Die SECURVITA BKK übernimmt für ihre Versicherten die Kosten für eine klassisch homöopathische Behandlung. Mit Wirkung zum 01.07.2009 haben die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und die Krankenkasse einen Homöopathievertrag abgeschlossen, an dem auch die KV Berlin beteiligt ist. Diesem Vertrag sind inzwischen die BKK Linde, die Daimler BKK, die BKK Essanelle, die BKK 24, die BKK Pfaff sowie zum 01.07.2011 die BKK Herkules beigetreten.
Er löst einen bis 30.06.2009 geltenden Vertrag zur Integrierten Versorgung
nach §§ 140 a ff. SGB V ab, den der Deutsche Zentralverein Homöopathischer
Ärzte e.V. und der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) ohne die Kassenärztlichen
Vereinigungen mit der BKK abgeschlossen hatte.
Der neue Homöopathievertrag sichert eine Versorgung der Patienten mit
klassischer Homöopathie auf einem weiterhin hohen Niveau. Die Leistungen
werden wie im bisher geltenden Vertrag gesondert und zusätzlich zum Regelleistungsvolumen
vergütet. Voraussetzung für die Teilnahme ist das Führen der
Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ oder das Homöopathie-Diplom
des DZVhÄ.
Ärzte, die nach diesem Vertrag homöopathische Leistungen erbringen
und abrechnen wollen, müssen sich einschreiben. Dies gilt auch für
Ärzte, die bereits an dem ausgelaufenden IV-Vertrag teilgenommen haben,
sowie für Patienten. Die Einschreibung ist erforderlich, da der neue Vertrag
auf einer komplett anderen Rechtsgrundlage als der alte basiert. Mehr dazu erfahren
Sie auf unserer Seite Homöopathie
als QS-Leistung.
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(Quelle: KV Berlin)