Arzneimittelrichtlinie

Seit 01.04.2009 gilt eine neue Arzneimittelrichtlinie. Wesentliche Änderungen ergeben sich v. a. aus der Anlage III, in der nicht verordnungsfähige Arzneimittel aufgeführt werden. Dort ist es zu zahlreichen Verordnungsausschlüssen bzw. -einschränkungen gekommen.

Das Rundschreiben sowie einen Überblick zu den wichtigsten Neuregelungen finden Sie hier.

Mit dem Inkrafttreten der neugefassten Arzneimittelrichtlinie sind zahlreiche Fragen zur Auslegung einzelner Regelungen und Details aufgetreten. Die Arbeitsgruppe Arzneimittelrichtlinie beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat inzwischen Klarstellungen vorgenommen und einen ersten Änderungsbeschluss zur neuen Arzneimittelrichtlinie auf den Weg gebracht. Einzelheiten werden im KV-Blatt 07/2009 erläutert.

button_drucken
Copyright ©2007 Kassenärztliche Vereinigung Berlin