Heilmittel

Heilmittel sind persönlich erbrachte Leistungen aus den Bereichen Physikalische Therapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Podologie sowie Ergotherapie. Sie unterliegen der Budgetierung. Heilmittel werden vom Arzt verordnet und dürfen nur von zugelassenen Heilmittelerbringern erbracht werden.

Für Verordnungen gelten die Heilmittelrichtlinien in der überarbeiteten Version (Stand 01.07.2011) sowie die entsprechenden Muster und Formulare. Details zur Verordnung und zu Indikationen können Ärzte hier abrufen.


Keine Verordnungen von Lymphsets für die Lymphdrainage

Die Kompressionsbandagierung durch den Physiotherapeuten nach einer Lymphdrainage schließt die Übernahme der Kosten für Polstermaterial und Trikotschlauch (Trikotfix) ein. Nur die notwendigen Kompressionsbinden werden durch den Arzt verordnet, insofern ist die Verordnung eines Lymphsets nicht regelkonform. Aktuell werden Ärzte durch Regressanträge einzelner Krankenkassen bedroht.

 

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"Praxisbesonderheiten und Langfristverordnungen - Hinweise und Erläuterungen zu neuen Vereinbarungen in der Heilmittelversorgung" (Broschüre 01/2013)
  15 Seiten | 700 KB
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  15 Seiten | 6 MB
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"Heilmittel richtig verordnen" (Flyer)
[Kann in der KV Berlin abgeholt werden]
  2 Seiten | 222 KB
Regresse vermeiden und den Verwaltungsaufwand sparen - die Top 10 der häufigsten Verordnungsmängel   2 Seiten | 446 KB
Praxisinformation: Überprüfung von Heilmittel-Verordnungen   2 Seiten |  56 KB
Heilmittel: Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnung   5 Seiten | 622 KB
Genehmigungsverzicht bei Heilmittel-Verordnungen außerhalb des Regelfalls & Langfristiger Behandlungsbedarf mit Heilmitteln (§ 32 Abs. 1a SGB V) (seit Dezember 2012)   3 Seiten  | 1.6 MB
Zuzahlungen für medizinisch-physikalische Leistungen (ab 01.07.2012)    1 Seite  |  45 KB
Erläuterungen zum Ausfüllen

Mustervordruck 13

Mustervordruck 14

Mustervordruck 18
11 Seiten | 42 KB

 2 Seiten | 58 KB

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 2 Seiten | 58 KB
Verordnungsbeispiele  18 Seiten | 447 KB

 

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