Einheitlicher Bewertungsmaßstab EBM

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist die Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenversicherung. Er umfasst fast alle medizinischen Leistungen, die Ärzte und Psychotherapeuten zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen dürfen. In dem Verzeichnis ist jeder Leistung eine Nummer - die sogenannte Gebührenordnungsposition (GOP) - und ein Preis zugeordnet.

Euro-EBM mit bundesweit gleichen Preisen

Seit 1. Januar 2009 gilt ein neuer EBM: Die Bewertung, die in der Vergangenheit ausschließlich über Punkte ausgedrückt wurde, erfolgt seitdem in Euro-Beträgen.

Die Preise ergeben sich aus der Punktzahl, mit der die jeweilige Leistung bewertet ist, multipliziert mit einem Orientierungspunktwert. Für 2009 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss diesen Orientierungspunktwert mit 3,5001 Cent und für 2010, 2011 und 2012 mit 3,5048 Cent festgelegt. Mit diesem Punktwert, der für alle Kassenarten und Fachgruppen bundesweit einheitlich ist, werden fast alle Leistungen vergütet. Leistungen, die bislang mit einem höheren Punktwert vergütet werden, hat der Bewertungsausschuss mit einer höheren Punktzahl bewertet, um eine Honorarabsenkung zu verhindern.

Pseudonummern

Neben den bundesweit geltenden EBM-Leistungen gibt es auch Leistungen, die nur regional abgerechnet werden. Für sie wurden aus abrechnungstechnischen Gründen Pseudo- bzw. Sondernummern  (S-NR) entwickelt. Auf diese Weise können Ärzte und Psychotherapeuten bei der Abrechnung besondere Leistungsbereiche kennzeichnen, die über den EBM hinausgehen und für die es eine gesonderte Vergütung gibt.

Pseudonummernverzeichnis (vorläufiger Stand 20.12.2011)
[PDF, 261 KB, 27 Seiten]

Hinweis: Der Stand der Pseudonummernliste ist nicht endgültig. Sie kann bei neuen vertraglichen Regelungen um weitere Nummern ergänzt werden.

(Quelle: KV Berlin)

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EBM 2009
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