Mammographie-Screening

mammologo100x100 Beim Mammographie-Screening handelt es um ein bundesweites Programm zur Früherkennung von Brustkrebs, dessen Einführung vom Bundestag beschlossen wurde. Es richtet sich an Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren.

Die Untersuchungen finden in so genannten Screening-Einheiten statt. In Berlin gibt es vier Screening-Zentren. Rund 435.000 Frauen sollen dort alle zwei Jahre untersucht werden. Programmstart war im Juli 2006. Seit der Eröffnung der vierten Screening-Einheit im April 2007 können alle anspruchsberechtigten Frauen das Angebot nutzen.

Mit der Röntgen-Reihenuntersuchung soll die Brustkrebssterblichkeit in Deutschland deutlich gesenkt werden. Durch die frühzeitige Erkennung auch noch nicht tastbarer Tumore soll zudem eine schonendere Behandlung und damit verbesserte Lebensqualität der betroffenen Frauen erreicht werden. 

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Das Programm richtet sich ausschließlich an Frauen zwischen 50 und 69 Jahren ohne klinischen Befund bzw. Brustbeschwerden. 
    Frauen mit Beschwerden bzw. Verdachtsbefunden müssen wie bisher über den behandelnden Gynäkologen zur kurativen Mammographie in eine radiologische Praxis überwiesen werden. Dies gilt auch für Frauen, die bereits an Brustkrebs erkrankt sind. Sie werden im Rahmen ihres Nachsorge-Programms weiterhin jährlich in einer radiologischen Praxis untersucht. 
  • Die anspruchsberechtigten Frauen werden alle zwei Jahre von der so genannten Zentralen Stelle schriftlich mit einem Terminvor-
    schlag in die für sie zuständige Screening-Einheit eingeladen. Die Einladung erfolgt schrittweise nach Postleitzahlen und Wohngebie-
    ten. Da die vierte Berliner Screening-Einheit in Berlin erst im April 2007 eröffnet wurde, werden die letzten Frauen ihre erste Einla-
    dung im März 2009 erhalten. Hinweis: In Berlin dürfen nur Frauen mit Hauptwohnsitz in Berlin untersucht werden. Frauen, die z.B. im Umland wohnen, nehmen in Brandenburg am Mammographie-
    Screening teil.
  • Die Untersuchung ist für alle anspruchsberechtigten Frauen der gesetzlichen Krankenkassen kostenlos. Es wird keine Praxisgebühr fällig. Ein Überweisungsschein ist nicht erforderlich. Bei privat versicherten Frauen richtet sich die Kostenübernahme nach dem individuellen Vertrag (Selbstbehalt?).
  • Das Mammographie-Screening ersetzt nicht die jährliche Früher-
    kennungsuntersuchung beim Frauenarzt. Es handelt sich vielmehr um ein Zusatzangebot. Darauf werden die Frauen in dem Einla-
    dungsschreiben ausdrücklich hingewiesen.
  • Auf dem Anamnesebogen zum Screening können die Frauen angeben, ob ihr Frauen- oder Hausarzt über die Untersuchungs-
    ergebnisse informiert werden soll.

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(Quelle: KV Berlin)

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