Verwaltungskostenumlage weiterhin abgesenkt -
nur 1,9 %
Die Vertreterversammlung der KV Berlin hat auf ihrer Sitzung am 10. November
2011 beschlossen, die Verwaltungskostenumlage für weitere vier Quartale um 0,5
Prozent zu senken. Das heißt: Für den Abrechnungszeitraum 4. Quartal 2011 bis
einschließlich 3. Quartal 2012 werden die Berliner Ärzte und Psychotherapeuten
finanziell entlastet und zahlen statt der festgesetzten 2,4 Prozent nur 1,9
Prozent (ADT und Online-Abrechnung). Auch manuelle Abrechner zahlen nicht voll:
Bei ihnen wird die Umlage von 3,8 Prozent auf 3,3 Prozent abgesenkt.
Der Vorstand der KV Berlin verfolgt bereits seit 2006 das Ziel, die finanzielle
Belastung der KV-Mitglieder soweit wie möglich zu mindern und unterstützt die
konsequente Absenkung der Verwaltungskostenumlage. Bislang sind die Berliner
Ärzte und Psychotherapeuten durch Umlagesenkungen um mehr
als 45 Millionen Euro entlastet worden. Die Finanzierung der Absenkung erfolgt
wie in der Vergangenheit durch eine entsprechende Entnahme aus dem Vermögen.
Hintergrund: Die Verwaltungskostenumlage wird auf den jeweiligen Umsatz eines
KV-Mitgliedes erhoben. Aus ihr werden sämtliche Leistungen finanziert, zu der
die KV Berlin gesetzlich verpflichtet ist: von der Organisation einer flächendeckenden
ambulanten Versorgung über Aufgaben der Qualitätssicherung bis hin zur Abrechnung
ärztlicher Leistungen mit den Krankenklassen. Die KV Berlin finanziert sich
somit ausschließlich aus den Geldern der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten.
(Quelle: KV Berlin)
Autor: KV Berlin, Öffentlichkeitsarbeit |
Erstellt am: 22.11.2011