Verträge aus dem aktuellen KV-Blatt

Mit dem 12. Nachtrag zur Satzung der KV Berlin (§ 13) wurde u.a. festgelegt, dass Bekannt- machungen der Vereinigung auf der Internetseite der KV Berlin veröffentlicht werden können. Voraussetzung ist ein entsprechender Hinweis im KV-Blatt.

Die Änderung wurde notwendig, weil es immer mehr Verträge außerhalb der kollektivvertraglichen Vorschriften (Vertragswettbewerb) gibt. Um die aufwändige Veröffentlichung von Vertragstexten im KV-Blatt, die lediglich für eine kleine Gruppe von KV-Mitgliedern relevant sind, zu vermeiden, stellen wir auf dieser Seite die Links zu den jeweils aktuellen Texten für Sie zusammen.

 

Amtliche Bekanntmachungen aus dem KV-Blatt 05/2013 Datei
8. Änderungsvereinbarung Rahmen vertrag SAPV / alle Kassen: 8. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 132 d SGB V in Berlin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, der AOK Nordost, dem vdek für die Ersatzkassen, dem BKK-Landesverband Mitte, der BIG direkt gesund, der IKK Brandenburg und Berlin, der Knappschaft und der Krankenkasse für den Gartenbau
vom 28. Dezember 2012

Die in der Protokollnotiz zu § 7 Abs. 1 genannte Frist (31.12.2012), bis zu der die Weiterbildung Palliativmedizin gemäß der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammern abzuschließen ist, wird verlängert bis zum 31.12.2013.
01/05/13

weitere Verträge zum Thema in der Rubrik
SAPV: Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung
 2 Seiten |520 KB
Arzneimittelvereinbarung 2013 / Alle Krankenkassen: Arzneimittelvereinbarung nach § 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2013 für Berlin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, der AOK, dem BKK Landesverband Mitte, dem IKK Landesverband, der Knappschaft, dem LKK Landesverband und den Ersatzkassen. Gültig ab dem
01.01.2013

Die o. g. Vereinbarung regelt u. a. die Höhe des Ausgabenvolumens für Arznei- und Verbandmittel, kollektive Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele, Maßnahmen zur Zielerreichung und die Ergebnismessung. Das Ausgabenvolumen für das Jahr 2013 beträgt 1.258.768.212 Euro.

Kollektive Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele gemäß § 2 Abs.1 und Anlage 2 der o. g. Vereinbarung [mehr]
02/05/13

weitere Verträge zum Thema in der Rubrik
Arznei- und Heilmittelvereinbarungen

 7 Seiten | 2 MB

(Quelle: KV-Blatt 05/2013)

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