Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben ihre "Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis" aktualisiert.
Viele Ärzte absolvieren Onlinefortbildungen, kommunizieren elektronisch mit
Kollegen, übermitteln Labordaten oder nutzen Telematik bereits zum Austausch
von Patientendaten über elektronisch geführte Akten, wie z.B. bei Teilnahme
an Disease Managment Programmen (DMP).
Beim beruflichen Einsatz von EDV in der Arztpraxis sind jedoch u.a. aus strafrechtlichen
und haftungsrechtlichen Gründen besondere Schutzvorkehrungen erforderlich. Eine
sichere Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen, die ein hohes Maß an
Datensicherheit gewährleisten würde, besteht derzeit noch nicht.
Eine praktische Orientierungshilfe bietet der aktualisierte EDV-Leitfaden
zu Datenschutz und Datenverarbeitung in Arztpraxen, der von der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesärztekammer (BÄK) im
Mai 2008 vorgelegt wurde.
Die aktualisierten Empfehlungen bestehen aus zwei Teilen:
- Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung
in der Arztpraxis
u.a. mit Hinweisen zur elektronischen Dokumentation, Verarbeitung externer
Dokumente wie Arztbriefe, Datenkommunikation in Arztpraxen (Praxisrechner
und Internetanschluss), Fernwartung von Praxis-EDV
- Technische Anlage
Überblick über die empfohlenen IT-Sicherheitsmaßnahmen mit Checkliste zu den
wichtigsten Punkten, u.a. Umgang mit Passwörtern, Einrichtung von Netzwerken,
Datensicherung
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(Quelle: KV Berlin)