Qualitätssicherung
MRSA-Vergütungsvereinbarung
Infolge der Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit Ergänzung des
§ 87 Abs. 2a S. 3-6 SGB V wird zum 1. April 2012 eine Vergütungsvereinbarung
für ärztliche Leistungsabbildung bei der Diagnostik und ambulanten
Eradikationstherapie von MRSA-besiedelten und MRSA-infizierten Risikopatienten
neu eingeführt. Die Vergütungsvereinbarung ist zunächst bis zum
31. März 2014 befristet.
Siehe auch:
KV-Infoseite:
QS-Leistung MRSA-Vergütungsvereinbarung
KBV-Leitfaden
zum Ablauf der Online-Fortbildung MRSA auf www.mrsa-ebm.de
KV-Infoseite Themen von A - Z: MRSA - Methicillin-resistente
Staphylococcus aureus
Neufassung der Qualitätssicherungsvereinbarung Sonografie der Säuglingshüfte
Zum 01.04.2012 tritt eine aktualisierte Fassung der Qualitätssicherungs-Vereinbarung
Sonografie der Säuglingshüfte in Kraft. Zunächst wurden die Anforderungen
an die Bild- und Schriftdokumentation medizinisch-inhaltlich überarbeitet
und aktualisiert (vgl. § 4 und § 5). Weiterhin wurden Änderungen
bei der Zuordnung zu den Beurteilungsstufen (vgl. § 8 Absatz 2) sowie bei
den Anforderungskriterien an eine sachgerechte Dokumentation vorgenommen (vgl.
§ 9 Absatz 2).
Siehe auch:
Praxisinformation: Aktualisierte
Fassung der QS-Vereinbarung Sonographie Säuglingshüfte zum 1.4.2012
in Kraft
Neufassungvon
Anlage V der Ultraschall-Vereinbarung
KV-Infoseite: QS-Leistung
Ultraschall
Neufassung Qualitätssicherungsvereinbarung Molekulargenetik
Zum 01.04.2012 tritt eine aktualisierte Fassung der Qualitätssicherungs-Vereinbarung
Molekulargenetik in Kraft. Die neue Vereinbarung betrifft den EBM-Unterabschnitt
11.4.2. Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen. Darin sollen besondere Anforderungen
an die Leistungserbringung definiert werden, um eine hohe Qualität molekulargenetischer
Untersuchungen zu sichern. Ein Teil dieser Vereinbarung wird eine elektronische
Dokumentation bestimmter Parameter je Behandlungsfall sein. Ärzte, die
diese Leistungen dann erbringen und abrechnen wollen, benötigen eine Genehmigung
ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.
Siehe auch:
Dt. Ärzteblatt: Neufassung
einer Qualitätssicherungsvereinbarung Molekulargenetik nach § 135
Abs. 2 SGB V
KV-Infoseite: QS-Leistung
Molekulargenetik
Änderung der Qualitätssicherungsvereinbarung Vakuumbiopsie der Brust
Zum 01.04.2012 tritt eine Änderung der Qualitätssicherungsvereinbarung
Vakuumbiopsie der Brust in Kraft. In § 9 wurde ein neuer Absatz 6a eingefügt,
der besagt, dass es zukünftig für Programmverantwortliche Ärzte,
die auch eine Genehmigung zur Abrechnung und Durchführung von Vakuumbiopsien
besitzen, nicht mehr zu Doppelüberprüfungen im Rahmen der Qualitätssicherung
kommen wird.
Siehe auch:
Dt. Ärzteblatt: Änderung
der Qualitätssicherungsvereinbarung Vakuumbiopsie der Brust
KV-Infoseite: QS-Leistung
Vakuumbiopsie der Brust
Qualitätssicherungs-Vereinbarung Hörgeräteversorgung ab 1. April
2012 in Kraft
Zum 01.04.2012 tritt auch die Qualitätssicherungs-Vereinbarung Hörgeräteversorgung
in Kraft. Die neuen Gebührenordnungsziffern dazu gibt es bereits seit dem
01.01.2012. Die KV Berlin/Abt. Qualitätssicherung hat entsprechend qualifizierten
Ärzte bislang vorläufige Genehmigungen erteilt.
Siehe auch:
Praxisinformation: Neuaufnahme
von GOPs für die Hörgeräteversorgung bei Kindern in EBM-Kapitel
20.3.
KV-Infoseite: QS-Leistung
Hörgeräteversorgung
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