Was ist neu im 2. Quartal 2012?

Abrechnung und Honorar

Abgabezeitraum für die Online-Abrechnung

Die Online-Abrechnung ist jeweils bereits ca. eine Woche vor dem offiziellen Abgabezeitraum geöffnet und steht Ihnen zukünftig bis zum Ende des 1. Monats des neuen Quartals zur Verfügung.

Die Online-Abrechnung des 1. Quartals 2012 ist seit dem 26. März möglich.

Achtung: Auch bei der Online-Abrechnung gilt eine Abrechnung nur dann als fristgerecht eingereicht, wenn sie bis zum 8. Tag im neuen Quartal um 23:59 Uhr eingeliefert wurde. Ab dem 9. Tag wird auf dem Online-Portal ein Hinweis auf eine möglicherweise vorliegende Fristverletzung eingeblendet (auch bei denjenigen, für die eine Fristverlängerung genehmigt wurde).


Sammelerklärung

Das Hauptdeckblatt in den ehemals "gelben Seiten" trägt ab sofort die Bezeichnung Sammelerklärung. Sie wird ausschließlich auf der KV-Website in der Rubrik Für die Praxis >> Abrechnung/Honorar >> Quartalsabrechnung zum Herunterladen zur Verfügung gestellt http://www.kvberlin.de/20praxis/30abrechnung_honorar/60quartalsabrechnung/sammelerklaerung.pdf

Wichtig: Die Sammelerklärung muss weiterhin unbedingt bei der Quartalsabrechnung unterschrieben und gestempelt abgegeben oder per Post (bei Online-Abrechnung) an die KV Berlin geschickt werden.

Aber: Wer online abrechnet, muss die Sammelerklärung nicht extra herunterladen! Bei der Online-Abrechnung wird die Sammelerklärung automatisch generiert und kann dann ausgedruckt werden.

Für Berliner Ärzte und Psychotherapeuten, die ihre Abrechnung auch weiterhin persönlich in der KV Berlin abgeben wollen, werden die Öffnungszeiten der Annahmestelle nach wie vor auf der KV-Website veröffentlicht.
Siehe auch:
KV-Infoseite: Quartalsabrechnung

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Erstellt am: 26.03.2012

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