Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung wird kontrolliert, ob ein Arzt oder Psychotherapeut medizinisch nicht notwendige Leistungen erbracht oder verordnet hat.
Seit dem 1.1.2008 prüft die Prüfungsstelle die Wirtschaftlichkeit
der ärztlichen Leistung. Nicht notwendige Leistungen dürfen von Ärzten nicht
abgerechnet werden. Stellt die Prüfungsstelle unwirtschaftliche Leistungen fest,
kann das Honorar des Arztes oder Psychotherapeu-
ten gekürzt werden. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung bezieht sich auf die Bereiche
- Honorarprüfung
- Arznei- und Heilmittelmittelprüfung
- Sonstige Schäden
Aufgrund der zunehmenden Budgetierung im Bereich der ärztlichen Leistungen
hat sich der Fokus in den vergangenen Jahren von der Honorar- auf die Arzneimittelprüfung
und hier auf die Richtgrößen-
prüfung verlagert.
Beispiel: Ein Arzt rechnet überdurchschnittlich viele Hausbesuche ab,
ohne dass sein Patientenstamm besonders alt oder krank ist, was eine so hohe
Zahl von Hausbesuchen rechtfertigen würde. In diesem Fall kann die Prüfungsausstelle
das Arzthonorar kürzen, wenn sich herausstellt, dass der Arzt nicht erforderliche
Leistungen erbracht und abgerechnet haben sollte.