Auf einen Blick: Was ist neu zum 1. Oktober 2010?

Auf dieser Seite stellen wir quartalsweise eine Auswahl wesentlicher Änderungen von Gesetzen, Regelungen und Verfahrensweisen zu- sammen, die für die Tätigkeit niedergelassener Ärzte und Psychothe- rapeuten von Bedeutung sein können. Zu jedem Thema finden sich eine kurze Erläuterung und eine Sammlung von Verknüpfungen (Links) zu weiterführenden und/oder ergänzenden Seiten des Internetauftritts der KV Berlin.

Wahlen zur 14. Vertreterversammlung der KV Berlin

Verträge

Abrechnung/Honorar

Verordnung

 

Wahlen zur 14. Vertreterversammlung der KV Berlin

Die nächsten Termine:
ab 21.10. 2010 Versand der Wahlunterlagen
08. – 22.11.2010 Abgabe der Stimmzettel
29. – 30.11.2010 Auszählung der Stimmzettel

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Verträge

1. Homöopathieversorgung

Dem Homöopathievertrag (§ 73 c SGB V) mit der SECURVITA BKK, BKK Linde, Daimler BKK, BKK Essanelle und der BKK 24 tritt zum 01.10.2010 die BKK Pfaff bei.
Siehe auch:
Rundschreiben vom 29.07.2010
Homöopathie-Vereinbarungen
Themen von A-Z: Homöopathie

 

2. Vorsorgevertrag von KBV/AG und Knappschaft (J2)

Die KBV/AG der KVen hat mit der Knappschaft einen neuen Vorsorgevertrag (J2) abgestimmt: Der Vertrag ist noch im Unterschriftenverfahren. Sobald der unterzeichnete Vertrag vorliegt, informiert die KV Berlin ihre Mitglieder.
Siehe auch:
Verträge über Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (U10, U11, J2)

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Abrechnung/Honorar

1. Ab 1. Oktober: Neue GOPs in EBM aufgenommen

Hörscreening für Neugeborene

GOP 01704 bis 01706
Siehe auch:
Rundschreiben vom 31.08.2010

Empfängnisregelung

Der Nachweis von humanen Antikörpern gegen das Varicella-Zoster-Virus ist ab dem 1. Oktober 2010 neuer Bestandteil des EBM (Kapitel 1.7.5). Er kann – bei ungeklärter Immunitätslage im Rahmen der Empfängnisregelung – mit der GOP 01833 abgerechnet werden.
Siehe auch:
Rundschreiben vom 30.08.2010

Substitutionsbehandlung/Diamorphingestützte Behandlung Drogenabhängiger

Die Diamorphingestützte Behandlung Opiatabhängiger wird zum 1. Oktober 2010 neu in den EBM aufgenommen. Hierfür ist neben der bisherigen Genehmigung für die Substitutionsbehandlung eine zusätzliche Genehmigung der Landesbehörde erforderlich.
Siehe auch:
Rundschreiben vom 30.08.2010

Balneophototherapie

genehmigungspflichtige Leistung, nur für Hautärzte: GOP 10350
Siehe auch:
Rundschreiben vom 30.08.2010

 

2. Krankenkassen-Fusionen

Kasse 1   Kasse 2   Neuer Name
AOK Westfalen-Lippe   AOK Schleswig-Holstein   AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse

Mit Stand zum 01.07.2010 gibt es 163 gesetzliche Krankenkassen.

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Verordnung

Folgende Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind am 04.09.2010 in Kraft getreten:
Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage III Nummer 12 (Antidiarrhoika)
Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage VI (Octreotid beim hepatozellulären Karzinom)

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(Quelle: KV Berlin)

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