Mit dem 12. Nachtrag zur Satzung der KV Berlin (§ 13) wurde u.a. festgelegt, dass Bekannt-
machungen der Vereinigung auf der Internetseite der KV Berlin veröffentlicht werden können. Voraussetzung ist ein entsprechender Hinweis im KV-Blatt.
Die Änderung wurde notwendig, weil es immer mehr Verträge außerhalb der kollektivvertraglichen
Vorschriften (Vertragswettbewerb) gibt. Um die aufwändige Veröffentlichung von
Vertragstexten im KV-Blatt, die lediglich für eine kleine Gruppe von KV-Mitgliedern
relevant sind, zu vermeiden, stellen wir auf dieser Seite die Links zu den jeweils
aktuellen Texten für Sie zusammen.
| Amtliche Bekanntmachungen aus dem KV-Blatt 05/2013 |
Datei |
8. Änderungsvereinbarung Rahmen vertrag SAPV / alle Kassen:
8. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die spezialisierte
ambulante Palliativversorgung gemäß § 132 d SGB V in Berlin
zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, der AOK Nordost,
dem vdek für die Ersatzkassen, dem BKK-Landesverband Mitte, der BIG
direkt gesund, der IKK Brandenburg und Berlin, der Knappschaft und der Krankenkasse
für den Gartenbau
vom 28. Dezember 2012
Die in der Protokollnotiz zu § 7 Abs. 1 genannte Frist (31.12.2012),
bis zu der die Weiterbildung Palliativmedizin gemäß der Weiterbildungsordnung
der Landesärztekammern abzuschließen ist, wird verlängert
bis zum 31.12.2013.
01/05/13 weitere Verträge zum Thema in der Rubrik
SAPV: Spezialisierte Ambulante
Palliativversorgung |
2
Seiten |520 KB |
Arzneimittelvereinbarung 2013 / Alle Krankenkassen: Arzneimittelvereinbarung
nach § 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2013 für Berlin zwischen
der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, der AOK, dem BKK Landesverband
Mitte, dem IKK Landesverband, der Knappschaft, dem LKK Landesverband und
den Ersatzkassen. Gültig ab dem
01.01.2013
Die o. g. Vereinbarung regelt u. a. die Höhe des Ausgabenvolumens für
Arznei- und Verbandmittel, kollektive Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele,
Maßnahmen zur Zielerreichung und die Ergebnismessung. Das Ausgabenvolumen
für das Jahr 2013 beträgt 1.258.768.212 Euro.
Kollektive Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele gemäß §
2 Abs.1 und Anlage 2 der o. g. Vereinbarung [mehr]
02/05/13 weitere Verträge zum Thema in der Rubrik
Arznei- und Heilmittelvereinbarungen |
7
Seiten | 2 MB |
(Quelle: KV-Blatt 05/2013)