Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist die Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenversicherung. Er umfasst fast alle medizinischen Leistungen, die Ärzte und Psychotherapeuten zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen dürfen. In dem Verzeichnis ist jeder Leistung eine Nummer - die sogenannte Gebührenordnungsposition (GOP) - und ein Preis zugeordnet.
Euro-EBM mit bundesweit gleichen Preisen
Seit 1. Januar 2009 gilt ein neuer EBM: Die Bewertung, die in der Vergangenheit
ausschließlich über Punkte ausgedrückt wurde, erfolgt seitdem
in Euro-Beträgen.
Die Preise ergeben sich aus der Punktzahl, mit der die jeweilige Leistung bewertet
ist, multipliziert mit einem Orientierungspunktwert. Für 2009 hat der Erweiterte
Bewertungsausschuss diesen Orientierungspunktwert mit 3,5001
Cent und für 2010, 2011 und 2012 mit 3,5048 Cent festgelegt. Mit diesem
Punktwert, der für alle Kassenarten und Fachgruppen bundesweit einheitlich
ist, werden fast alle Leistungen vergütet. Leistungen, die bislang mit
einem höheren Punktwert vergütet werden, hat der Bewertungsausschuss
mit einer höheren Punktzahl bewertet, um eine Honorarabsenkung zu verhindern.
Pseudonummern
Neben den bundesweit geltenden EBM-Leistungen gibt es auch Leistungen,
die nur regional abgerechnet werden. Für sie wurden aus abrechnungstechnischen
Gründen Pseudo- bzw. Sondernummern (S-NR) entwickelt. Auf diese Weise
können Ärzte und Psychotherapeuten bei der Abrechnung besondere Leistungsbereiche
kennzeichnen, die über den EBM hinausgehen und für die es eine gesonderte Vergütung
gibt.
Pseudonummernverzeichnis
(vorläufiger Stand 20.12.2011)
[PDF, 261 KB, 27 Seiten]
Hinweis: Der Stand der Pseudonummernliste ist nicht endgültig. Sie kann bei neuen vertraglichen Regelungen um weitere Nummern ergänzt werden.
(Quelle: KV Berlin)