Verwaltungskostenumlage weiterhin abgesenkt -
nur 2,1 % statt 2,4%

Die Vertreterversammlung der KV Berlin hat auf ihrer Sitzung am 15. November 2012 beschlossen, die Verwaltungskostenumlage für weitere vier Quartale abzusenken, und zwar um 0,3 Prozent. Das heißt: Für den Abrechnungszeitraum 4. Quartal 2012 bis einschließlich 3. Quartal 2013 werden die Berliner Ärzte und Psychotherapeuten finanziell entlastet und zahlen statt der im Verwaltungshaushalt ausgewiesenen 2,4 Prozent nur 2,1 Prozent (ADT- und Online-Abrechnuner). Auch manuelle Abrechner zahlen nicht voll: Bei ihnen wird die Umlage von 3,8 Prozent auf 3,5 Prozent abgesenkt. 

Der Vorstand der KV Berlin verfolgt bereits seit 2005 das Ziel, die finanzielle Belastung der KV-Mitglieder soweit wie möglich zu mindern und unterstützt die konsequente Absenkung der Verwaltungskostenumlage. Bislang sind die Berliner Ärzte und Psychotherapeuten durch Umlagesenkungen um mehr als 52,1 Millionen Euro entlastet worden. Die Finanzierung der Absenkung erfolgt wie in der Vergangenheit durch eine entsprechende Entnahme aus dem Vermögen. Berlin ist nach wie vor bundesweit die KV mit der
niedrigsten Verwaltungskostenumlage. (Stand Dezember 2012, siehe auch KV-Blatt 12/2012)

Hintergrund: Die Verwaltungskostenumlage wird auf den jeweiligen Umsatz eines KV-Mitgliedes erhoben. Aus ihr werden sämtliche Leistungen finanziert, zu der die KV Berlin gesetzlich verpflichtet ist: von der Organisation einer flächendeckenden ambulanten Versorgung über Aufgaben der Qualitätssicherung bis hin zur Abrechnung ärztlicher Leistungen mit den Krankenkassen. Die KV Berlin finanziert sich somit ausschließlich aus den Geldern der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten.

(Quelle: KV Berlin)

Autor: KV Berlin, Öffentlichkeitsarbeit | Erstellt am: 27.11.2012

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