Auf dieser Seite stellen wir quartalsweise eine Auswahl wesentlicher Änderungen von Gesetzen, Regelungen und Verfahrensweisen zusammen, die für die Tätigkeit niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten von Bedeutung sein können. Zu jedem Thema findet sich eine kurze Erläuterung und eine Sammlung von Verknüpfungen (Links) zu weiterführenden und/oder ergänzenden Seiten des Internetauftritts der KV Berlin.
Verträge
Abrechnung/Honorar
Verordnung
Formulare
Verträge
1. Honorarvertrag 2010
Der Honorarvertrag 2010 ist vom Schiedsamt festgesetzt worden. Er wird nach
der Unterzeichnung auf der Webseite
der KV-Berlin veröffentlicht. Neu ist u.a., dass ambulante Operationen
/ Narkosen wieder gefördert werden sollen. Details werden derzeit
noch mit den Krankenkassenverbänden abgestimmt.
Siehe auch:
Honorarvertrag
2009
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2. Arzneimittel- und die Heilmittel-Richtgrößen für 2010 /
Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2010 (Ausgabenvolumen):
Rund 1,2 Milliarden Euro stehen den 6.700 Berliner Vertragsärzten 2010
zur Versorgung der Versicherten mit Arznei- und Verbandmit-
teln zur Verfügung. Davon sind 20 Mio. Euro auch im kommenden Jahr gekoppelt
an die kollektive Erreichung vereinbarter Zielwerte für bestimmte Arzneimittelgruppen.
Auch bei der Höhe der Heilmittel-Ausgaben konnte eine Einigung erzielt
werden: Das Ausgabenvo-
lumen für kommendes Jahr wird um rund 15 Millionen Euro auf insgesamt 172,5
Millionen Euro erhöht. Die Arzneimittel- und die Heilmittel-Richtgrößen
sind geeint und werden auch für das nächste Jahr linear weiterentwickelt.
Für die Arzneimittel-Richtgrößen beträgt der Steigerungsfaktor
für das Jahr 2010 5,4 Prozent. Die Heilmittel-Richtgrößen steigen
um insgesamt 6,08 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Siehe auch:
KV-Blatt
1/2010 zu Richtgrößen
KV-Blatt
1/2010 zu Heilmittelvereinbarung
Pressemitteilung
der KV Berlin vom 20.11.2009
Richtgrößen
2010
Richtgrößenvereinbarungen
Arznei-
und Heilmittelvereinbarungen
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3. Hautkrebs-Screening-Vertrag mit der TK:
Die KV Berlin geht davon aus, dass zum 01.01.2010 ein neuer Hautkrebs-Screening-Vertrag
mit der Techniker Krankenkasse in Kraft tritt (derzeit in Abstimmung). In ihm
wird geregelt, dass auch 20-35-Jährige ein Hautscreening beim Facharzt
für Haut-und Geschlechtskrankheiten bzw. Dermatologen in Anspruch nehmen
dürfen.
Siehe auch:
Vereinbarungen
zum Hautkrebs-Screening
QS-Leistung
Hautkrebs-Screening
Sonderverträge
zum Hautkrebs-Screening
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4. Homöopathievertrag mit der Securvita BKK: Ab 01.01.2010 auch mit der
BKK Linde
Die BKK Linde ist zum 01.01.2010 dem Homöopathievertrag zwischen der AG
Vertragskoordinierung der KBV und der BKK Securvita beigetreten. Eine erneute
Abgabe einer Teilnahmeerklärung für teilnehmende Vertragsärzte
ist nicht erforderlich. Die Teilnahme-
erklärungen für Versicherte der BKK Linde erhalten Sie auf der Homepage
der KV Berlin.
Siehe auch:
KV-Rundschreiben
zum Homöopathie-Vertrag
QS-Leistung
Homöopathie
Verträge
zur Homöopathieversorgung
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5. Hausarztvertrag mit der BIG direkt gesund: Zuschlag zur EBM Pos. 01745
ab 01.01.2010 entfällt
Im Hausarztvertrag zwischen der AG Vertragskoordinierung der KBV und der BIG
direkt gesund entfällt ab 01.01.2010 der Zuschlag in Höhe von 4,15
€ für die Durchführung der Untersuchung zur Früh-
erkennung von Hautkrebs (EBM Pos. 01745). Diese Förderung war für
die 01745 vertraglich bis zum 31.12.2009 befristet. Die Hautkrebs-
früherkennungsuntersuchung im Rahmen der Untersuchungen zur Früherkennung
von Krankheiten gemäß den Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien EBM
Pos. 01746 wird weiterhin mit einem Zuschlag in Höhe von 4,15 € gefördert.
