Heilmittel sind persönlich erbrachte Leistungen aus den Bereichen Physikalische Therapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Podologie sowie Ergotherapie. Sie unterliegen der Budgetierung. Heilmittel werden vom Arzt verordnet und dürfen nur von zugelassenen Heilmittelerbringern erbracht werden.
Für Verordnungen gelten die Heilmittelrichtlinien in der
überarbeiteten Version (Stand 01.07.2011) sowie die entsprechenden Muster und
Formulare. Details zur Verordnung und zu Indikationen können Ärzte hier
abrufen.