Seit dem 4. Quartal 2008 erfolgt die Abrechnung von Laborgemeinschaften direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin. Um eine ordnungsgemäße Durchführung der Abrechnung zu gewährleisten, nachfolgende Hinweise:
- Laborgemeinschaften mit Sitz im Bereich der KV Berlin benötigen zur Abrechnung
ihrer Leistungen seit 1.10.2008 eine eigene Betriebsstättennummer (BSNR),
die sie bei der KV beantragenkönnen.
- Die Laborgemeinschaften müssen der KV Berlin ein Verzeichnis
der Mitglieder der Laborgemeinschaft in elektronischer Form zur
Verfügung stellen.
- Weiterhin werden schriftliche Vollmachten der Mitglieder der Laborgemeinschaft
benötigt, die den Leiter ermächtigen, im Namen der Mitglieder abzurechnen.
In dem Antragsformular sind weitere Hinweise zur Vorgehensweise enthalten.
Hinweise zur Verwendung des Musters
10A:
- Das Muster 10 A für Laboruntersuchungen müssen Sie nur dann verwenden, wenn
Sie die Untersuchung von einer Laborgemeinschaft durchführen lassen, in der
Ihre Praxis selbst Mitglied ist.
- Ist ihre Praxis nicht selbst Mitglied in der Laborgemeinschaft und/oder
Sie beauftragen ein Labor mit der Untersuchung (Auftragsleistung), dann verwenden
Sie das Muster 10.
Für alle Ärzte, die Laboruntersuchungen aus dem Abschnitt 32.3 und/oder
dem Abschnitt 11.3 EBM durchführen
Zum 1. Juli 2010 werden folgende Änderungen wirksam:
- Änderungen der Gebührenordnungspositionen „Ähnliche Untersuchungen“ (Begründungspflicht)
- ergänzende Detailänderungen
- Änderungen der Bundesmantelverträge
Die Änderungen wurden im Deutschen
Ärzteblatt/Jg. 107/Heft 14/9. April 2010) veröffentlicht.