Abrechnung von Laborgemeinschaften

Laborreform Seit dem 4. Quartal 2008 erfolgt die Abrechnung von Laborgemeinschaften direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin. Um eine ordnungsgemäße Durchführung der Abrechnung zu gewährleisten, nachfolgende Hinweise:


  1. Laborgemeinschaften mit Sitz im Bereich der KV Berlin benötigen zur Abrechnung ihrer Leistungen seit 1.10.2008 eine eigene Betriebsstättennummer (BSNR), die sie bei der KV beantragenkönnen.
  2. Die Laborgemeinschaften müssen der KV Berlin ein Verzeichnis der Mitglieder der Laborgemeinschaft in elektronischer Form zur Verfügung stellen.
  3. Weiterhin werden schriftliche Vollmachten der Mitglieder der Laborgemeinschaft benötigt, die den Leiter ermächtigen, im Namen der Mitglieder abzurechnen.

In dem Antragsformular sind weitere Hinweise zur Vorgehensweise enthalten.

Hinweise zur Verwendung des Musters 10A:
  • Das Muster 10 A für Laboruntersuchungen müssen Sie nur dann verwenden, wenn Sie die Untersuchung von einer Laborgemeinschaft durchführen lassen, in der Ihre Praxis selbst Mitglied ist.
  • Ist ihre Praxis nicht selbst Mitglied in der Laborgemeinschaft und/oder Sie beauftragen ein Labor mit der Untersuchung (Auftragsleistung), dann verwenden Sie das Muster 10.

 

Für alle Ärzte, die Laboruntersuchungen aus dem Abschnitt 32.3 und/oder dem Abschnitt 11.3 EBM durchführen
Zum 1. Juli 2010 werden folgende Änderungen wirksam:
  • Änderungen der Gebührenordnungspositionen „Ähnliche Untersuchungen“ (Begründungspflicht)
  • ergänzende Detailänderungen
  • Änderungen der Bundesmantelverträge

Die Änderungen wurden im Deutschen Ärzteblatt/Jg. 107/Heft 14/9. April 2010) veröffentlicht.

Adressen

Laborgemeinschaften - Übersicht
Stand: 22.03.2010
(PDF, 21 KB) [2 Seiten]

Praxis-Service

Weitere Informationen

Fragen und Antworten zur Laborreform

Rundschreiben (1.7.2010):
Gewinn- und Verlustrechnung bei Laborgemeinschaften
(PDF, 42 KB) [2 Seiten]

Rundschreiben (1.10.2008):
Hinweise zur Laborreform
(PDF, 50 KB) [2 Seiten]

Titelthema KV-Blatt 09/08:
Laborreform
(346 KB) [5 Seiten]

Fragen und Antworten zur Laborreform (KBV)

Ihr Ansprechpartner

Service-Center

Tel.: 030 / 31003 - 999
Fax: 030 / 31003 - 900
service-center@kvberlin.de
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