Was ist neu im 2. Quartal 2012?

Qualitätssicherung

MRSA-Vergütungsvereinbarung

Infolge der Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit Ergänzung des § 87 Abs. 2a S. 3-6 SGB V wird zum 1. April 2012 eine Vergütungsvereinbarung für ärztliche Leistungsabbildung bei der Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von MRSA-besiedelten und MRSA-infizierten Risikopatienten neu eingeführt. Die Vergütungsvereinbarung ist zunächst bis zum 31. März 2014 befristet.
Siehe auch:
KV-Infoseite: QS-Leistung MRSA-Vergütungsvereinbarung
KBV-Leitfaden zum Ablauf der Online-Fortbildung MRSA auf www.mrsa-ebm.de
KV-Infoseite Themen von A - Z: MRSA - Methicillin-resistente Staphylococcus aureus


Neufassung der Qualitätssicherungsvereinbarung Sonografie der Säuglingshüfte

Zum 01.04.2012 tritt eine aktualisierte Fassung der Qualitätssicherungs-Vereinbarung Sonografie der Säuglingshüfte in Kraft. Zunächst wurden die Anforderungen an die Bild- und Schriftdokumentation medizinisch-inhaltlich überarbeitet und aktualisiert (vgl. § 4 und § 5). Weiterhin wurden Änderungen bei der Zuordnung zu den Beurteilungsstufen (vgl. § 8 Absatz 2) sowie bei den Anforderungskriterien an eine sachgerechte Dokumentation vorgenommen (vgl. § 9 Absatz 2).
Siehe auch:
Praxisinformation: Aktualisierte Fassung der QS-Vereinbarung Sonographie Säuglingshüfte zum 1.4.2012 in Kraft
Neufassungvon Anlage V der Ultraschall-Vereinbarung
KV-Infoseite: QS-Leistung Ultraschall


Neufassung Qualitätssicherungsvereinbarung Molekulargenetik

Zum 01.04.2012 tritt eine aktualisierte Fassung der Qualitätssicherungs-Vereinbarung Molekulargenetik in Kraft. Die neue Vereinbarung betrifft den EBM-Unterabschnitt 11.4.2. Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen. Darin sollen besondere Anforderungen an die Leistungserbringung definiert werden, um eine hohe Qualität molekulargenetischer Untersuchungen zu sichern. Ein Teil dieser Vereinbarung wird eine elektronische Dokumentation bestimmter Parameter je Behandlungsfall sein. Ärzte, die diese Leistungen dann erbringen und abrechnen wollen, benötigen eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.
Siehe auch:
Dt. Ärzteblatt: Neufassung einer Qualitätssicherungsvereinbarung Molekulargenetik nach § 135 Abs. 2 SGB V
KV-Infoseite: QS-Leistung Molekulargenetik


Änderung der Qualitätssicherungsvereinbarung Vakuumbiopsie der Brust

Zum 01.04.2012 tritt eine Änderung der Qualitätssicherungsvereinbarung Vakuumbiopsie der Brust in Kraft. In § 9 wurde ein neuer Absatz 6a eingefügt, der besagt, dass es zukünftig für Programmverantwortliche Ärzte, die auch eine Genehmigung zur Abrechnung und Durchführung von Vakuumbiopsien besitzen, nicht mehr zu Doppelüberprüfungen im Rahmen der Qualitätssicherung kommen wird.
Siehe auch:
Dt. Ärzteblatt: Änderung der Qualitätssicherungsvereinbarung Vakuumbiopsie der Brust
KV-Infoseite: QS-Leistung Vakuumbiopsie der Brust


Qualitätssicherungs-Vereinbarung Hörgeräteversorgung ab 1. April 2012 in Kraft

Zum 01.04.2012 tritt auch die Qualitätssicherungs-Vereinbarung Hörgeräteversorgung in Kraft. Die neuen Gebührenordnungsziffern dazu gibt es bereits seit dem 01.01.2012. Die KV Berlin/Abt. Qualitätssicherung hat entsprechend qualifizierten Ärzte bislang vorläufige Genehmigungen erteilt.
Siehe auch:
Praxisinformation: Neuaufnahme von GOPs für die Hörgeräteversorgung bei Kindern in EBM-Kapitel 20.3.
KV-Infoseite: QS-Leistung Hörgeräteversorgung

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Erstellt am: 26.03.2012

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