Siehe auch:
Überblick:
Hausarztverträge mit BIG direkt gesund
Verträge
zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV)
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6. Onkologie-Vereinbarung
Seit 01.10.2009 ist die ambulante Versorgung krebskranker Patienten bundesweit
in Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen geregelt. Ergänzend wurde
in Berlin mit allen Krankenkassenverbänden eine Vereinbarung über
die Teilnahmevoraussetzungen und die Vergütung abgeschlossen. Es gibt zwei
Honorarstufen: eine Basispauschale und bei Erfüllung weiterer Qualifikations-
und Fallzahlvorgaben eine Zulage bei vier der fünf neuen Leistungen.
Die übergangsweise weiter geltenden bisherigen Berliner Onkologie-Vereinbarungen
mit einzelnen Krankenkassenverbänden sind zum 31.12.2009 ausgelaufen.
Siehe auch:
Vereinbarung über die Teilnahmevoraussetzungen und die Vergütung
KV-Rundschreiben
zur Bundesvereinbarung Onkologie
Regionale
Berliner Onkologie-Vereinbarungen
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7. Ergänzung/Änderung des Wahltarif
Kostenerstattung zwischen dem BKK-LV NORD und der AG Vertragskoordinierung der
KVen/KBV
In Ergänzung zum bestehenden Vertrag zum Wahltarif für Kosten-
erstattung (BKK Azrtprivat) zwischen dem BKK-LV NORD und der AG Vertragskoordinierung
der KBV ist rückwirkend zum 01. Juli 2009 die zusätzliche Abrechnung
von Sachkostenpauschalen zu den GOÄ-Sätzen nach Anlage 4 des Vertrags
möglich. Die Pauschalen entsprechen weitestgehend dem Kapitel 40 des EBM.
Darüber hinaus ist mit Stand vom 04.12.2009 für Anästhesie-
leistungen (Ziff. 450 – 498 der Anlage 4 des Wahltarifvertrages) und Leistungen
der Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie (Ziff. 800 – 887 der Anlage
4 des Wahltarifvertrages) eine Vergütung über den 1,8-fachen GOÄ-Satz
(vormals 1,4-facher Satz) vereinbart worden.
Siehe auch:
Themen von
A - Z: Wahltarif zur Kostenerstattung
Verträge
zum Wahltarif Kostenerstattung
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8. Home-Care
Die regionalen Berliner Home-Care-Vereinbarungen gelten auch im 1. Quartal
2010 fort.
Siehe auch:
Home-Care-Vereinbarungen
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9. Mammographie-Screening
Die bis 31.12.2009 geltende Berliner Mammographiescreening-Vereinbarung, die
die Vergütung der Leistungen je nach Auslastung der Screening-Einheit regelt,
wird für ein Jahr, d.h. bis 31.12.2010, verlängert (im Unterschriftenverfahren).
Siehe auch:
Themen von A-Z: Mammographie-Screening
Vereinbarungen
zum Mammographie-Screening
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10. Kündigung von Anlage 15 des Bundesmantelvertrages
(BMV-Ä) seitens der BKKn
Durch die Kündigung können Leistungen der Berliner Sonderverträge
nicht mehr grundsätzlich für alle Versicherten der Betriebskran-
kenkassen von der KV Berlin vergütet werden. Ab dem 1.Quartal 2010 ist
bei der Erbringung und Abrechnung von Leistungen aus Berliner Sonderverträgen
für Versicherte der Betriebskrankenkassen das Wohnortprinzip (WOP) anzuwenden.
Künftig sind bilaterale Anerkennungsvereinbarungen zwischen der KV Berlin
und den Wohnort-KVen der Versicherten der Betriebskrankenkassen notwendig.
Für die Praxis bedeutet dies, dass Berliner Vertragsärzte ab dem
1. Quartal 2010 vor der Erbringung und Abrechnung von Leistungen aus Berliner
Sonderverträgen für Versicherte der Betriebskrankenkassen den Wohnort
überprüfen müssen. Eine Abrechnung der Leistung ist nur dann
möglich wenn der BKK-Versicherte seinen Wohnort in Berlin hat. Hierfür
ausschlaggebend sind die hinterlegten Adressdaten auf der Versichertenkarte.
Zurzeit sind nur die Verträge zur Home-Care-Betreuung und die Vergütung
delegierter vertragsärztlicher Leistungen im Rahmen der Home–Care–Betreuung,
vorbehaltlich ihrer Verlängerung, hiervon betroffen und somit nicht mehr
für alle BKK-Versicherten abrechnungsfähig.
