Datenschutz in Arztpraxen

Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben ihre "Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis" aktualisiert.

Viele Ärzte absolvieren Onlinefortbildungen, kommunizieren elektronisch mit Kollegen, übermitteln Labordaten oder nutzen Telematik bereits zum Austausch von Patientendaten über elektronisch geführte Akten, wie z.B. bei Teilnahme an Disease Managment Programmen (DMP).

Beim beruflichen Einsatz von EDV in der Arztpraxis sind jedoch u.a. aus strafrechtlichen und haftungsrechtlichen Gründen besondere Schutzvorkehrungen erforderlich. Eine sichere Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen, die ein hohes Maß an Datensicherheit gewährleisten würde, besteht derzeit noch nicht.

Eine praktische Orientierungshilfe bietet der aktualisierte EDV-Leitfaden zu Datenschutz und Datenverarbeitung in Arztpraxen, der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesärztekammer (BÄK) im Mai 2008 vorgelegt wurde.

Die aktualisierten Empfehlungen bestehen aus zwei Teilen:

  • Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis
    u.a. mit Hinweisen zur elektronischen Dokumentation, Verarbeitung externer Dokumente wie Arztbriefe, Datenkommunikation in Arztpraxen (Praxisrechner und Internetanschluss), Fernwartung von Praxis-EDV
  • Technische Anlage
    Überblick über die empfohlenen IT-Sicherheitsmaßnahmen mit Checkliste zu den wichtigsten Punkten, u.a. Umgang mit Passwörtern, Einrichtung von Netzwerken, Datensicherung

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(Quelle: KV Berlin)

Rechtsquellen

Mehr Informationen

Zum Herunterladen

Broschüre:
Schweigepflicht und Datenschutz in der Arztpraxis
(PDF, 290 KB [57 Seiten])

Merkblatt:
Hinweise zur Ärztlichen Schweigepflicht
(PDF, 116 KB [8 Seiten])

Merkblatt:
Auskunftspflicht des Arztes gegenüber Leistungsträgern des Sozialgesetzbuches
(PDF, 130 KB [9 Seiten])
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