eGK : Frist zur Beantragung der Zuschüsse für neue Lesegeräte endete am 31.12.2011

eGK  Sandra Koch Musterfrau 101x64 Seit dem 01.10.11 geben die Krankenkassen die elektronischen Gesundheitskarte (eGK) an ihre Versicherten aus. Die neuen Karten sind mit den herkömmlichen Lesegeräten nicht lesbar. Deshalb müssen in den Praxen neue Lesegeräte (Kartenterminals) installiert werden. Die Antragsfrist auf Erstattung der Pauschalen für die neuen Lesegeräte der eGK ist nun am 31.12.2011 abgelaufen.

Die Anschaffung neuer Lesegeräte betrifft alle Arzt- und Psychotherapiepraxen sowie ermächtigte Ärzte und Institute im gesamten Bundesgebiet. Diese Ausstattung – der sogenannte Basisrollout – sollte nach offiziellem Zeitplan zum 1.4.2011 beginnen und bis zum 30.9.2011 dauern. Auch in Berlin werden die eGKs seit dem 01.10.2011 an die Versicherten ausgegeben.

Pauschalen für die Finanzierung der Kartenterminals vereinbart

Für Kauf und Installation der neuen Lesegeräte erhalten die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten Kostenpauschalen von der KV Berlin. Die dafür notwendigen Mittel werden von den Krankenkassen bereitgestellt.

Achtung: Der Antrag auf Erstattung der Pauschalen für die neuen Lesegeräte der elektronischen Gesundheitskarte konnte bis zum 31.12.2011 von der KV Berlin angenommen werden. Nur wenn die Anforderung spätestens bis zum Jahresende bei der KV eingegangen ist, kann die KV den entsprechenden Betrag dem Honorarkonto gutschreiben.

Die Höhe der Pauschalen wurde auf Bundesebene von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband vereinbart. Diese Pauschalen gelten auch für Berlin:

  • Die Höhe der Pauschale zur Finanzierung der stationären Kartenlesegeräte beträgt nach der Finanzierungsvereinbarung 355,00 EUR.
  • Die Höhe der Pauschale zur Finanzierung der installationsbedingten Aufwendungen beträgt nach der Finanzierungsvereinbarung 215,00 EUR.
  • Die Höhe der Pauschale zur Finanzierung mobiler Kartentenlesegeräte beträgt nach der Finanzierungsvereinbarung 280,00 EUR.

Das Erstattungsverfahren ist denkbar einfach. Jede Praxis erhält von der KV Berlin ein gesondertes Anschreiben. In diesem werden der Praxis die Anzahl der Lesegeräte, für die ein Anspruch auf Erstattung der Kosten besteht, mitgeteilt. Teil dieses Schreibens ist ein Formular, mit dem die Praxis die ihr zustehenden Pauschalen bei der KV Berlin beantragen kann.

Die Vereinbarung gilt auch für Fälle, in denen die Kartenterminals, die unter die Finanzierungsvereinbarung fallen, bereits vor dem offiziellen Rollout-Beginn erworben und genutzt werden (beispielsweise um defekte Geräte zu ersetzen).

Von welchem Hersteller die Praxen mit diesen Pauschalen ein Gerät erwerben, entscheiden Sie allein! Eine allgemeine Beschreibung der verschiedenen Gerätetypen und deren Eigenschaften finden Sie hier.

Eine ausführliche und bebilderte Übersicht über alle zertifizierten Geräte, deren Preise und Anwendungen gibt es auf der Internetseite der KV Telematik ARGE www.kv-telematik.de. Dort findet man auch die Bezugsadressen der Hersteller. Die Anbieter der Praxisverwaltungssysteme (PVS) informieren ebenfalls über die Lesegeräte und/oder bieten sie selbst an. Welches Gerät für Sie das richtige ist, hängt von Ihren Anforderungen und der Struktur und den technischen Gegebenheiten Ihrer Praxis-IT ab. Wichtig ist, dass die Lesegeräte (Kartenterminals) mit der verwendeten Praxissoftware kompatibel sind. Dafür sollte ggf. der Anbieter der verwendeten Praxissoftware kontaktiert werden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Service-Centers der KV Berlin gerne telefonisch zur Verfügung.

Die elektronische Gesundheitskarte – Was ändert sich in der Praxis?

Die eGK enthält neben dem Bild des Versicherten zunächst im Wesentlichen die Daten, die auch auf der alten Krankenversichertenkarte gespeichert sind. Zusätzliche Anwendungen wie die Arzneimitteldokumentation und der Notfalldatensatz sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Die eGK wird in einem ersten Schritt, dem so genannten eGK-Basisrollout, lediglich die heutige Krankenversichertenkarte (KVK) ersetzen. Der Arbeitsablauf in der Arztpraxis beim Einlesen der neuen eGK wird der gleiche bleiben wie beim Einlesen der heutigen KVK.

Erste "richtige" Online-Anwendungen (wie Notfalldaten und elektronischer Arztbrief) werden erst zu einem späteren Zeitpunkt und nach erfolgreich durchgeführten Tests und einer bundesweiten Freigabe folgen.

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Aktuell

Praxisinformation Januar 2012:
Praxisverwaltungssoftware – darauf sollten Praxen im neuen Jahr achten
(PDF, 120 KB [2 Seiten])

Aktuell

Praxisinformation der KBV vom September 2011:
Ausgabe der eGK-Karte beginnt - darauf sollten Praxen achten
(PDF, 125 KB [3 Seiten])

Sonderausgabe Praxisinformationsdienst September 2011:
Fristverlängerung zur Beantragung der Zuschüsse für neue eGK-Lesegeräte bis zum 31.12.2011
(PDF, 61 KB [1 Seite])

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