Wahltarif zur Kostenerstattung 'BKK Arzt privat'

Vertragsärzte und -psychotherapeuten der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin können an dem seit 1. April 2009 geltenden Wahltarifvertrag 'BKK Arztprivat' teilnehmen. Dieser Wahltarif ist ein bundesweit geltender Tarif zur Kostenerstattung für den Bereich der ambulanten ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Behandlung. Versicherte der teilnehmenden Krankenkassen, die diesen Wahltarif gewählt haben, werden nicht im Rahmen des Sachleistungsprinzips behandelt, sondern im Rahmen der Kostenerstattung.

Der überregionale Versorgungsvertrag im Rahmen der Kostenerstattung nach § 53 Abs. 4 SGB V wurde zwischen dem Landesverband Nord der Betriebskrankenkassen (BKK LV Nord) und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen (AG Vertragskoordinierung) abgeschlossen.

Bei Patienten, die diesen Wahltarif gewählt haben, kann die ambulante ärztliche Behandlung nach vereinbarten GOÄ-Sätzen abgerechnet werden. Diese Patienten haben eine neue Krankenversicherungskarte mit entsprechendem Aufdruck und gesonderter IK-Nummer erhalten. Sie müssen keine Praxisgebühr zahlen. Von anderen Zuzahlungen, wie z.B. Verordnungen für Heil- und Hilfsmittel sind die Patienten nicht befreit.

Am Wahltarif 'BKK Arztprivat' können alle Ärzte und Psychotherapeuten teilnehmen. Es müssen keine zusätzlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden.

Abrechnung und Vergütung

Die monatliche Abrechnung der Leistungen erfolgt zentral für alle Ärzte über die Abrechnungsstelle 'BKK Arztprivat'' in der KV Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) durch Zusendung der GO-Ä-Originalrechnung. Die Vergütung erfolgt monatlich durch die KV MV.

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Aktuell

Am Vertrag über Kostenerstattung teilnehmende BKKen
Stand 14.01.2010
(PDF, 27 KB) [1 Seite]

Praxisservice

Praxisleitfaden
BKK Arztprivat
Version 1.2
(PDF, 31 KB) [2 Seiten]

Abrechnungsschein
BKK Arztprivat

(PDF, 27 KB) [1 Seite]

Fragen-und-Antworten-Katalog
(PDF, 90 KB) [3 Seiten]
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