Was ist neu zum 2. Quartal 2012?

Verträge

Teilnehmende BKKn am Vertrag "Starke Kids"

Zum 01.04.2012 hat der BKK Landesverband Mitte folgende BKKn zur Teilnahme am Vertrag über Früherkennungsuntersuchungen "Starke Kids" gewinnen können:
BKK 24
BKK Wirtschaft & Finanzen
Novitas BKK
Siehe auch:
Übersicht über die am Vertrag "Starke Kids" teilnehmenden BKKn
Rundschreiben: Beitritt von Betriebskrankenkassen zu den Verträgen: "Starke Kids" und "Hallo Baby"
KV-Infoseite: QS-Leistung Früherkennungsuntersuchung "Starke Kids" (BKK)


Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin:
Neuer Vertrag mit der pronova BKK (§ 73 c SGB V)

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat mit der pronova BKK zum 01.04.2012 einen Vertrag über zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen geschlossen. Die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen sollen dazu beitragen, möglichen Entwicklungsstörungen frühzeitig entgegenzuwirken und so die Entwicklung der Kinder zu fördern.


Teilnehmende BKKn am Vertrag "Hallo Baby"

Zum 01.04.2012 hat der BKK Landesverband Mitte folgende BKKn zur Teilnahme am Vertrag "Hallo Baby – Die ambulante Vorsorgeinitiative in Berlin" zur besonderen ambulanten Versorgung von schwangeren Versicherten gewinnen können:
BKK 24
BKK Wirtschaft & Finanzen
Siehe auch:
Übersicht über die am Vertrag "Hallo Baby" teilnehmenden BKKn
Rundschreiben: Beitritt von Betriebskrankenkassen zu den Verträgen: "Starke Kids" und "Hallo Baby"
KV-Infoseite: QS-Leistung Früherkennungsuntersuchung "Hallo Baby" (BKK)


Homöopathieversorgung

Mit Wirkung zum 01.07.2009 haben die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und die Krankenkasse einen Homöopathievertrag abgeschlossen, an dem auch die KV Berlin beteiligt ist. Diesem Vertrag sind inzwischen die BKK Linde, die Daimler BKK, die BKK Essanelle, die BKK 24, die BKK Pfaff, die BKK Herkules beigetreten. Zum 01.04.2012 tritt auch die BKK Alp plus bei. Für bereits teilnehmende Ärzte ist keine neue Teilnahmeerklärung erforderlich.
Die Leistungen werden außerhalb der Gesamtvergütung und zusätzlich zum Regelleistungsvolumen vergütet.
Siehe auch:
Rundschreiben: Beitritt der BKK Alp plus zum Homöopathie-Vertrag
KV-Infoseite: QS-Leistung Homöopathie
KV-Infoseite: Homöopathieverträge

Zurück zur Übersicht

Erstellt am: 26.03.2012

button_drucken
Copyright ©2007 Kassenärztliche Vereinigung Berlin