Auf einen Blick: Was ist neu zum 1. Oktober 2009?

Auf dieser Seite stellen wir quartalsweise eine Auswahl wesentlicher Änderungen von Gesetzen, Regelungen und Verfahrensweisen zu- sammen, die für die Tätigkeit niedergelassener Ärzte und Psychothe- rapeuten von Bedeutung sein können. Zu jedem Thema finden sich eine kurze Erläuterung und eine Sammlung von Verknüpfungen (Links) zu weiterführenden und/oder ergänzenden Seiten des Internetauftritts der KV Berlin.

Servicecenter

Abrechnung/Honorar

Formulare

Patienteninformationen

Qualitätssicherung

Verträge

 

Servicecenter

Das Servicecenter der KV Berlin hat ab dem 01.10.2009 neue Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag 08.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 08.30 bis 15.00 Uhr

 

Abrechnung/Honorar

1. Neue Honorarunterlagen

Aufgrund der neuen Honorarsystematik seit dem 01.01.2009 werden auch die Honorarbescheide formal geändert. Die Honorareinnahmen werden nach der neuen Systematik ab dem Abrechnungsquartal 1/09 grundsätzlich anders dargestellt als bisher.

2. Korrektur der Komplexpauschalen mit Labor

Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 01.10.2009 neue Regelungen zu den Laborkomplexziffern vorgelegt:

1. Auflösung der Laborpauschale 32890 in ihre Einzelparameter / Einführung von drei Laborpauschalen für die EBM-Nummer 01732 (Gesundheitsuntersuchung):
32880 (Harnstreifentest, 50 Cent)
32881 (Bestimmung von Glukose, 25 Cent)
32882 (Cholesterin, 25 Cent).

Damit kann der Urinstreifentest wie bisher in der Praxis erbracht werden, die weitere Diagnostik anteilig oder komplett an ein Labor ausgelagert werden. Die GOP 01732 wird in Zukunft mit 855 statt mit 885 Punkten bewertet.

Die Vergütung für die Gebührenordnungspositionen 32880 bis 32882 erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

2. Präventionsleistung nach GOP 01734 (Untersuchung auf Blut im Stuhl):
Der Haemoccult-Test bleibt Bestandteil der EBM-Ziffer, da die Diagnostik in den Praxen bleibt. Obligater Leistungsinhalt der 01734 ist künftig die Ausgabe der Testbriefchen. Damit entfällt die GOP 32892. Mit der EBM-Ziffer sind die Kosten der Untersuchung abgegolten.
Siehe auch:
Weiterführende Informationen der KBV

3. Fusionen von Krankenkassen zum 01.10.2009  

Kasse 1 VKNR Kasse 2 VKNR Neuer Name VKNR
TAUNUS BKK 45409
BKK Gesundheit 62470
BKK Gesundheit

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Formulare

1. Neuauflage des Mutterpasses

Ab Herbst 2009 wird es einen neuen Mutterpass mit zahlreichen inhaltlichen Änderungen geben. Format, Struktur und Layout der bisherigen Version bleiben erhalten. Sobald die neue Version bei der KV Berlin eingetroffen ist, werden die Berliner Ärzte über Einzelheiten dieser Änderungen informiert.
Siehe auch:
Formulare/Mutterpass

2. Berliner Modellprojekt zur Qualifizierung des Mutterpasses

Am 1. Oktober 2009 startet die für das Gesundheitswesen zuständige Senatsverwaltung gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung von Berlin ein Modellprojekt zur Qualifizierung des Mutterpasses und möchte die Berliner Ärzte motivieren, das neue "Einlegeblatt für den Mutterpass" bereits in der Schwangerschaftsbetreuung und auch nach der Geburt zu verwenden.

