Die aktuelle Impfvereinbarung, die 2008 zwischen der KV Berlin und den Berliner Krankenkassenverbänden geschlossen wurde, gilt bis 30.06.2012. Entsprechend dieser Impfvereinbarung erfolgt die Vergütung der Impfleistungen auch weiterhin außerhalb der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).
Die Knappschaft ist nicht Partner dieser Vereinbarung, mit ihr besteht bereits seit 2007 eine separate Impfvereinbarung.
Grundlage
Die Berliner Impfvereinbarung basiert auf der bundesweit verbind-
lichen Schutzimpfungsrichtlinie
(SiR) des Gemeinsamen Bundes-
ausschusses (G-BA). Darin werden u.a. der Leistungsumfang anhand der Empfehlungen
der Ständigen
Impfkommission (STIKO) sowie die Dokumentationssystematik
(Dokumentationsnummern) geregelt.
Honorar
Die Verhandlungspartner haben folgendes Honorar vereinbart:
Anzahl der
Impfkomponenten |
Vergütung
(außer Knappschaft) |
| 1 |
7,10 €
(Ausnahme: Influenza = 7,35 €) |
| 2 |
7,37 € |
| 3 und 4 |
8,85 € |
| 5 |
14,30 € |
| 6 |
17,05 € |
Sofern im Einzelfall kein Mehrfach-Impfstoff verfügbar ist, sind die
einzelnen Impfkomponenten auch nebeneinander abrechenbar.
Achtung: Für Knappschaft-Versicherte gelten seit
1.10.2008 die gleichen Abrechnungsnummern wie bei allen anderen Berliner Krankenkassenverbänden,
die Vergütung weicht jedoch ab (siehe Infoblatt Symbolnummern
und Vergütungen ).
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(Quelle: KV Berlin)