Seit dem 01.10.11 geben die Krankenkassen die elektronischen Gesundheitskarte (eGK) an ihre Versicherten aus. Die neuen Karten sind mit den herkömmlichen Lesegeräten nicht lesbar. Deshalb müssen in den Praxen neue Lesegeräte (Kartenterminals) installiert werden. Die Antragsfrist auf Erstattung der Pauschalen für die neuen Lesegeräte der eGK ist nun am 31.12.2011 abgelaufen.
Die Anschaffung neuer Lesegeräte betrifft alle Arzt- und Psychotherapiepraxen
sowie ermächtigte Ärzte und Institute im gesamten Bundesgebiet. Diese
Ausstattung – der sogenannte Basisrollout – sollte nach offiziellem
Zeitplan zum 1.4.2011 beginnen und bis zum 30.9.2011 dauern. Auch in Berlin
werden die eGKs seit dem 01.10.2011 an die Versicherten ausgegeben.
Pauschalen für die Finanzierung der Kartenterminals vereinbart
Für Kauf und Installation der neuen Lesegeräte erhalten die niedergelassenen
Ärzte und Psychotherapeuten Kostenpauschalen von der KV Berlin. Die dafür
notwendigen Mittel werden von den Krankenkassen bereitgestellt.
Achtung: Der Antrag auf Erstattung der Pauschalen
für die neuen Lesegeräte der elektronischen Gesundheitskarte konnte bis zum
31.12.2011 von der KV Berlin angenommen werden. Nur wenn die
Anforderung spätestens bis zum Jahresende bei der KV eingegangen ist, kann die
KV den entsprechenden Betrag dem Honorarkonto gutschreiben.
Die Höhe der Pauschalen wurde auf Bundesebene von der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband vereinbart. Diese Pauschalen
gelten auch für Berlin:
- Die Höhe der Pauschale zur Finanzierung der stationären
Kartenlesegeräte beträgt nach der Finanzierungsvereinbarung
355,00 EUR.
- Die Höhe der Pauschale zur Finanzierung der installationsbedingten
Aufwendungen beträgt nach der Finanzierungsvereinbarung 215,00
EUR.
- Die Höhe der Pauschale zur Finanzierung mobiler Kartentenlesegeräte
beträgt nach der Finanzierungsvereinbarung 280,00 EUR.
Das Erstattungsverfahren ist denkbar einfach. Jede Praxis erhält von der
KV Berlin ein gesondertes Anschreiben. In diesem werden der Praxis die Anzahl
der Lesegeräte, für die ein Anspruch auf Erstattung der Kosten besteht,
mitgeteilt. Teil dieses Schreibens ist ein Formular, mit dem die Praxis die
ihr zustehenden Pauschalen bei der KV Berlin beantragen kann.
Die Vereinbarung gilt auch für Fälle, in denen die Kartenterminals,
die unter die Finanzierungsvereinbarung fallen, bereits vor
dem offiziellen Rollout-Beginn erworben und genutzt werden (beispielsweise um
defekte Geräte zu ersetzen).
Von welchem Hersteller die Praxen mit diesen Pauschalen ein Gerät erwerben,
entscheiden Sie allein! Eine allgemeine Beschreibung der verschiedenen Gerätetypen
und deren Eigenschaften finden Sie hier.
Eine ausführliche und bebilderte Übersicht über alle zertifizierten
Geräte, deren Preise und Anwendungen gibt es auf der Internetseite der
KV Telematik ARGE www.kv-telematik.de.
Dort findet man auch die Bezugsadressen der Hersteller. Die Anbieter der Praxisverwaltungssysteme
(PVS) informieren ebenfalls über die Lesegeräte und/oder bieten sie
selbst an. Welches Gerät für Sie das richtige ist, hängt von
Ihren Anforderungen und der Struktur und den technischen Gegebenheiten Ihrer
Praxis-IT ab. Wichtig ist, dass die Lesegeräte (Kartenterminals) mit der
verwendeten Praxissoftware kompatibel sind. Dafür sollte ggf. der Anbieter
der verwendeten Praxissoftware kontaktiert werden.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Service-Centers der
KV Berlin gerne telefonisch zur Verfügung.
Die elektronische Gesundheitskarte – Was ändert sich in der Praxis?
Die eGK enthält neben dem Bild des Versicherten zunächst im Wesentlichen
die Daten, die auch auf der alten Krankenversichertenkarte gespeichert sind.
Zusätzliche Anwendungen wie die Arzneimitteldokumentation und der Notfalldatensatz
sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Die eGK wird in einem ersten Schritt, dem so genannten eGK-Basisrollout, lediglich
die heutige Krankenversichertenkarte (KVK) ersetzen. Der Arbeitsablauf in der
Arztpraxis beim Einlesen der neuen eGK wird der gleiche bleiben wie beim Einlesen
der heutigen KVK.
Erste "richtige" Online-Anwendungen (wie Notfalldaten und elektronischer
Arztbrief) werden erst zu einem späteren Zeitpunkt und nach erfolgreich
durchgeführten Tests und einer bundesweiten Freigabe folgen.
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