Warum wird ein Mammographie-Screening-Programm
eingeführt?
An wen richtet sich das Programm?
Wodurch zeichnet sich das Programm aus?
Wo finden die Untersuchungen statt?
Welche Ärzte sind am Mammographie-Screening beteiligt?
Wie erfolgt die Finanzierung des Screenings?
Brauchen die Patientinnen eine Überweisung?
Welche Informationen enthält die Einladung?
Muss für die Teilnahme am Screening die
Praxisgebühr entrichtet werden?
Wie läuft das Mammographie-Screening im Einzelnen
ab?
Wann bekommen die Frauen das Ergebnis mitgeteilt?
Was passiert, wenn der Befund negativ ist?
Besteht die Gefahr, dass Patientinnen nicht mehr
zur jährlichen Krebsvorsorge in die Praxis kommen, wenn sie das
Screening-Angebot wahrnehmen?
Woher bekomme ich weitere Informationen?
Warum wird ein Mammographie-Screening-Programm eingeführt?
Brustkrebs ist mit rund 47.000 Neuerkrankungen jährlich die häufigste
Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland. Knapp 18.000 Patientinnen sterben
jedes Jahr an dieser Krankheit. Dabei werden zwei Drittel aller Brusttumore erst
entdeckt, wenn sie größer als zwei Zentimeter sind. Mit der
qualitätsgesicherten Röntgen-Reihenuntersuchung soll zum einen die
Sterblichkeit an Brustkrebs deutlich gesenkt, zum anderen durch die frühe
Erkennung kleinster Tumore eine schonendere Behandlung und damit eine
Verbesserung der Lebensqualität der betroffenen Frauen erreicht werden.
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An wen richtet sich das Programm?
Alle Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch
auf eine präventive Mammographie. Ob gesetzlich oder privat versichert, spielt
keine Rolle - die Kosten der Untersuchung werden von den gesetzlichen wie privaten
Krankenversicherungen übernommen, wobei sich die Kostenübernahme bei privat
Versicher-
ten nach dem individuellen Vertrag (Selbstbehalt?) richtet. Studien haben gezeigt,
dass vor allem Frauen dieser Altersspanne den größten Nutzen vom Mammographie-Screening
haben. Die Röntgen-
aufnahmen von Frauen unter 50 Jahren sind weniger gut zu beur-
teilen, weil diese Frauen noch dichteres Drüsengewebe haben. Zudem nimmt das
Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, mit zuneh-
mendem Alter zu. Hingegen nimmt das Risiko, an Brustkrebs zu sterben, bei Frauen
über 70 Jahren ab. In Berlin haben rund 430.000 Frauen Anspruch auf ein Mammographie-Screening.
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Wodurch zeichnet sich das Programm aus?
Das Programm unterliegt hohen Qualitätsanforderungen, die sich nach den
Europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings
richten. Neben der apparativen und räumlichen Ausstattung und der fachlichen
Qualifikation des Personals sind auch die Abläufe einheitlich geregelt. So ist
vorgeschrieben, dass jede Röntgenaufnahme von zwei Ärzten unabhängig
voneinander beurteilt wird. Weichen die Ergebnisse voneinander ab, wird der Programmverantwortliche
Arzt hinzugezogen. Die Ärzte müssen jährlich mindestens 5.000 Bilder
befunden. Das Programm wird außerdem evaluiert, um die Effekte nachzuweisen.
Neuartig an dem Pogramm ist außerdem der Bevölkerungsbezug: Die Frauen werden
schriftlich zur Untersuchung eingeladen.
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Wo finden die Untersuchungen statt?
Das Früherkennungsprogramm ist in regionale Versorgungsprogramme gegliedert.
In Berlin gibt es vier Screening-Einheiten:
- Screening-Einheit 1: Spandau, Reinickendorf, Mitte
- Screening-Einheit 2: Pankow, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf
- Screening-Einheit 3: Treptow-Köpenick, Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg
- Screening-Einheit 4: Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf,
Charlottenburg-Wilmersdorf
In einer Screening-Einheit wird es eine oder mehrere Untersuchungszentren
geben, in denen die Mammographie-Aufnahmen erstellt werden und die
Abklärungsdiagnostik stattfindet.
