In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt das Sachleistungsprinzip:
Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten erhalten ihr Honorar nicht
direkt vom Patienten. Stattdessen erstellen sie einmal im Quartal eine Abrechnung,
in der sie alle Leistungen auflisten, die sie für Kassenpatienten erbracht
haben. Grundlage der Abrechnung ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab
(EBM), das Verzeichnis, nach dem ambulante vertragsärztliche Leistungen
der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Diese Aufstellung reichen
sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ein, die für sie die
Abrechnung bei den Krankenkassen übernimmt.
Die KV Berlin überprüft zunächst sämtliche Abrechnungsdaten
auf Richtigkeit. Erst dann erfolgt die Honorarverteilung, erst dann erhalten
die Ärzte und Psychotherapeuten ihr Honorar aus der Gesamtvergütung.
Die Honorarverteilung erfolgt entsprechend dem Honorarvertrag, den die KV Berlin
auf Basis bundesweit geltender Regelungen mit den Krankenkassen geschlossen
hat.
In dieser Rubrik finden Mitglieder wesentliche Informationen, die sie zur Abrechnung
ihrer Leistungen benötigen, sowie Hinweise zur Honorarverteilung.
Privat versicherte Patienten
Die KV Berlin übernimmt nur die Abrechnung von ambulant erbrachten ärztlichen
Behandlungsleistungen für gesetzlich versicherte Patienten. Über Leistungen
für privat versicherte Patienten erstellt der Arzt eine Rechnung nach der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/UV-GOÄ). Die GOÄ/UV-GOÄ
in Buchform ist über den Verlag Deutscher Ärzte-Verlag
zu beziehen.