Seit 01.04.2009 gilt eine neue Arzneimittelrichtlinie. Wesentliche Änderungen ergeben sich v. a. aus der Anlage III, in der nicht verordnungsfähige Arzneimittel aufgeführt werden. Dort ist es zu zahlreichen Verordnungsausschlüssen bzw. -einschränkungen gekommen.
Das Rundschreiben sowie einen Überblick zu den wichtigsten Neuregelungen
finden Sie hier.
Mit dem Inkrafttreten der neugefassten Arzneimittelrichtlinie sind zahlreiche
Fragen zur Auslegung einzelner Regelungen und Details aufgetreten. Die Arbeitsgruppe
Arzneimittelrichtlinie beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat inzwischen Klarstellungen
vorgenommen und einen ersten Änderungsbeschluss zur neuen Arzneimittelrichtlinie
auf den Weg gebracht. Einzelheiten
werden im KV-Blatt 07/2009 erläutert.