig ist?

Bei etwa fünf Prozent aller Frauen zeigt die Mammographie Auffälligkeiten, die weitere Untersuchungen erforderlich machen. In diesem Fall wird die Frau zur weiteren diagnostischen Abklärung eingeladen. Wichtig: Nicht jede Auffälligkeit lässt auf einen bösartigen Tumor schließen. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass 80 Prozent der Frauen, die wegen einer auffälligen Mammographie erneut eingeladen wurden, keinen Brustkrebs hatten.
Der Programmverantwortliche Arzt bespricht mit der Frau die Röntgenaufnahmen und informiert sie über die weiteren nötigen Untersuchungen. Zu dem Gespräch kann die Patientin nach Rücksprache mit dem Arzt eine Person ihres Vertrauens mitbringen, zum Beispiel auch ihren Hausarzt oder Gynäkologen. Das abschließende Ergebnis erhält die Patientin in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Einladung zur ersten Abklärungsuntersuchung. Sollte sich doch der Verdacht auf eine Krebserkrankung bestätigen, bespricht Arzt das weitere Vorgehen mit der Patientin. Auch zu diesem Gespräch kann die Patientin eine vertraute Person mitbringen. 

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Besteht nicht die Gefahr, dass Patientinnen nicht mehr zur jährlichen Krebsvorsorge in die Praxis kommen, wenn sie das Screening-Angebot wahrnehmen?

Das Screening ist ein Angebot zusätzlich zur jährlichen Früherkennungsuntersuchung durch den Frauenarzt, bei der Brüste und Achselhöhlen abgetastet werden. Darauf werden die Frauen in dem Einladungsschreiben der Zentralen Stelle auch noch einmal explizit hingewiesen. 

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Woher bekomme ich weitere Informationen?

Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Masurenallee 6A
14057 Berlin
Abteilung Qualitätssicherung: Herr Carsten Lehn / Frau Katharina Luhowy
Tel.: 030 / 31 00 3 999

Referenzzentrum Mammographie Berlin
Dr. med. Lisa Regitz-Jedermann, Leiterin des Referenzzentrums
E-Mail: info@referenzzentrum-berlin.de

Presse: Dr. Beate Schultz-Zehden
Tel.: 030 / 39 88 39 9-23
E-Mail: b.schultz-zehden@referenzzentrum-berlin.de

Straße des 17.Juni 106-108
D-10623 Berlin
Tel.: 030 / 39 88 39 9-0

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