Mit dem 1. Januar 2009 hat sich die Systematik der vertragsärztlichen Vergütung geändert. Nach fast 20 Jahren starrer Honorarbudgets besteht erstmals die Chance auf eine Honorierung, die dem tatsächlichen Versorgungsbedarf der Versicherten entspricht. Die alte Muschelwäh-
rung in Punkten wurde abgelöst von einer Gebührenordnung in Euro und Cent.
Was die Änderungen für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten
bedeuten - Informationen dazu finden Sie hier:
Honorarentwicklung 2009
Für das Jahr 2009 konnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung bundesweit
eine stattliche Honorarsteigerung um rund 2,7 Milliarden Euro durchsetzen. Dies
entspricht einer Steigerung von rund zehn Prozent gegenüber 2007. Die Gesamtvergütung
im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin wird im nächsten
Jahr – nach Schätzungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
– voraussichtlich um 10,7 Prozent auf rund 1,28 Milliarden Euro steigen.
Damit soll das in den letzten Jahren entstandene Honorardefizit teilweise ausgeglichen
werden.
Euro-EBM mit bundesweit gleichen Preisen
Seit 1. Januar 2009 gibt es einen Euro-EBM: Hinter den einzelnen Leistungen
stehen Euro-Beträge. Die Preise ergeben sich aus der Punktmenge, mit der
die jeweilige Leistung bewertet ist, multipliziert mit dem Orientierungspunktwert.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat diesen Orientierungspunktwert für
2009 mit 3,5001 Cent festgelegt. Dieser Punktwert ist für alle Kassenarten
und Fachgruppen bundesweit einheitlich. Mit diesem Punktwert werden fast alle
Leistungen vergütet. Leistungen, die bislang mit einem höheren Punktwert
vergütet werden, hat der Bewertungsausschuss mit einer höheren Punktzahl
bewertet, um eine Honorarabsenkung zu verhindern.
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Zusammensetzung der Gesamtvergütung
Die Gesamtvergütung, die die gesetzliche Krankenkassen für die ambulante
ärztliche und psychotherapeutische Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung
stellen, besteht künftig aus drei Teilen:
- Den Kern bildet die sogenannte vorhersehbare morbiditätsbedingte Gesamtvergütung,
deren Höhe sich nach dem Behandlungsbedarf der Versicherten einer Krankenkasse
richtet. Aus ihr werden die meisten ärztlichen und psychotherapeutischen
Leistungen bezahlt.
- Den zweiten Baustein der Gesamtvergütung bilden Leistungen, die die
Krankenkassen als Einzelleistungen außerhalb der morbiditätsbedingten
Gesamtvergütung und damit auch außerhalb der Regelleistungsvolumina
vergüten.
- Die dritte Säule bildet ein nicht vorhersehbarer Anstieg des morbiditätsbedingten
Behandlungsbedarfs. Dieser kann künftig nur nachträglich verhandelt
werden. Die Bedingungen sind allerdings sehr restriktiv: Als nicht vorhersehbarer
Anstieg gelten z. B. Seuchen oder Katastrophensituationen, die mindestens
zwei Prozent der Gesamtbevölkerung betreffen.
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