Vertragsärzte und -psychotherapeuten der Kassenärztlichen Vereinigung
Berlin können an dem seit 1. April 2009 geltenden Wahltarifvertrag 'BKK
Arztprivat' teilnehmen. Dieser Wahltarif ist ein bundesweit geltender
Tarif zur Kostenerstattung für den Bereich der ambulanten ärztlichen
bzw. psychotherapeutischen Behandlung. Versicherte der teilnehmenden Krankenkassen,
die diesen Wahltarif gewählt haben, werden nicht im Rahmen des Sachleistungsprinzips
behandelt, sondern im Rahmen der Kostenerstattung.
Der überregionale Versorgungsvertrag im Rahmen der Kostenerstattung nach
§ 53 Abs. 4 SGB V wurde zwischen dem Landesverband Nord der Betriebskrankenkassen
(BKK LV Nord) und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen
Vereinigungen (AG Vertragskoordinierung) abgeschlossen.
Bei Patienten, die diesen Wahltarif gewählt haben, kann die ambulante
ärztliche Behandlung nach vereinbarten GOÄ-Sätzen abgerechnet
werden. Diese Patienten haben eine neue Krankenversicherungskarte mit entsprechendem
Aufdruck und gesonderter IK-Nummer erhalten. Sie müssen keine Praxisgebühr
zahlen. Von anderen Zuzahlungen, wie z.B. Verordnungen für Heil- und Hilfsmittel
sind die Patienten nicht befreit.
Am Wahltarif 'BKK Arztprivat' können alle Ärzte und Psychotherapeuten
teilnehmen. Es müssen keine zusätzlichen Teilnahmevoraussetzungen
erfüllt werden.
Abrechnung und Vergütung
Die monatliche Abrechnung der Leistungen erfolgt zentral für
alle Ärzte über die Abrechnungsstelle 'BKK Arztprivat'' in
der KV Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) durch Zusendung der
GO-Ä-Originalrechnung. Die Vergütung erfolgt
monatlich durch die KV MV.
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