Schließung der BKK für Heilberufe zum 31. Dezember 2011
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat mitgeteilt, dass die BKK für Heilberufe
wegen fehlender dauerhafter Leistungsfähigkeit mit Ablauf des 31. Dezember
2011 geschlossen wird. Die Versicherten sind aufgefordert, sich möglichst
bis zum 1. Januar 2012 eine neue Krankenkassen zu suchen. Für die Fälle,
bei denen das nicht sofort möglich ist oder der Versicherte noch nicht
über die neue Krankenversichertenkarte (KVK) verfügt, hat die KBV
mit den Krankenkassen nachfolgende Eckpunkte für eine Übergangsregelung
vereinbart.
Einlesen der Karte noch bis 31. März 2012 möglich
Für den Fall, dass ehemalige Versicherte der BKK für Heilberufe
im 1. Quartal 2012 (noch) keine Krankenversichertenkarte der neu gewählten
Krankenkasse erhalten haben, können sie bei einem Arztbesuch vorübergehend
noch ihre alte KVK oder einen anderen gültigen Behandlungsausweis vorlegen.
Diese Regelung gilt längstens bis zum 31. März 2012.
Damit entsteht dem Arzt durch die Schließung der Krankenkasse kein zusätzlicher
Aufwand und er kann die Karte eines Patienten der dann bereits
geschlossenen BKK für Heilberufe wie gewohnt einlesen. Auch die Abrechnung
im ersten Quartal 2012 erfolgt unverändert. Beides ist über die Kennzeichnung
in den Stammdaten des Updates für die Praxisverwaltungssoftware gewährleistet.
Ab 1. April 2012 nur noch mit neuer Karte zum Arzt
Ab dem 1. April 2012 wird das Einlesen der Krankenversichertenkarten der BKK
für Heilberufe technisch verhindert. Eine Abrechnung zu Lasten der BKK
für Heilberufe (auch im Ersatzverfahren) kann für ärztliche Behandlungen
dann nicht mehr erfolgen. Dies gilt auch für ärztliche Behandlungen
auf Grundlage von Überweisungsscheinen, die bis zum 31. März 2012
für Versicherte der BKK für Heilberufe ausgestellt, aber erst ab dem
1. April 2012 in Anspruch genommen werden. Für auftragnehmende Vertragsärzte
ohne Arzt-Patienten-Kontakt wird grundsätzlich eine Neuanforderung des
Überweisungsscheins mit den Angaben zur neuen Krankenkasse erforderlich.
Tipp: Gegebenenfalls sollten Sie als Vertragsarzt noch nicht
abgerechnete Behandlungsfälle aus den Vorquartalen mit der Abrechnung des
4. Quartals 2011, spätestens jedoch mit der Abrechnung des 1. Quartals
2012 an die KV Berlin einreichen.
....................................................................................................
Das Bundesversicherungsamt hat die City BKK zum 01.07.2011
geschlossen.
Wichtig: Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Sie
ggf. noch nicht abgerechnete Behandlungsfälle aus den Vorquartalen und
die aktuellen Behandlungsfälle mit der nächsten Abrechnung (Quartal
II/2011) einreichen. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der
aktuellen Sonderausgabe des Praxisinformationsdienstes
der KV Berlin.
Die KV Berlin wird Sie über aktuelle Entwicklungen informieren. Beachten
Sie hierzu ggf. weitere Rundschreiben bzw. Veröffentlichungen im KV Blatt
oder an dieser Stelle.
Weitere Informationen
GKV-Spitzenverband
Jetzt schnell eine neue Kasse wählen! - Aktuelle Informationen zur Schließung
der City BKK sowie zum Formular für einen einfachen Kassenwechsel
BKK Bundesverband
Der BKK Bundesverband hat auf seiner Internetseite etliche Informationen zur
Schließung der City BKK und den Modalitäten des Kassenwechsel hinterlegt:
www.bkk.de/leistungserbringer
(Informationen für Leistungserbringer)
www.bkk.de/versicherte
(Informationen für Versicherte)
Berliner Apothekenverbände
Apotheken beliefern Rezepte von Versicherten der City-BKK
Zurück zur Themenübersicht
(Quelle: KV Berlin)