Auf dieser Seite stellen wir quartalsweise eine Auswahl wesentlicher Änderungen von Gesetzen, Regelungen und Verfahrensweisen zu-
sammen, die für die Tätigkeit niedergelassener Ärzte und Psychothe-
rapeuten von Bedeutung sein können. Zu jedem Thema finden sich eine kurze Erläuterung und eine Sammlung von Verknüpfungen (Links) zu weiterführenden und/oder ergänzenden Seiten des Internetauftritts der KV Berlin.
Verträge
Abrechnung/Honorar
Qualitätssicherung
Heilmittel/Zuzahlungen in der Praxis
Patienteninformationen
Verträge
1. Hausarztverträge
Der HZV-Vertrag für die Versicherten der ehemaligen GEK (§ 73b SGB
V) ist zum 30.06.2010 kassenseitig gekündigt worden, d.h., ab 01.07.2010
gibt es keinen GEK-Hausarztvertrag mehr. Die Leistungen des Vertrages entfallen.
Die GEK hatte zum 01.01.2010 mit der Barmer zur BARMER GEK fusioniert.
Siehe auch:
Verträge
zur Hausarztzentrierten Versorgung
QS-Leistung Hausarztzentrierte Versorgung
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2. Homöopathieversorgung
Dem Homöopathievertrag (§ 73 c SGB V) mit der SECURVITA BKK, BKK
Linde, Daimler BKK sind zum 01.07.2010 auch die BKK Essanelle und die BKK 24
beigetreten.
Siehe auch:
Homöopathie-Vereinbarungen
Themen
von A-Z: Homöopathie
3. Spezialisierte ambulante Palliativversorgung SAPV
Gesetzlich Versicherte haben nach § 37 b SGB V Anspruch auf diese Leistung.
Zum 01.07.2010 ist es nun gelungen, einen Vertrag hierüber zu schließen.
Die Leistungen der SAPV sind nicht vom EBM erfasst, so dass hierfür gesonderte
Leistungslegenden und Abrechnungsnummern gelten (SNRn). Zur Teilnahme an diesem
Vertrag sind Ärzte berechtigt, die verschiedene Voraussetzungen, insbesondere
Erfahrung in der Palliativversorgung und Weiterbildungen, haben. Da die Krankenkassen
für diesen Bereich den Sicherstellungsauftrag haben, ist die Teilnahme
außerdem abhängig von deren Zustimmung.
Siehe auch:
Gemeinsame Pressemitteilung der Home Care Berlin e. V., Berliner Krankenkassen
und der KV Berlin:
Berlin
erstes Bundesland mit flächendeckender SAPV-Versorgung
Muster
63: Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV)
Erläuterungen
zum Muster 63
SAPV-Richtlinie
des G-BA
4. Infektionsscreening in der Schwangerschaft / Neuer Vertrag
(§ 73 c SGB V)
Mit der BIG direkt gesund ist über die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung
der KBV für Berlin ein Vertrag zum konsequenten Infektionsscreening in
der Schwangerschaft K.I.S.S. geschlossen worden.
Siehe auch:
Rundschreiben vom 18.06.2010:
Infektionsscreening in der Schwangerschaft / Neuer Vertrag (§ 73 c SGB
V)
Vertrag zur Förderung
eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft - K.I.S.S.
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Abrechnung/Honorar
1. QZV: Einführung zum 1. Juli
Zum 1. Juli 2010 treten Änderungen und Anpassungen in der Honorarverteilungs-Systematik
in Kraft. Dies geschieht mit dem Ziel, die Regelleistungsvolumen (RLV) zu stabilisieren.
„Freie Leistungen“ unterliegen ab dem 2. Quartal 2010 dann einer
Mengensteuerung, sie können nicht mehr unbudgetiert zu festen Euro-Preisen
erbracht werden.
Hintergrund: In vielen KVen – auch in Berlin –
brachen die RLV-Fallwerte drastisch ein. „Freie Leistungen“ wurden
vermehrt abgerechnet. Infolgedessen stieg das Volumen, das zur Finanzierung
der Vorwegabzüge bereitgestellt wurde, stetig an. Lesen Sie mehr zur Stabilisierung
der RLV-Fallwerte und den neuen qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV)
in unserer Praxisinformation und in der Servicebroschüre der KBV.
