Seit 01.01.2008 sind Ärzte und Psychotherapeuten per Gesetz verpflichtet, ihre Leistungen auf elektronischem Weg abzurechnen. Deshalb verarbeitet die KV Berlin ausschließlich digitale Abrech-
nungen (Abrechnung per Datenträger - ADT) weiter, d.h., die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten müssen die Aufstellung ihrer medizinischen Leistungen per Diskette oder CD-ROM bei der KV Berlin einreichen.
Eine Abrechnung muss enthalten:
- Erklärung des Arztes, dass er sämtliche Leistungen selbst erbracht hat und
die Abrechnung vollständig ist
- Dokumentationsbögen in schriftlicher Form für ambulante Operationen und
Vorsorgeuntersuchungen
Gegen eine Servicegebühr bietet die KV Berlin die Erzeugung einer ADT-Abrechnung
aus der manuellen Abrechnung an. Dabei werden die Unterlagen gescannt und digitalisiert.
Für Ärzte, die zum ersten Mail elektronisch abrechnen:
Um per Diskette oder CD-ROM abrechnen zu dürfen, benötigen Ärzte und
Psychotherapeuten eine ADT-Zulassung. Die Voraussetzungen dafür sind:
- Besitz eines von der KBV zugelassenen Abrechnungssystems
- Antrag
auf Zulassung zur ADT-Abrechung bei der Abteilung Abrechnung
der KV Berlin
- schriftliche oder telefonische Genehmigung der Abteilung Abrechnung
- Einreichen einer Probeabrechnung auf Diskette oder CD-ROM für einen
beliebigen Monat aus dem ersten Quartal nach der Antragstellung
- anschließende Bestätigung der KV Berlin über Zulassung zur
ADT-Abrechnung
(Quelle: KV Berlin)