Die im Einlegeblatt aufgeführten Informationen, die sich deutlicher auf die soziale, familiäre und wirtschaftliche Situation der Frau beziehen, sollen allen Akteuren/innen Hinweise auf einen Hilfebedarf geben - vorausgesetzt, das Einlegeblatt wird sorgältig ausgefüllt. Die Verwendung des Einlegeblattes erfolgt allerdings nur mit Einverständnis der Frau und diese entscheidet auch, ob ein weiterer Betreuender (z.B. die Geburtsklinik) Einsicht in dieses Blatt erhält.
Das Einlegeblatt ist als Download von den Seiten der Senatsverwaltung oder zusammen mit den Mutterpässen (noch bisherige Version) zur Scheinabgabe für das Quartal 3/2009 in der KV Berlin erhältlich.
Siehe auch:
Einlegeblatt

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Patienteninformationen

Influenza-Impfkampagne der KV Berlin  

Zum Beginn der Impfsaison gegen die saisonale Influenza startet die KV Berlin ihre neue Impfkampagne „Grippe? Nein Danke! – Jetzt Impfen!“.
Für die Praxis stehen neue Plakate zur Verfügung. Das Virenmotiv, das sich auf diesen Plakaten befindet, gibt es zusätzlich auch noch auf Buttons und kleinen Aufklebern. Diese Anstecknadeln sind für die Helferinnen gedacht und sollen bereits bei der Anmeldung die Patienten an die jährliche Grippeschutzimpfung erinnern. Mit den kleinen Viren-Stickern können beispielsweise Karteikarten der Patienten markiert werden, die eine Impfung erhalten haben bzw. erhalten sollten. Die Plakate, Buttons und Virenaufkleber können bei der Scheinabgabe mitgenommen werden. Auch auf dem Infomarkt der KV Berlin am 7. Oktober liegen die neuen Impfmaterialien zur Mitnahme aus.
Siehe auch:
Infoseite der KV-Homepage zur Impfkampagne
Infomarkt der KV Berlin

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Qualitätssicherung

1. Neue Qualitätssicherungsvereinbarung Vakuumbiopsie der Brust 

Mit Wirkung zum 01.10.2009 tritt für die GOPs 01759 und/oder 34274 eine Qualitätssicherungsvereinbarung in Kraft. Zur Gewebeentnahme mittels Vakuumbiopsie bei Brustkrebsverdacht gab es bisher keine solche Vereinbarung. Verbindlich wurden nun eine Mindestanzahl an Vakuumbiopsien pro Arzt sowie spezielle Anforderungen an die Apparate, den Ablauf der Gewebeentnahme und an eine externe Ergebnisprüfung definiert. Bislang war dies freiwillig. Diese Leistung kann ab dem 01.10.2009 nur noch erbracht werden, wenn eine Abrechnungsgenehmigung vorliegt. Für Ärzte, die die Anforderungen an die fachliche Befähigung nicht erfüllen, gelten bis zum 30.06.2011 Übergangsregelungen.
Siehe auch:
QS-Leistung Vakuumstanzbiopsie
QS-Vereinbarung Vakuumstanzbiopsie

2. Genehmigungserteilung Osteodensitometrie 

Die Knochendichtemessung gehört nunmehr auch zum Weiterbildungsinhalt von Orthopäden und Unfallchirurgen. Damit müssen diese Fachgruppen kein Kolloquium zur Genehmigungserteilung mehr absolvieren.
Siehe auch:
Änderungen zur QS-Vereinbarung Osteodensitometrie
QS-Vereinbarung Osteodensitometrie
QS-Leistung Osteodensitometrie

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Verträge

1. Bundesvereinbarung zur Onkologie tritt am 1. Oktober in Kraft - Änderung der Abrechnungsnummern und der Vergütung

Zum 1. Oktober 2009 tritt eine auf Bundesebene geschlossene Onkologievereinbarung in Kraft, die die bisherigen regionalen Vereinbarungen ablöst. Damit gelten ab 1. Oktober neue Abrechnungsnummern und neue Vergütungen. In Berlin bestehen jedoch die regionalen Vereinbarungen bis zum Jahresende übergangsweise fort. Alle Ärzte, die bisher eine Abrechnungsgenehmigung für die Berliner Onkologievereinbarungen hatten, können bis zum 31. Dezember 2009 die entsprechenden Leistungen weiter abrechnen.
Siehe auch:
Rundschreiben vom 29.09.2009 mit Details zur Onkologie-Vereinbarung
Vereinbarungen zur ambulanten Krebstherapie (Onkologie)

2. Weiterführung folgender Sondervereinbarungen auch im 4. Quartal 2009:

  • Die regionalen Home Care-Vereinbarungen gelten auch im 4. Quartal 2009 fort (teilweise noch im Unterschriftenverfahren).

siehe auch:
Vereinbarungen zu Home-Care

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(Quelle: KV Berlin)

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