Verträge aus dem aktuellen KV-Blatt

Mit dem 12. Nachtrag zur Satzung der KV Berlin (§ 13) wurde u.a. festgelegt, dass Bekannt- machungen der Vereinigung auf der Internetseite der KV Berlin veröffentlicht werden können. Voraussetzung ist ein entsprechender Hinweis im KV-Blatt.

Die Änderung wurde notwendig, weil es immer mehr Verträge außerhalb der kollektivvertraglichen Vorschriften (Vertragswettbewerb) gibt. Um die aufwändige Veröffentlichung von Vertragstexten im KV-Blatt, die lediglich für eine kleine Gruppe von KV-Mitgliedern relevant sind, zu vermeiden, stellen wir auf dieser Seite die Links zu den jeweils aktuellen Texten für Sie zusammen.

 

Amtliche Bekanntmachungen aus dem KV-Blatt 08/10 Datei
Rahmenvertrag über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV nach § 132 d SGB V): Vertragspartner: KV Berlin, Home-Care Berlin e. V. und die Berliner Krankenkassen bzw. ihre Verbände. Der Vertrag beschreibt die Leistungen der SAPV und ihre Vergütung. Voraussetzungen für die Teilnahme sind u. a.: Zulassung als Vertragsarzt oder angestellter Arzt in einer zugelassenen Praxis; abgeschlossene Weiterbildung in Palliativmedizin; selbstständige ambulante Versorgung von mind. 75 Palliativpatienten innerhalb der letzten drei Jahre.

Die ehemaligen Home-Care-Strukturen werden überführt..

Der Vertrag tritt am 01.07.2010 in Kraft.

Die Verträge über die Home-Care-Betreuung enden zum 30.06.2010, ausgenommen der Vertrag mit der Postbeamtenkrankenkasse.

02/08/10

weitere Verträge zum Thema in der Vertragsrubrik
SAPV: Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung
33 Seiten | 9,7 MB
Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie (§ 73 c SGB V) / Beitritt der BKK 24 / 1. Nachtrag: Dem Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie gemäß § 73  c SGB V zwischen der Securvita BKK und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen der KBV vom 08.06.2009 ist zum 01.07.2010 die BKK 24 beigetreten. Eine erneute Teilnahmeerklärung durch bereits teilnehmende Ärzte ist nicht abzugeben. Für die Teilnahme der Versicherten gibt es eine neue Teilnahmeerklärung.

Zum 01.07.2010 sind per 1. Nachtrag die Qualifikationsanforderungen für Vertragsärzte neu gefasst worden.

01/08/10

weitere Verträge zum Thema in der Vertragsrubrik
Homöopathie
14 Seiten | 160 KB

(Quelle: KV-Blatt 08/2010)

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