Mit dem Ziel, die Regelleistungsvolumen (RLV) zu stabilisieren, haben die
Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband Änderungen
und Anpassungen in der Systematik der Honorarverteilung beschlossen.
Diese sind zum 1. Juli 2010 in Kraft getreten und müssen von den Kassenärztlichen
Vereinigungen (KVen) eingeführt werden. Der Vorstand der KV Berlin wird
die Details der Umsetzung, insbesondere die regionalen Spielräume in der
Umsetzung der Beschlüsse, in den Gremien der KV beraten und mit den Kassen
verhandeln.
Nachfolgend geben wir Ihnen eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen:
1. Stabilisierung der RLV-Fallwerte
Der Bewertungsausschuss (BA) hat in seiner Sitzung vom 26. März 2010
festgelegt, dass die „freien Leistungen“ wie Akupunktur, Schmerztherapie
oder unvorhergesehene Inanspruchnahme ab dem 1. Juli 2010 mengenmäßig
gesteuert werden. Das heißt, Mengenausweitungen im Bereich dieser „freien
Leistungen“ gehen dann nicht mehr zu Lasten der RLV-Fallwerte unbeteiligter
Ärzte aller Fachgruppen – die RLV werden stabilisiert. In 2009 konnten
Ärzte und Psychotherapeuten freie Leistungen unbudgetiert zu den festen
Preisen der Eurogebührenordnung erbringen. Für viele KVen –
auch für die KV Berlin – ergab sich das Problem, dass dadurch das
Volumen, das zur Finanzierung der Vorwegabzüge bereitgestellt wurde, stetig
anstieg. Folge: Die RLV-Fallwerte sind zum Teil drastisch eingebrochen, wodurch
die Regelversorgung litt.
2. Arztgruppenspezifische Verteilungsvolumen
Viele der vormals „freien Leistungen“, die innerhalb der morbiditätsbedingten
Gesamtvergütung (MGV) erbracht worden sind, werden künftig aus so
genannten qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) vergütet. Dies gilt
auch für qualitätsgebundene Leistungen, für die bis einschließlich
des 2. Quartals 2010 „Zusatzbudgets“ (z. B. Teilradiologie) gebildet
wurden.
Diese QZV werden – wie auch heute bereits die RLV – arztgruppenspezifisch
gebildet. Der Vorteil: Leistungsausweitungen einer Arztgruppe gehen ausschließlich
zu deren Lasten und belasten nicht mehr die Honorarvolumen anderer unbeteiligter
Arztgruppen desselben Versorgungsbereichs.
Anders als bisher können RLV und QZV in einer Praxis vollkommen gegenseitig
verrechnet werden. Dabei besteht die Möglichkeit, die QZV jeweils wie einen
„echten“ Zuschlag zum RLV-Fallwert zu behandeln. Die QZV würden
sich damit RLV-erhöhend auswirken.
Durch die beschriebenen Änderungen kommt es nicht zu einer grundsätzlichen
Abkehr von der Ihnen nunmehr seit sechs Quartalen geläufigen Systematik
der Regelleistungsvolumen. Dennoch wird es vor allem bei der Vergütung
der „freien Leistungen“ zu erheblichen Veränderungen kommen.
Diese können auch innerhalb der Berliner Ärzteschaft Honorarumverteilungen
nach sich ziehen.
Bei Fragen steht das Service-Center der KV Berlin telefonisch unter der 31003-999
zur Verfügung.