Siehe auch:
Infoseite: Änderungen
in Honorarverteilung zum 1. Juli 2010
QZV ab 3/2010 nach Arztgruppen
Beilage Deutsches Ärzteblatt: Honorarreform: Rückblick und Ausblick,
alle Regeln und Neuerungen zur Honorarverteilung ab 1. Juli 2010
2. Laboruntersuchungen aus dem Abschnitt 32.3 und/oder
dem Abschnitt 11.3 EBM
Zum 1. Juli 2010 werden folgende Änderungen wirksam:
• Änderungen der Gebührenordnungspositionen „Ähnliche
Untersuchungen“ (Begründungspflicht)
• ergänzende Detailänderungen
• Änderungen der Bundesmantelverträge
Die Änderungen wurden im Deutschen
Ärzteblatt/Jg. 107/Heft 14/9. April 2010) veröffentlicht.
Siehe auch:
Infoseite:
Abrechnung von Laborgemeinschaften
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3. Berliner Sonderverträge und deren Vergütung
Neben den jährlichen Verträgen über die Gesamtvergütung
hat die KV Berlin eine Reihe von regionalen Sondervereinbarungen mit einzelnen
Krankenkassen abgeschlossen. Einige dieser Sonderleistungen werden den Ärzten
nur für Versicherte bezahlt, die ihren Wohnsitz in Berlin haben. Eine detaillierte
Übersicht über die Sonderleistungen und die Krankenkassen/Kostenträger,
die diese Leistungen vergüten, finden Sie hier
(aktuelle Änderungen orange hinterlegt).
4. Vergütung von Heilmittelleistungen
Die Vergütungen für die Maßnahmen der Ergotherapie, der Stimm-,
Sprech- und Sprachtherapie, der Podologischen Therapie sowie Physikalischen
Therapie werden im Rahmen der Vergütungsvereinbarungen zwischen den Krankenkassenverbänden
in Berlin und den jeweiligen Berufsverbänden abgestimmt. Im Juni 2010 wurde
die Vergütung einiger Leistungen aktualisiert. Die aufgeführten Beträge
sind von den zugelassenen Heilmittelerbringern abzurechnen und für den
verordnenden Arzt richtgrößenrelevant.
Siehe auch:
Infoseite:
Heilmittel
Vergütungsliste Ergotherapie, Stand Juni 2010
Vergütungsliste
Physikalische Therapien, Stand Juni 2010
Vergütungsliste
Logopädie, Stand Juni 2010
Vergütungsliste
Podologische Therapie, Stand Juni 2008
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5. Krankenkassen-Fusionen
| Kasse 1 |
|
Kasse 2 |
|
Neuer Name |
| Bank BKK |
|
BKK Neckermann |
|
Vereinigte BKK |
| IKK Nordrhein |
|
Signal Iduna |
|
Vereinigte IKK |
| "BKK der Partner" |
|
Pronova BKK |
|
Pronova BKK |
Mit Stand zum 01.07.2010 gibt es 163 gesetzliche Krankenkassen.
Qualitätssicherung
1. DMP KHK um Modul Herzinsuffizienz erweitert
Am 1. Juli 2010 startet in Berlin das neue Modul Herzinsuffizienz. Patienten,
die zusätzlich zur Koronaren Herzkrankheit KHK an chronischer systolischer
Herzinsuffizienz leiden, sollen dadurch zielgerichteter behandelt werden. Dieses
neue Modul ist der erste Schritt zu einer besseren Berücksichtigung von
Multimorbidität im Rahmen der DMPs. Durch gezielte Behandlung der Herzinsuffizienz
in dem Modul soll das Fortschreiten der Erkrankung vermieden oder verlangsamt
werden.
Siehe auch:
KV-Rundschreiben:
Änderung der Betreuungspauschale / Zusatzmodul chronische Herzinsuffizienz
(PDF, 26 KB) [1 Seite]
Praxisinformation:
Modul Herzinsuffizienz (PDF, 112 KB) [5 Seiten]
Infoseite:
DMP Koronare Herzkrankheit - Modul Herzinsuffizienz
Heilmittel/Zuzahlungen in der Praxis
1. Neue Zuzahlungsbeträge für ärztliche
Heilmittelleistungen
Wenn Sie Übungsbehandlungen und physikalische Therapie (EBM-Nummern 30300,
30301, 30400, 30402, 30410, 30411, 30420, 30421) erbringen, dann beachten Sie
bitte, dass die Zuzahlungen, die Sie hierbei vom Patienten einbehalten müssen,
zum 01.07.2010 geändert wurden.
Siehe auch:
Zuzahlungen
für medizinisch-physikalische Leistungen
Patienteninformationen
1. Vorsorgekalender
Die aktuelle Patienteninformation „Ihr Vorsorgekalender“ wurde
von der KV Berlin überarbeitet. Die aktualisierten Flyer stehen ab dem
01.07.2010 zur Quartalsabgabe und zum Download für Sie bereit.
Siehe auch:
Für
die Praxis > Service > Patienteninformationen
Für
Patienten > Patienteninformationen
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(Quelle: KV Berlin)