Auf dieser Seite stellen wir quartalsweise eine Auswahl wesentlicher Änderungen von Gesetzen, Regelungen und Verfahrensweisen zu-
sammen, die für die Tätigkeit niedergelassener Ärzte und Psychothe-
rapeuten von Bedeutung sein können. Zu jedem Thema finden sich eine kurze Erläuterung und eine Sammlung von Verknüpfungen (Links) zu weiterführenden und/oder ergänzenden Seiten des Internetauftritts der KV Berlin.
Servicecenter
Abrechnung/Honorar
Formulare
Patienteninformationen
Qualitätssicherung
Verträge
Servicecenter
Das Servicecenter der KV Berlin hat ab dem 01.10.2009 neue Sprechzeiten:
| Montag, Dienstag, Donnerstag |
08.30 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch und Freitag |
08.30 bis 15.00 Uhr |
Abrechnung/Honorar
1. Neue Honorarunterlagen
Aufgrund der neuen Honorarsystematik seit dem 01.01.2009 werden auch die Honorarbescheide
formal geändert. Die Honorareinnahmen werden nach der neuen Systematik
ab dem Abrechnungsquartal 1/09 grundsätzlich anders dargestellt als bisher.
2. Korrektur der Komplexpauschalen mit Labor
Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 01.10.2009 neue Regelungen zu den
Laborkomplexziffern vorgelegt:
1. Auflösung der Laborpauschale 32890 in ihre Einzelparameter / Einführung
von drei Laborpauschalen für die EBM-Nummer 01732 (Gesundheitsuntersuchung):
32880 (Harnstreifentest, 50 Cent)
32881 (Bestimmung von Glukose, 25 Cent)
32882 (Cholesterin, 25 Cent).
Damit kann der Urinstreifentest wie bisher in der Praxis erbracht werden, die
weitere Diagnostik anteilig oder komplett an ein Labor ausgelagert werden. Die
GOP 01732 wird in Zukunft mit 855 statt mit 885 Punkten bewertet.
Die Vergütung für die Gebührenordnungspositionen 32880 bis 32882
erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.
2. Präventionsleistung nach GOP 01734 (Untersuchung auf Blut im Stuhl):
Der Haemoccult-Test bleibt Bestandteil der EBM-Ziffer, da die Diagnostik in
den Praxen bleibt. Obligater Leistungsinhalt der 01734 ist künftig die
Ausgabe der Testbriefchen. Damit entfällt die GOP 32892. Mit der EBM-Ziffer
sind die Kosten der Untersuchung abgegolten.
Siehe auch:
Weiterführende
Informationen der KBV
3. Fusionen von Krankenkassen zum 01.10.2009
| Kasse 1 |
VKNR |
Kasse 2 |
VKNR |
Neuer Name |
VKNR |
| TAUNUS BKK |
45409
|
BKK Gesundheit |
62470
|
BKK Gesundheit
|
|
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Formulare
1. Neuauflage des Mutterpasses
Ab Herbst 2009 wird es einen neuen Mutterpass mit zahlreichen inhaltlichen
Änderungen geben. Format, Struktur und Layout der bisherigen Version bleiben
erhalten. Sobald die neue Version bei der KV Berlin eingetroffen ist, werden
die Berliner Ärzte über Einzelheiten dieser Änderungen informiert.
Siehe auch:
Formulare/Mutterpass
2. Berliner Modellprojekt zur Qualifizierung des Mutterpasses
Am 1. Oktober 2009 startet die für das Gesundheitswesen zuständige
Senatsverwaltung gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung von Berlin
ein Modellprojekt zur Qualifizierung des Mutterpasses und möchte die Berliner
Ärzte motivieren, das neue "Einlegeblatt für den Mutterpass"
bereits in der Schwangerschaftsbetreuung und auch nach der Geburt zu verwenden.
Die im Einlegeblatt aufgeführten Informationen, die sich deutlicher auf
die soziale, familiäre und wirtschaftliche Situation der Frau beziehen,
sollen allen Akteuren/innen Hinweise auf einen Hilfebedarf geben - vorausgesetzt,
das Einlegeblatt wird sorgältig ausgefüllt. Die Verwendung des Einlegeblattes
erfolgt allerdings nur mit Einverständnis der Frau und diese entscheidet
auch, ob ein weiterer Betreuender (z.B. die Geburtsklinik) Einsicht in dieses
Blatt erhält.
