Ambulantes Operieren

Ambulante OP - 100x100 Mit dem AOP-Vertrag nach § 115b des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) wurde das ambulante Operieren bundesweit neu geregelt. Seit Januar 2007 galten einheitliche Rahmenbedingungen zur Durchführung ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe im niedergelassenen Bereich und im Krankenhaus. Ziel war die Förderung ambulanter Operationen und stationsersetzender Leistungen, um nicht notwendige Krankenhausbehandlungen zu vermeiden. Die regionalen Struktur- und Förderverträge zum ambulanten Operieren, die die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin neben dem bundesweiten AOP-Vertrag noch mit einzelnen Krankenkassenverbänden vereinbart hatte, sind von den Krankenkassen zum 31.12.2008 gekündigt worden.

 

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