Siehe auch:
KV-Blatt
1/2010: BKK-Bundesverband hat Vereinbarung gekündigt
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Abrechnung/Honorar
1. Disease-Management-Programme (DMP) mit der AOK Berlin-Brandenburg: Keine
Praxisgebühr für DMP-Patienten
Zum 01.01.2010 fusioniert die AOK Berlin mit der AOK Brandenburg. Bislang zahlen
Patienten, die an einem DMP in Berlin teilnehmen, keine Praxisgebühr bei
ihrem koordinierenden DMP-Arzt. Dies gilt modifiziert weiter. Die Befreiung
dieser Patienten gilt für alle an DMP teilnehmenden Haus- und Fachärzte
in der ambulanten vertrags-
ärztlichen Versorgung. Versicherte der neuen AOK Berlin-Branden-
burg, die an einem DMP teilnehmen, legen ab 01.01.2010 eine Curaplan-Befreiungskarte
beim Arztbesuch vor. Diese gilt für ein Kalenderhalbjahr und befreit den
Patienten von der Praxisgebühr. Bei der Abrechnung notiert der Arzt –
wie bisher – die SNR 80040.
Hinweis: Bitte unbedingt die Laufzeit der
Befreiungskarte beachten.
Siehe auch:
KV-Blatt 01/2010: AOK-Fusion
Informationen
zur QS-Leistung DMP
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2. Fusionen von Krankenkassen zum 01.01.2010
| Kasse 1 |
VKNR |
Kasse 2 |
VKNR |
Neuer Name |
VKNR |
| Barmer Ersatzkasse |
72601 |
Gmünder Ersatzkasse |
72611 |
Barmer GEK |
72601* |
| Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Berlin |
72101 |
Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Brandenburg |
79101 |
AOK Berlin-Branden-
burg – Die Gesundheitskasse |
79101* |
| DAK |
72602 |
Hamburg Münchener |
72604 |
DAK |
72602* |
| TAUNUS BKK/BKK Gesundheit |
45409 |
BKK Fahr |
58428 |
BKK Gesundheit |
45409 / 99577 |
| IKK Baden-Württemberg / IKK Hessen |
61320 |
IKK Hamburg/
IKK Sachsen/
IKK Thüringen |
02301/
95301/
89301 |
IKK classic |
|
| Vaillant BKK |
37431 / 99456 |
INOVITA BKK |
18401 / 99475 |
Vaillant BKK |
37431 / 99456 |
| * vorläufig unbestätigt |
Mit Stand zum 01.01.2010 gibt es 169 gesetzliche Krankenkassen. (Quelle:
GKV-Spitzenverband)
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Verordnung
Nur eine Rezeptur pro Rezept
Ab 2010 muss jede parenterale Zubereitung für sich allein auf einem Rezept
verordnet werden; die Verordnung von Begleitmedikation oder weiteren Zubereitungen
auf demselben Formblatt ist nicht mehr möglich. Das betrifft insbesondere
Zytostatika-Rezepturen, parente-
rale Ernährung, monoklonale Antikörper, Schmerzlösungen und weitere
Produkte.
Hintergrund ist die Festlegung, dass nunmehr Fertigarzneimittel auch als Bestandteil
von parenteralen Rezepturen den Regelungen zum Herstellerrabatt unterliegen.
Siehe auch:
KV-Blatt
1/2010: Rezepturen - Rezeptbedruckung geändert
Rubrik
Verordnung auf der KV-Webseite
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Formulare
1. Konzept Berliner Kinderzahnpass
Seit dem 15.10.2009 gibt es in Berlin ein neues Konzept zur Verbesserung der
Mundgesundheitsvorsorge, den Berliner Kinderzahnpass. Der Berliner
Kinderzahnpass liegt ab sofort - mit Klebebuttons verbunden - dem gelben
Vorsorgeheft bei, das alle Eltern nach der Geburt ihres Kindes vom Kinderarzt
bekommen. Diejenigen Eltern, deren Kinder bis 6 Jahre alt sind, bekommen den
Berliner Kinderzahnpass bei ihrem Zahnarzt bzw. bei der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung Berlin. Die Ausgabe der Kinderuntersuchungshefte U1 bis U9 erfolgt
über die KV Berlin (kostenfrei).
Siehe auch:
Zahnärztekammer
Berlin: Informationen zum Kinderzahnpass
Informationen
zu Formularen
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(Quelle: KV Berlin)