Mit dem 12. Nachtrag zur Satzung der KV Berlin (§ 13) wurde u.a. festgelegt, dass Bekannt-
machungen der Vereinigung auf der Internetseite der KV Berlin veröffentlicht werden können. Voraussetzung ist ein entsprechender Hinweis im KV-Blatt.
Die Änderung wurde notwendig, weil es immer mehr Verträge außerhalb der kollektivvertraglichen
Vorschriften (Vertragswettbewerb) gibt. Um die aufwändige Veröffentlichung von
Vertragstexten im KV-Blatt, die lediglich für eine kleine Gruppe von KV-Mitgliedern
relevant sind, zu vermeiden, stellen wir auf dieser Seite die Links zu den jeweils
aktuellen Texten für Sie zusammen.
| Amtliche Bekanntmachungen aus dem KV-Blatt 08/10 |
Datei |
Rahmenvertrag über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung
(SAPV nach § 132 d SGB V): Vertragspartner: KV Berlin, Home-Care
Berlin e. V. und die Berliner Krankenkassen bzw. ihre Verbände. Der
Vertrag beschreibt die Leistungen der SAPV und ihre Vergütung.
Voraussetzungen für die Teilnahme sind u. a.: Zulassung als Vertragsarzt
oder angestellter Arzt in einer zugelassenen Praxis; abgeschlossene
Weiterbildung in Palliativmedizin; selbstständige ambulante Versorgung
von mind. 75 Palliativpatienten innerhalb der letzten drei Jahre.
Die ehemaligen Home-Care-Strukturen werden überführt..
Der Vertrag tritt am 01.07.2010 in Kraft.
Die Verträge über die Home-Care-Betreuung enden zum 30.06.2010,
ausgenommen der Vertrag mit der Postbeamtenkrankenkasse.
02/08/10
weitere Verträge zum Thema in der Vertragsrubrik
SAPV: Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung
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33 Seiten | 9,7 MB |
Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie (§ 73 c SGB V) /
Beitritt der BKK 24 / 1. Nachtrag: Dem Vertrag zur Versorgung mit
klassischer Homöopathie gemäß § 73 c SGB V zwischen der Securvita
BKK und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung
der Kassenärztlichen Vereinigungen der KBV vom 08.06.2009 ist zum 01.07.2010 die BKK
24 beigetreten. Eine erneute Teilnahmeerklärung
durch bereits teilnehmende Ärzte ist nicht abzugeben. Für die Teilnahme der Versicherten gibt es eine
neue Teilnahmeerklärung.
Zum 01.07.2010 sind per 1. Nachtrag die Qualifikationsanforderungen für
Vertragsärzte neu gefasst worden.
01/08/10
weitere Verträge zum Thema in der Vertragsrubrik
Homöopathie
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14 Seiten | 160 KB |
(Quelle: KV-Blatt 08/2010)