Verwaltungskostenumlage weiterhin abgesenkt -
nur 2,1 % statt 2,4%
Die Vertreterversammlung der KV Berlin hat auf ihrer Sitzung am 15. November
2012 beschlossen, die Verwaltungskostenumlage für weitere vier Quartale abzusenken,
und zwar um 0,3 Prozent. Das heißt: Für den Abrechnungszeitraum 4. Quartal 2012
bis einschließlich 3. Quartal 2013 werden die Berliner Ärzte und Psychotherapeuten
finanziell entlastet und zahlen statt der im Verwaltungshaushalt ausgewiesenen
2,4 Prozent nur 2,1 Prozent (ADT- und Online-Abrechnuner). Auch manuelle Abrechner
zahlen nicht voll: Bei ihnen wird die Umlage von 3,8 Prozent auf 3,5 Prozent
abgesenkt.
Der Vorstand der KV Berlin verfolgt bereits seit 2005 das Ziel, die finanzielle
Belastung der KV-Mitglieder soweit wie möglich zu mindern und unterstützt die
konsequente Absenkung der Verwaltungskostenumlage. Bislang sind die Berliner
Ärzte und Psychotherapeuten durch Umlagesenkungen um mehr als 52,1 Millionen
Euro entlastet worden. Die Finanzierung der Absenkung erfolgt wie in der Vergangenheit
durch eine entsprechende Entnahme aus dem Vermögen. Berlin ist nach wie vor
bundesweit die KV mit der
niedrigsten Verwaltungskostenumlage. (Stand Dezember 2012, siehe auch KV-Blatt
12/2012)
Hintergrund: Die Verwaltungskostenumlage wird auf den jeweiligen Umsatz eines
KV-Mitgliedes erhoben. Aus ihr werden sämtliche Leistungen finanziert, zu der
die KV Berlin gesetzlich verpflichtet ist: von der Organisation einer flächendeckenden
ambulanten Versorgung über Aufgaben der Qualitätssicherung bis hin zur Abrechnung
ärztlicher Leistungen mit den Krankenkassen. Die KV Berlin finanziert sich somit
ausschließlich aus den Geldern der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten.
(Quelle: KV Berlin)
Autor: KV Berlin, Öffentlichkeitsarbeit |
Erstellt am: 27.11.2012