Abrechnung und Honorar
Abgabezeitraum für die Online-Abrechnung
Die Online-Abrechnung ist jeweils bereits ca. eine Woche vor dem offiziellen
Abgabezeitraum geöffnet und steht Ihnen zukünftig bis zum Ende des
1. Monats des neuen Quartals zur Verfügung.
Die Online-Abrechnung des 1. Quartals 2012 ist seit dem 26. März
möglich.
Achtung: Auch bei der Online-Abrechnung gilt eine Abrechnung
nur dann als fristgerecht eingereicht, wenn sie bis zum 8. Tag im neuen Quartal
um 23:59 Uhr eingeliefert wurde. Ab dem 9. Tag wird auf dem Online-Portal ein
Hinweis auf eine möglicherweise vorliegende Fristverletzung eingeblendet
(auch bei denjenigen, für die eine Fristverlängerung genehmigt wurde).
Sammelerklärung
Das Hauptdeckblatt in den ehemals "gelben Seiten"
trägt ab sofort die Bezeichnung Sammelerklärung.
Sie wird ausschließlich auf der KV-Website in der Rubrik Für
die Praxis >> Abrechnung/Honorar >> Quartalsabrechnung
zum Herunterladen zur Verfügung gestellt http://www.kvberlin.de/20praxis/30abrechnung_honorar/60quartalsabrechnung/sammelerklaerung.pdf
Wichtig: Die Sammelerklärung muss weiterhin unbedingt
bei der Quartalsabrechnung unterschrieben und gestempelt abgegeben oder per
Post (bei Online-Abrechnung) an die KV Berlin geschickt werden.
Aber: Wer online abrechnet, muss die Sammelerklärung
nicht extra herunterladen! Bei der Online-Abrechnung wird die Sammelerklärung
automatisch generiert und kann dann ausgedruckt werden.
Für Berliner Ärzte und Psychotherapeuten, die ihre Abrechnung auch
weiterhin persönlich in der KV Berlin abgeben wollen, werden die Öffnungszeiten
der Annahmestelle nach wie vor auf der KV-Website veröffentlicht.
Siehe auch:
KV-Infoseite: Quartalsabrechnung
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