Honorarverteilung

Mit der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Honorarreform wurde die Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen neu geregelt. Die Verteilung des Geldes erfolgt im Wesentlichen nach bundesweit geltenden Regeln. Diese sind Grundlage des Honorarvertrages (HV), den die Kassenärztliche Vereinigung Berlin mit den regionalen Krankenkassen abgeschlossen hat.

Vergütung in Euro und Cent

Seit 1. Januar 2009 gibt es einen Euro-EBM: Hinter den einzelnen Leistungen stehen neben den Punkten auch Euro-Beträge. Die Preise ergeben sich aus der Punktmenge, mit der die jeweilige Leistung bewertet ist, multipliziert mit dem Orientierungspunktwert. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat diesen Orientierungspunkt-
wert
für 2009 mit 3,5001 Cent und für 2010, 2011 und 2012 mit 3,5048 Cent festgelegt. Dieser Punktwert ist für alle Kassenarten und Fachgruppen bundesweit einheitlich.

Vergütung: Vertragsärzte

Das ärztliche Honorar setzt sich aus drei Teilen zusammen:

1. Regelleistungsvolumen

Viele ärztliche Leistungen werden aus dem Regelleistungsvolumen (RLV) bezahlt, das jedem Arzt bzw. jeder Praxis pro Quartal zu Verfügung steht. Wir hoch dieses RLV ist, richtet sich im Wesentlichen nach der Fallzahl der Praxis im jeweiligen Vorjahresquartal und dem durchschnittlichen Fallwert ihrer Arztgruppe.

Die KV Berlin teilt jeder Praxis vor Quartalsbeginn die Höhe des RLV als Euro-Betrag mit. Bis zu diesem Betrag bekommt der Arzt seine RLV-Leistungen zu den Preisen des EBM bezahlt. Die über das RLV hinausgehenden Leistungen werden zu einem abgestaffelten Preis des haus- bzw. fachärztlichen Versorgungsbereichs honoriert. [mehr...]

2. Sonderregelleistungsvolumen für qualitätsgebundene Leistungen

Für einige qualitätsgebundene Leistungen stehen weitere Honorarvolumen – zusätzlich zum Regelleistungsvolumen – bereit, die Qualitätsgebundenen Zusatzvolumina. [mehr...]

3. Leistungen, die außerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet werden

Einige Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen werden außerhalb des Regelleistungsvolumens und der Sonderregelleistungsvolumen vergütet. Diese Leistungen bekommt der Arzt zu den Preisen des Euro-EBM vergütet. [mehr...]

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Vergütung: Vertragspsychotherapeuten

Psychotherapeuten erhalten kein Regelleistungsvolumen. Als Steuerungsinstrument zur Mengenbegrenzung gelten für sie zeitbezogene Kapazitätsgrenzen. Diese Regelung betrifft:

  • Psychologische Psychotherapeuten
  • ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie
  • Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.

Alle genehmigungspflichtigen Leistungen, die innerhalb der Kapazitätsgrenze erbracht werden, erhalten Psychotherapeuten zu den Preisen des Euro-EBM vergütet. Die nicht genehmigungspflichtigen Leistungen werden – vorbehaltlich mengenbegrenzenden Maßnahmen, einer etwaigen Leistungsbeschränkung bei Jobsharing oder eines geringeren Tätigkeitsumfanges – ebenfalls zu den Preisen der Eurogebührenordnung vergütet. Überschreitet die abgerechnete Zuwendungszeit die zeitbezogene Kapazitätsgrenze, dann werden diese Leistungen maximal bis zur 1,5-fachen Kapazitätsgrenze zum abgestaffelten Preis des fachärztlichen Versorgungsbereichs vergütet.
Die Kapazitätsgrenzen werden nicht individuell festgelegt, sondern für die vier Gruppen. Für alle Gruppen bundesweit einheitlich ist die Zeitvorgabe für antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen: Sie beträgt je Arzt bzw. je Psychotherapeut 27.090 Minuten je Abrechnungsquartal. Für nicht antrags- und genehmigungspflichtige Leistungen erhält jeder Arzt/Therapeut ein zusätzliches Minutenbudget. Dieses wird für die vier Gruppen regional berechnet.

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(Quelle: KV Berlin)

RLV und QZV

RLV-Fallwerte 1/2012
(PDF, 86 KB [1 Seite])

QZV ab 1/2012 nach Arztgruppen
(PDF, 51 KB [9 Seiten])
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RLV-Fallwerte 4/2011 (bereinigt)
(PDF, 82 KB [1 Seite])

RLV-Fallwerte 4/2011
(PDF, 46 KB [1 Seite])

QZV ab 4/2011 nach Arztgruppen
(PDF, 52 KB [9 Seiten])
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RLV-Fallwerte 3/2011 (bereinigt)
(PDF, 90 KB [1 Seite])

RLV-Fallwerte 3/2011
(PDF, 46 KB [1 Seite])

QZV ab 3/2011 nach Arztgruppen
(PDF, 53 KB [9 Seiten])
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RLV-Fallwerte 2/2011
(PDF, 45 KB [1 Seite])

QZV ab 2/2011 nach Arztgruppen
(PDF, 56 KB [10 Seiten])
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RLV-Fallwerte 1/2011
(PDF, 67 KB [1 Seite])

QZV ab 1/2011 nach Arztgruppen
(PDF, 190 KB [9 Seiten])

Kapazitätsgrenzen

Quartalspunktwerte

Quartalspunktwerte 3/2011
(PDF, 20 KB [2 Seiten])

Quartalspunktwerte 2/2011
(PDF, 17 KB [2 Seiten])

Quartalspunktwerte 1/2011
(PDF, 22 KB [1 Seite])

KV-Honorarabrechnung

Rechtsgrundlagen

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