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Welche Ärzte sind am Mammographie-Screening beteiligt?
Am Mammographie-Screening nehmen Vertragsärzte unterschiedlicher Fachrichtungen wie Radiologen, Gynäkologen, chirurgisch tätige Ärzte und Pathologen teil. Auch ermächtigte Krankenhausärzte können sich beteiligen, sofern sie chirurgisch, pathologisch oder radiologisch arbeiten. Die Leistungen im Rahmen des Mammographie-Screenings werden innerhalb eines Versorgungsauftrages durch den Leiter der jeweiligen Screening-Einheit, den programmverantwortlichen Arzt, sowie durch kooperierende Ärzte erbracht. Die Beteiligten haben unterschiedliche Aufgaben:
- Der programmverantwortliche Arzt
Der programmverantwortliche Arzt leitet die Screening-Einheit. Dazu gehört neben der Praxisorganisation die Zusammenarbeit mit der Zentralen Stelle, dem Referenzzentrum, der Kooperationsgemeinschaft und der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung. Außerdem überprüft der programmverantwortliche Arzt vor der Erstellung der Mammographie-Aufnahmen den Anspruch der Frau und ob sie über das Programm ausreichend aufgeklärt wurde. Ebenso zählt zu seinen Aufgaben, die Erstellung der Mammographie-Aufnahmen durch eine radiologische Fachkraft anzuleiten und die Diagnostik der Aufnahmen zu organisieren oder selber vorzunehmen. Auch leitet er die Konsensus-Konferenzen, die Abklärungsdiagnostik und multidisziplinäre Fallkonferenzen, und er muss die Vorgaben zur Qualitätssicherung organisieren und umsetzen.
- Die kooperierenden Ärzte
Am Mammographie-Screening können die beteiligten Ärzte unter anderem als Befunder der Mammographie-Aufnahmen teilnehmen, Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle ausführen oder als Pathologen die Beurteilung der histopathologischen Präparate übernehmen.
- Die Krankenhausärzte
Sie übernehmen eine wichtige Funktion, indem sie an den multidisziplinären Fallkonferenzen unter Leitung des programmverantwortlichen Arztes teilnehmen.
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Wie erfolgt die Finanzierung des Screenings?
Die Krankenkassen stellen für die Finanzierung des Programms zusätzliches
Geld bereit. Die Vergütung erfolgt also extrabudgetär und somit außerhalb der
budgetierten Gesamtvergütung.
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Brauchen die Patientinnen eine Überweisung?
Nein. Jede Frau im Alter zwischen 50 und 69 Jahren wird alle zwei Jahre durch
ein persönliches Schreiben zu der Untersuchung eingeladen. Die Einladung
erfolgt über die so genannte Zentrale Stelle, einer Einrichtung der
Krankenkassen. Damit die Zentrale Stelle die Daten des Landeseinwohneramtes
nutzen kann, hat der Senat eine entsprechende Gesetzesänderung auf dem Weg
gebracht. Das Abgeordnetenhaus soll darüber Anfang April entscheiden.
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Welche Informationen enthält die Einladung?
In der Einladung wird den Frauen ein Screening-Termin genannt und auch die
für sie zuständige Screening-Einheit mit vollständiger Adresse.
Selbstverständlich kann dieser Termin auch verschoben werden. Zusammen mit der
Einladung wird ein Merkblatt an die Frauen verschickt, das über Hintergründe,
Ziele, Inhalte und den Ablauf des Früherkennungsprogramms informiert.
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Muss für die Teilnahme am Screening die Praxisgebühr entrichtet werden?
Nein. Die Praxisgebühr entfällt, weil das Mammographie-Screening
Bestandteil des gesetzlichen Früherkennungsprogramms ist.
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Wie läuft das Mammographie-Screening im Einzelnen ab?
