Heilmittel sind persönlich erbrachte Leistungen aus den Bereichen Physikalische Therapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Podologie sowie Ergotherapie. Sie unterliegen der Budgetierung. Heilmittel werden vom Arzt verordnet und dürfen nur von zugelassenen Heilmittelerbringern erbracht werden.
Für Verordnungen gelten die Heilmittelrichtlinien in der
überarbeiteten Version (Stand 01.07.2011) sowie die entsprechenden Muster und
Formulare. Details zur Verordnung und zu Indikationen können Ärzte hier
abrufen.
Keine Verordnungen von Lymphsets für die Lymphdrainage
Die Kompressionsbandagierung durch den Physiotherapeuten nach einer Lymphdrainage
schließt die Übernahme der Kosten für Polstermaterial und Trikotschlauch
(Trikotfix) ein. Nur die notwendigen Kompressionsbinden werden durch den Arzt
verordnet, insofern ist die Verordnung eines Lymphsets nicht regelkonform. Aktuell
werden Ärzte durch Regressanträge einzelner Krankenkassen bedroht.