Bevor Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ihr Honorar erhalten, prüft die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin jeden Abrechnungsschein auf seine Richtigkeit und Plausibilität - Quartal für Quartal mehr als fünf Millionen Behandlungsscheine.
Die Überprüfung erfolgt dabei in mehreren Schritten:
- Sachlich rechnerische Richtigstellung
- Plausibilitätsprüfung
- Wirtschaftlichkeitsprüfung
Hart gegen schwarze Schafe
Falsch abrechnende Ärzte und Psychotherapeuten schaden aufgrund der
Budgetierung des Honorars ihren eigenen Kollegen. Wem eine Falschabrechnung
nachgewiesen wird, der muss Geld zurückzahlen und wird bestraft. Die
Disziplinarmaßnahmen reichen von einer Verwarnung über einen Verweis, über
Geldbußen bis 10.000 Euro bis zum Ruhen der Zulassung bis zu zwei Jahren. In
besonders schweren Fällen wird ein Zulassungsentziehungsverfahren beantragt und
eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.