Auf dieser Seite stellen wir quartalsweise eine Auswahl wesentlicher Änderungen von Gesetzen, Regelungen und Verfahrensweisen zu-
sammen, die für die Tätigkeit niedergelassener Ärzte und Psychothe-
rapeuten von Bedeutung sein können. Zu jedem Thema finden sich eine kurze Erläuterung und eine Sammlung von Verknüpfungen (Links) zu weiterführenden und/oder ergänzenden Seiten des Internetauftritts der KV Berlin.
Wahlen zur 14. Vertreterversammlung der KV Berlin
Verträge
Abrechnung/Honorar
- Ab 1. Oktober: Neue GOPs in EBM aufgenommen
- Fusionen
Verordnung
Wahlen zur 14. Vertreterversammlung der KV Berlin
Die nächsten Termine:
ab 21.10. 2010 Versand der Wahlunterlagen
08. – 22.11.2010 Abgabe der Stimmzettel
29. – 30.11.2010 Auszählung der Stimmzettel
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Verträge
1. Homöopathieversorgung
Dem Homöopathievertrag (§ 73 c SGB V) mit der SECURVITA BKK, BKK
Linde, Daimler BKK, BKK Essanelle und der BKK 24 tritt zum 01.10.2010 die BKK
Pfaff bei.
Siehe auch:
Rundschreiben vom 29.07.2010
Homöopathie-Vereinbarungen
Themen
von A-Z: Homöopathie
2. Vorsorgevertrag von KBV/AG und Knappschaft (J2)
Die KBV/AG der KVen hat mit der Knappschaft einen neuen Vorsorgevertrag (J2)
abgestimmt: Der Vertrag ist noch im Unterschriftenverfahren. Sobald der unterzeichnete
Vertrag vorliegt, informiert die KV Berlin ihre Mitglieder.
Siehe auch:
Verträge
über Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
(U10, U11, J2)
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Abrechnung/Honorar
1. Ab 1. Oktober: Neue GOPs in EBM aufgenommen
Hörscreening für Neugeborene
GOP 01704 bis 01706
Siehe auch:
Rundschreiben vom 31.08.2010
Empfängnisregelung
Der Nachweis von humanen Antikörpern gegen das Varicella-Zoster-Virus ist ab
dem 1. Oktober 2010 neuer Bestandteil des EBM (Kapitel 1.7.5). Er kann – bei
ungeklärter Immunitätslage im Rahmen der Empfängnisregelung – mit der GOP 01833
abgerechnet werden.
Siehe auch:
Rundschreiben
vom 30.08.2010
Substitutionsbehandlung/Diamorphingestützte
Behandlung Drogenabhängiger
Die Diamorphingestützte Behandlung Opiatabhängiger wird zum 1. Oktober
2010 neu in den EBM aufgenommen. Hierfür ist neben der bisherigen Genehmigung
für die Substitutionsbehandlung eine zusätzliche Genehmigung der Landesbehörde
erforderlich.
Siehe auch:
Rundschreiben
vom 30.08.2010
Balneophototherapie
genehmigungspflichtige Leistung, nur für Hautärzte: GOP 10350
Siehe auch:
Rundschreiben
vom 30.08.2010
2. Krankenkassen-Fusionen
| Kasse 1 |
|
Kasse 2 |
|
Neuer Name |
| AOK Westfalen-Lippe |
|
AOK Schleswig-Holstein |
|
AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse |
Mit Stand zum 01.07.2010 gibt es 163 gesetzliche Krankenkassen.
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Verordnung
Folgende Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses wurden im Bundesanzeiger
veröffentlicht und sind am 04.09.2010 in Kraft getreten:
Arzneimittel-Richtlinie/
Anlage III Nummer 12 (Antidiarrhoika)
Arzneimittel-Richtlinie/
Anlage VI (Octreotid beim hepatozellulären Karzinom)
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(Quelle: KV Berlin)