Beim Mammographie-Screening handelt es um ein bundesweites Programm zur Früherkennung von Brustkrebs, dessen Einführung vom Bundestag beschlossen wurde. Es richtet sich an Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren.
Die Untersuchungen finden in so genannten Screening-Einheiten statt. In Berlin gibt es vier
Screening-Zentren. Rund 435.000 Frauen sollen dort alle zwei Jahre untersucht werden. Programmstart war im Juli 2006. Seit der Eröffnung der vierten Screening-Einheit im April 2007 können alle anspruchsberechtigten Frauen das Angebot nutzen.
Mit der Röntgen-Reihenuntersuchung soll die Brustkrebssterblichkeit in Deutschland deutlich gesenkt werden. Durch die frühzeitige Erkennung auch noch nicht tastbarer Tumore soll zudem eine schonendere Behandlung und damit verbesserte Lebensqualität der betroffenen Frauen erreicht werden.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Das Programm richtet sich ausschließlich an Frauen zwischen 50 und 69 Jahren
ohne klinischen Befund bzw. Brustbeschwerden.
Frauen mit Beschwerden bzw. Verdachtsbefunden müssen wie bisher über den behandelnden
Gynäkologen zur kurativen Mammographie in eine radiologische Praxis überwiesen
werden. Dies gilt auch für Frauen, die bereits an Brustkrebs erkrankt sind.
Sie werden im Rahmen ihres Nachsorge-Programms weiterhin jährlich in einer
radiologischen Praxis untersucht.
- Die anspruchsberechtigten Frauen werden alle zwei Jahre von der so genannten
Zentralen Stelle schriftlich mit einem Terminvorschlag
in die für sie zuständige Screening-Einheit eingeladen. Die Einladung erfolgt
schrittweise nach Postleitzahlen und Wohngebieten.
Hinweis: In Berlin dürfen nur Frauen mit Hauptwohnsitz in Berlin untersucht
werden. Frauen, die z.B. im Umland wohnen, nehmen in Brandenburg am Mammographie-Screening
teil.
- Die Untersuchung ist für alle anspruchsberechtigten Frauen der gesetzlichen
Krankenkassen kostenlos. Es wird keine Praxisgebühr fällig. Ein Überweisungsschein
ist nicht erforderlich. Bei privat versicherten Frauen richtet sich die Kostenübernahme
nach dem individuellen Vertrag (Selbstbehalt?).
- Das Mammographie-Screening ersetzt nicht die jährliche Früherkennungsuntersuchung
beim Frauenarzt. Es handelt sich vielmehr um ein Zusatzangebot. Darauf werden
die Frauen in dem Einladungsschreiben ausdrücklich hingewiesen.
- Auf dem Anamnesebogen zum Screening können die Frauen angeben, ob ihr Frauen-
oder Hausarzt über die Untersuchungsergebnisse informiert werden soll.
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(Quelle: KV Berlin)