Das Einlegeblatt ist als Download von den Seiten der Senatsverwaltung oder zusammen
mit den Mutterpässen (noch bisherige Version) zur Scheinabgabe für
das Quartal 3/2009 in der KV Berlin erhältlich.
Siehe auch:
Einlegeblatt
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Patienteninformationen
Influenza-Impfkampagne der KV Berlin
Zum Beginn der Impfsaison gegen die saisonale Influenza startet die KV Berlin
ihre neue Impfkampagne „Grippe? Nein Danke! – Jetzt Impfen!“.
Für die Praxis stehen neue Plakate zur Verfügung. Das Virenmotiv,
das sich auf diesen Plakaten befindet, gibt es zusätzlich auch noch auf
Buttons und kleinen Aufklebern. Diese Anstecknadeln sind für die Helferinnen
gedacht und sollen bereits bei der Anmeldung die Patienten an die jährliche
Grippeschutzimpfung erinnern. Mit den kleinen Viren-Stickern können beispielsweise
Karteikarten der Patienten markiert werden, die eine Impfung erhalten haben
bzw. erhalten sollten. Die Plakate, Buttons und Virenaufkleber können bei
der Scheinabgabe mitgenommen werden. Auch auf dem Infomarkt der KV Berlin am
7. Oktober liegen die neuen Impfmaterialien zur Mitnahme aus.
Siehe auch:
Infoseite
der KV-Homepage zur Impfkampagne
Infomarkt
der KV Berlin
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Qualitätssicherung
1. Neue Qualitätssicherungsvereinbarung Vakuumbiopsie der Brust
Mit Wirkung zum 01.10.2009 tritt für die GOPs 01759 und/oder 34274 eine
Qualitätssicherungsvereinbarung in Kraft. Zur Gewebeentnahme mittels Vakuumbiopsie
bei Brustkrebsverdacht gab es bisher keine solche Vereinbarung. Verbindlich
wurden nun eine Mindestanzahl an Vakuumbiopsien pro Arzt sowie spezielle Anforderungen
an die Apparate, den Ablauf der Gewebeentnahme und an eine externe Ergebnisprüfung
definiert. Bislang war dies freiwillig. Diese Leistung kann ab dem 01.10.2009
nur noch erbracht werden, wenn eine Abrechnungsgenehmigung vorliegt. Für
Ärzte, die die Anforderungen an die fachliche Befähigung nicht erfüllen,
gelten bis zum 30.06.2011 Übergangsregelungen.
Siehe auch:
QS-Leistung Vakuumstanzbiopsie
QS-Vereinbarung Vakuumstanzbiopsie
2. Genehmigungserteilung Osteodensitometrie
Die Knochendichtemessung gehört nunmehr auch zum Weiterbildungsinhalt
von Orthopäden und Unfallchirurgen. Damit müssen diese Fachgruppen
kein Kolloquium zur Genehmigungserteilung mehr absolvieren.
Siehe auch:
Änderungen
zur QS-Vereinbarung Osteodensitometrie
QS-Vereinbarung Osteodensitometrie
QS-Leistung Osteodensitometrie
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Verträge
1. Bundesvereinbarung zur Onkologie tritt am 1. Oktober in Kraft - Änderung
der Abrechnungsnummern und der Vergütung
Zum 1. Oktober 2009 tritt eine auf Bundesebene geschlossene Onkologievereinbarung
in Kraft, die die bisherigen regionalen Vereinbarungen ablöst. Damit gelten
ab 1. Oktober neue Abrechnungsnummern und neue Vergütungen. In Berlin bestehen
jedoch die regionalen Vereinbarungen bis zum Jahresende übergangsweise
fort. Alle Ärzte, die bisher eine Abrechnungsgenehmigung für die Berliner
Onkologievereinbarungen hatten, können bis zum 31. Dezember 2009 die entsprechenden
Leistungen weiter abrechnen.
Siehe auch:
Rundschreiben
vom 29.09.2009 mit Details zur Onkologie-Vereinbarung
Vereinbarungen
zur ambulanten Krebstherapie (Onkologie)
2. Weiterführung folgender Sondervereinbarungen auch im 4. Quartal 2009:
- Die regionalen Home Care-Vereinbarungen gelten auch im 4. Quartal 2009 fort
(teilweise noch im Unterschriftenverfahren).
siehe auch:
Vereinbarungen
zu Home-Care
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(Quelle: KV Berlin)