Zuerst füllt die Frau einen Anamnesebogen aus. Hier kann sie auch angeben,
ob ihr Frauen- bzw. Hausarzt ebenfalls über das Untersuchungsergebnis
informiert werden soll. Im Anschluss werden die Screening-Mammographie-Aufnahmen
von einer speziell geschulten radiologischen Fachkraft unter Anleitung und
Aufsicht eines Arztes erstellt. Die Aufnahmen werden von zwei Ärzten
unabhängig voneinander befundet. Wenn die Beurteilungen voneinander abweichen
oder mindestens ein Arzt die Aufnahmen als "auffällig" beurteilt,
wird der Programmverantwortliche Arzt hinzugezogen. Die abschließende
Beurteilung wird in einer so genannten Konsensus-Konferenz festgelegt. Der
Programmverantwortliche Arzt leitet die Screening-Einheit.
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Wann bekommen die Frauen das Ergebnis mitgeteilt?
Da die Aufnahmen von mindestens zwei Ärzten beurteilt werden, erhalten die
Frauen das Untersuchungsergebnis nicht am selben Tag, sondern in der Regel
innerhalb von sieben Werktagen nach der Untersuchung mitgeteilt.
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Was passiert, wenn der Befund negativ ist?
In diesem Fall werden die Frauen schriftlich benachrichtigt und in zwei
Jahren erneut zum Mammographie-Screening eingeladen.
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Was passiert, wenn die Mammographie auffällig ist?
Bei etwa fünf Prozent aller Frauen zeigt die Mammographie Auffälligkeiten,
die weitere Untersuchungen erforderlich machen. In diesem Fall wird die Frau zur
weiteren diagnostischen Abklärung eingeladen. Wichtig: Nicht jede
Auffälligkeit lässt auf einen bösartigen Tumor schließen. Bisherige
Erfahrungen zeigen, dass 80 Prozent der Frauen, die wegen einer auffälligen
Mammographie erneut eingeladen wurden, keinen Brustkrebs hatten.
Der Programmverantwortliche Arzt bespricht mit der Frau die Röntgenaufnahmen
und informiert sie über die weiteren nötigen Untersuchungen. Zu dem Gespräch
kann die Patientin nach Rücksprache mit dem Arzt eine Person ihres Vertrauens
mitbringen, zum Beispiel auch ihren Hausarzt oder Gynäkologen. Das
abschließende Ergebnis erhält die Patientin in der Regel innerhalb von zwei
Wochen nach der Einladung zur ersten Abklärungsuntersuchung. Sollte sich doch
der Verdacht auf eine Krebserkrankung bestätigen, bespricht Arzt das weitere
Vorgehen mit der Patientin. Auch zu diesem Gespräch kann die Patientin eine
vertraute Person mitbringen.
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Besteht nicht die Gefahr, dass Patientinnen nicht mehr zur jährlichen
Krebsvorsorge in die Praxis kommen, wenn sie das Screening-Angebot wahrnehmen?
Das Screening ist ein Angebot zusätzlich zur jährlichen
Früherkennungsuntersuchung durch den Frauenarzt, bei der Brüste und
Achselhöhlen abgetastet werden. Darauf werden die Frauen in dem
Einladungsschreiben der Zentralen Stelle auch noch einmal explizit hingewiesen.
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Woher bekomme ich weitere Informationen?
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Masurenallee 6A
14057 Berlin
Abteilung Qualitätssicherung: Herr Carsten Lehn / Frau Katharina Luhowy
Tel.: 030 / 31 00 3 999
Referenzzentrum Mammographie Berlin
Dr. med. Lisa Regitz-Jedermann, Leiterin des Referenzzentrums
E-Mail: info@referenzzentrum-berlin.de
Presse: Dr. Beate Schultz-Zehden
Tel.: 030 / 39 88 39 9-23
E-Mail: b.schultz-zehden@referenzzentrum-berlin.de
Straße des 17.Juni 106-108
D-10623 Berlin
Tel.: 030 / 39 88 39 9-0
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