Arznei- und Heilmittelrichtgrößen

Die Berliner Krankenkassenverbände und die Kassenärztliche Vereinigung Berlin haben sich auf dem Verhandlungsweg auf eine lineare Erhöhung der Arzneimittel- sowie der Heilmittel-Richtgrößen für das Jahr 2012 geeinigt.

Arzneimittel-Richtgrößen

Die Fachgruppenzuordnung zu den Arzneimittel-Richtgrößen erfolgt wie im 2. Halbjahr 2011 nach der Honoraruntergruppe (HUG). Die Richtgrößen sind im Vergleich zu den vom Schiedsamt festgesetzten Richtgrößen (2. HJ. 2011) um gut 8% erhöht worden. Die ab 01.01.2012 geltenden Arzneimittel-Richtgrößen finden Sie hier.

Praxisbesonderheiten

Die Vertragspartner haben sich auf eine Liste von Praxisbesonderheiten geeinigt, die im Vergleich zum Vorjahr in bestimmten Bereichen erweitert wurde:

  • Für Dermatologen und Gastroenterologen gilt die Therapie mit Biologicals bei definierten Diagnosen bereits ab dem 1. Fall als Praxisbesonderheit.
  • Für Kinderpneumologen gilt die Asthmatherapie und die Hyposensibilisierung als Praxisbesonderheiten ab dem 1. Fall.
  • Für Neuropädiater gilt die Therapie mit Antiepileptika ab dem 1. Fall als Praxisbesonderheit.
  • Für die Behandlung von Multipler Sklerose gelten neue Medikamente ebenfalls als Praxisbesonderheit.
  • Bei onkologischen Erkrankungen wird die Therapie mit „Antikörpern“ ebenfalls als Praxisbesonderheit anerkannt.
  • Die Therapie der präterminalen Niereninsuffizienz gilt ebenfalls als Praxisbesonderheit.
  • Für alle Fachgruppen, bei denen Praxisbesonderheiten erst ab dem Fachgruppenschnitt gelten, werden zur Bemessung des „Sockels“ die Verordnungskosten des Jahres 2009 zugrunde gelegt.

Die vollständige Liste der Arzneimittel-Praxisbesonderheiten ab 01.01.2012 finden Sie hier.

Die oben genannten Anpassungen der Praxisbesonderheiten gelten auch rückwirkend für das 2. Halbjahr 2011.

Heilmittel-Richtgrößen

Die Zuordnung der Richtgrößen zu den Fachgruppen erfolgt wie bisher über die „Kostenträgerfachgruppe“ (KTFG – letzten beiden Zahlen der lebenslangen Arztnummer). Die Richtgrößen konnten um gut 9 % erhöht werden. Die ab 01.01.2012 geltenden Heilmittel-Richtgrößen finden Sie hier.

Praxisbesonderheiten

Im Bereich der Heilmittel-Richtgrößenprüfung besteht die Liste der Praxisbesonderheiten aus den Vorjahren für das Jahr 2012 unverändert fort. Die vollständige Liste der Heilmittel-Praxisbesonderheiten ab 01.01.2012 finden Sie hier.

(Quelle: KV Berlin)

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